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Anwälte für Erbrecht in Dresden Süd für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Dresden Süd Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Rudolph

Ledenweg 34, 01445 Radebeul
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ulla Findeisen

Overbeckstraße 28, 01139 Dresden
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Josef Hesse

Großenhainer Straße 157, 01129 Dresden
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Astrid Marx

Selliner Straße 19, 01109 Dresden
in 6.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Petra Schneider

Fachanwalt für Familienrecht|204
Altlöbtau 18, 01159 Dresden
in 7.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sandra Beger-Oelschlegel

Fachanwalt für Familienrecht
An der Dreikönigskirche 10, 01097 Dresden
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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David Oertel

Königstraße 5 a, 01097 Dresden
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ricarda Richter

Königstraße 11, 01097 Dresden
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniel Schneider

Fachanwalt für Familienrecht
Königstraße 5 a, 01097 Dresden
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Carolin Richter

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Georg-Schumann-Straße 14, 01187 Dresden
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Lutz Starke

Chemnitzer Straße 119, 01187 Dresden
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marina Kirsten

Fetscherstraße 29, 01307 Dresden
in 9.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ralf Stölzel

Königsbrücker Straße 49, 01099 Dresden
in 11.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jana Hennig

Naumannstraße 8, 01309 Dresden
in 11.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Simone Mainda

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Loschwitzer Straße 50, 01309 Dresden
in 11.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Romy Creutz

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Markt 5, 01662 Meißen
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cathrin Dürichen

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Gerbergasse 4, 01662 Meißen
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michaela Edel

Teichstraße 2, 01662 Meißen
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Monika Fußy

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Neugasse 17, 01662 Meißen
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Daniela Weiske

Roßmarkt 5, 01662 Meißen
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jan Winter

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Dresdener Straße 2, 01662 Meißen
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Katrin Hofmann

Fachanwalt für Erbrecht
Bruhmstraße 4, 01465 Langebrück
in 15.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sönke Bertolatus

Straße des 17. Juni 25, 01257 Dresden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Dresden Süd
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.

Erben mit Erbvertrag

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Den Inhalt seines Testamentes, die Regelung seiner Angelegenheiten, bestimmt der Erblasser selbst. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.

Der testamentarische Erbfall

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Dresden Süd, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.

Die Anfechtung des Testaments

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Die gesetzliche Erbfolge

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.

Erben der ersten Ordnung

Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.

Der Erbe 2. Ordnung

Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.

Die dritte Ordnung im Erbrecht

Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.

Es gibt auch Erben der 4. Ordnung

Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?

Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Kann man auf sein Pflichtteil verzichten?

Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Als Voraussetzung für den Verzicht des Pflichtteils gilt die schriftliche Zustimmung aller anderen Erben. Holen Sie sich als Pflichtteilsverzichtender und auch als zustimmender Erbe unbedingt den Rat eines Anwaltes ein und lassen Sie den Verzicht bestmöglich notariell beglaubigen.

Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?

Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Dresden Süd.

Annahme des Erbes

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.

Wie schlägt man ein Erbe aus?

Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Es gibt dafür die Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben mehr Zeit sich über das Erbe und seine damit einhergehenden Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. Entscheidet sich der Hinterbliebene dafür, das überschuldete Erbe auszuschlagen, muss er gegenüber dem Nachlassgericht eine persönliche Erklärung abgeben. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

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