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Ihren Anwalt für Erbrecht in Dummerstorf bei Rostock finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Dummerstorf bei Rostock Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Zimmer

Breesener Straße 23, 18299 Laage
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans Peter Glöckner

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Grubenstraße 20, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dirk Hülsmann

Schwaansche Straße 1, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Köhler

Strandstraße 23, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sandra Lange

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Grubenstraße 1, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kaj Mende

Fachanwalt für Sozialrecht|6538
Beim St.-Katharinenstift 1, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Rode

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204
Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Rosendahl

Caspar-David-Friedrich-Weg 38, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Rüsch

Fachanwalt für Familienrecht
John-Brinckman-Straße 7, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sybill Schmidt

Lange Straße 1 a, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hinrich Schütt

Herweghstraße 15, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Stückmann

Rosa-Luxemburg-Straße 25-26, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susan Below

Stampfmüllerstraße 41, 18057 Rostock
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dietmar Hörmann

Doberaner Straße 7, 18057 Rostock
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Milewski

Industriestraße 14, 18069 Rostock
in 17.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Brigitte Moll

Alexandrinenstraße 86, 18119 Rostock
in 19.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane Kloss

Fachanwalt für Familienrecht|204
Dammchaussee 32, 18209 Bad Doberan
in 23.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Messerschmidt

An der Ostsee 24, 18209 Wittenbeck
in 23.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Kurt Walter Schwede

Goethestraße 15, 18209 Bad Doberan
in 23.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Dummerstorf bei Rostock
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Wann macht ein Erbvertrag Sinn?

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.

Der schriftliche letzte Wille

Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt / einer Anwältin für Erbrecht in Dummerstorf bei Rostock der sich bei Erbschaften auskennt.

Wie fechtet man ein Testament an?

Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Berechtigt zur Anfechtung ist allerdings nur ein Erbe, der bei Überprüfung des Testaments einen Vorteil zu erwarten hat. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht und Erbengemeinschaft beantworten Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten versiert und engagiert.

Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Kinder, die Erben der 1. Ordnung

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.

Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Die Eltern beerben ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.

Die dritte Ordnung im Erbrecht

Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.

Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen

Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.

Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil

Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB

Wie wird der Pflichtteil errechnet?

Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.

Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?

Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Eine bereits erhaltene Schenkung oder Konfliktvermeidung können zum Beispiel Gründe für den Verzicht auf sein Pflichtteil begründen. Als Voraussetzung für den Verzicht des Pflichtteils gilt die schriftliche Zustimmung aller anderen Erben. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?

Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Das Erbrecht einer erbunwürdigen Person erlischt nicht mit der Tat, sondern erst durch eine Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kontaktieren Sie einen Erbrechtsanwalt in Dummerstorf bei Rostock, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.

Die Annahme seines Erbteils

Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Wie schlägt man ein Erbe aus?

Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dies muss unverzüglich erfolgen. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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