Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Erbrecht in Raunheim
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Raunheim Mandate annehmen
Klaus Groth
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 3.3 km Entfernung
Thomas Müller
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 3.3 km Entfernung
Peter Riedel
Georg-Mischlich-Platz 3, 64569 Nauheimin 6.9 km Entfernung
Thomas Kunz
Fachanwalt für Familienrecht|6538Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 7.0 km Entfernung
Michael H. Spring
Breslauer Straße 26, 65830 Kriftelin 8.2 km Entfernung
Hale Enayati
Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunusin 8.2 km Entfernung
Claudia Hecht
In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunusin 8.2 km Entfernung
Thomas Oster
Fachanwalt für Familienrecht|204Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 8.2 km Entfernung
Timon Saßnick
Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunusin 8.2 km Entfernung
Axel Wintermeyer
Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunusin 8.2 km Entfernung
Ingrid Bender
Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburgin 9.2 km Entfernung
Hella-Maria Munck
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 11.4 km Entfernung
Kathrin Brückner-Silbernagel
Fachanwalt für FamilienrechtRheinstraße 105, 55116 Mainz
in 12.8 km Entfernung
Torsten Voigt
Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainzin 12.8 km Entfernung
Alice Vollmari
Fischtorplatz 22, 55116 Mainzin 12.8 km Entfernung
Thomas Zinndorf
Große Bleiche 17-23, 55116 Mainzin 12.8 km Entfernung
Hans-Jürgen Fischer
Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbadenin 13.2 km Entfernung
Joachim Zillien
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 13.2 km Entfernung
Katja Schumann
Fachanwalt für FamilienrechtHöchster Straße 10, 65779 Kelkheim (Taunus)
in 13.9 km Entfernung
Arnim-M. Nicklas
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hauptstraße 79, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 14.7 km Entfernung
Marion Schuster
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Otto-Volger-Straße 5, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 14.7 km Entfernung
Anita Buchner
Schulstraße 14, 65812 Bad Soden am Taunusin 15.5 km Entfernung
Annegret Josten
Eifelstraße 20, 65812 Bad Soden am Taunusin 15.5 km Entfernung
Armin Knipfer
Am Carlusbaum 1 - 5, 65812 Bad Soden am Taunusin 15.5 km Entfernung
Silke Giesa
Fachanwalt für SteuerrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 15.6 km Entfernung
Roman Alexander Kütterer
Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbadenin 15.6 km Entfernung
Manfred Plass
Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbadenin 15.6 km Entfernung
Thomas Röskens
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 15.6 km Entfernung
Sebastian Stritter
Fachanwalt für Erbrecht|6538Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 15.6 km Entfernung
Sven Lichte
Danziger Straße 64, 65191 Wiesbadenin 15.7 km Entfernung
Thomas Noske
Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbadenin 15.7 km Entfernung
Judith Wagemans
Fachanwalt für SteuerrechtFeldbergblick 10.1, 65817 Eppstein
in 15.7 km Entfernung
Regina Koch
Bebelstraße 34, 55128 Mainzin 15.7 km Entfernung
Ulrich Schneider
Grillenweg 13, 55128 Mainzin 15.7 km Entfernung
Tomas Boennecken
Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbadenin 16.2 km Entfernung
Peter Gerleit
Auf der Höhe 11 b, 63329 Egelsbachin 16.2 km Entfernung
Christoph Zscherneck
Kranichstraße 12, 63329 Egelsbachin 16.2 km Entfernung
Frank-Conny Kreker
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 16.6 km Entfernung
Nilufar Holder
Fuchstanzstraße 30, 60489 Frankfurt am Mainin 16.7 km Entfernung
Hans-Joachim Matthei
Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Mainin 16.7 km Entfernung
Überblick über das Erbrecht
Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Einen Erbvertrag schließen
Neben dem Testament gibt es auch die Möglichkeit eines Erbvertrages um bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.
Testament – der letzte Wille
Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Raunheim zuverlässigen Rechtsrat.
Testamentsanfechtung
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Erbengemeinschaft - Was ist das?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht und Erbengemeinschaft beantworten Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten versiert und engagiert.
Das gesetzliche Erbe
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.
Der Erbe 1. Ordnung
Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.
Erben zweiter Ordnung
Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.
Die dritte Ordnung im Erbrecht
Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen
Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil
Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB
Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?
Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.
Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.
Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.
Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Ein Erbrechtsanwalt in Raunheim berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.
Die Annahme seines Erbteils
Achten und prüfen Sie den Inhalt des Nachlasses. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.
Das Erbe ablehnen
Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Die Frist, binnen der ein Erbe die Ausschlagung der Erbschaft erklären kann, ist mit gerade einmal sechs Wochen denkbar kurz bemessen. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Es ist eine Anfechtungsfrist von normalerweise sechs Wochen zu beachten.