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Ihren Anwalt für Reiserecht in München Untergiesing finden

Rechtsanwalt Christof Kiehm München
Rechtsanwalt Christof Kiehm
Anwaltskanzlei Kiehm
Rechtsanwalt
Theatinerstraße 29, 80333 München
089 - 3233620
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Christof Kiehm, Ihr Anwalt für Reiserecht in München. Wenn Sie juristischen Rat im Reiserecht benötigen, würde ich Ihnen gern meine Hilfe anbieten. Nehmen Sie am besten gleich unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie! Meine Kompetenzen. Nach meinem Jurastudium habe ich mich dazu entschlossen, mich auf das Reiserecht zu spezialisieren. Daher habe ich meine eigene Kanzlei in München eröffnet, in welcher ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Bevor Sie zu mir kommen, sollten Sie vorab Kontakt zu mir aufnehmen. Dann können wir gemeinsam einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem haben wir Gelegenheit, Ihren Fall ausführlich zu besprechen. Im Anschluss kann ich mir dann ein genaues Bild Ihrer Lage machen und eine erste Einschätzung vornehmen. Wir konzentrieren uns dabei auf eine schnelle, kostengünstige Durchsetzung Ihrer Interessen und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Selbstverständlich kläre ich Sie auch vorab über ...mehr
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Infos zu Anwälte Reiserecht in München Untergiesing
zwei Flugreisende am Airport
zwei Flugreisende am Airport ©freepik-mko

Reisen und das Gesetz

junges Paar an der Rezeption im Hoteljunges Paar an der Rezeption im Hotel Pauschalreisen sind im Gesetz durch das Reiserecht geregelt. Dadurch wurde es möglich, viele Einzelverträge in einem zu bündeln. Kein mühsames Abstimmen der Anreise und der Hotelbuchung, keine extra Organisieren für Kinderbetreuung oder Wellness. Abgeschlossen wird also nur ein einzelner Reisevertrag gem. § 651 a BGB anstelle von separaten Beförderungs- und Beherbergungsverträgen. Bei möglicherweise notwendigen Reklamationen wendet man sich an den Reiseveranstalter. Eine Flugverspätung ist oft ein Streitpunkt. Anders bei der selbst geplanten Reise und vielen einzelnen Vertragspartnern. Für diese Reisen, die das Reiserecht nicht abdeckt, gelten andere Gesetze und Regelwerke.

Rechte beim Reiserücktritt kurzer Überblick

kranker Tourist mit Schutzmaske hustetkranker Tourist mit Schutzmaske hustet Natürlich kann man von einer Reise zurücktreten. Allerdings muss man mit Stornokosten rechnen. Gegebenenfalls springt eine vor Reise abgeschlossene Reisekostenrücktrittsversicherung ein. Bedingung für ein Inkrafttreten der Versicherung ist in erster Linie eine Krankheit des Reisenden oder eines nahen Angehörigen, wenn sie einen Reiseantritt unmöglich macht oder auch eine andere ernste Lebenssituation. Auch eine durch Sars-Cov-2 ausgelöste Erkrankung ist in der Regel ein Reiserücktrittsgrund. Nachweisen muss man die Reiseunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest. Nicht versicherbar ist ein Reiserücktritt, weil man sich in Quarantäne begeben muss wegen eines Risikokontaktes. Reisende sollten bei Versicherungsabschluss darauf achten ob der Pandemiefall mit in den Vertrag aufgenommen ist.

Urlaub in Coronazeiten

Reisende mit KN95 Maske an einem BahnhofReisende mit KN95 Maske an einem Bahnhof Das BGB nennt in § 651 h auch die Möglichkeiten unter denen ein Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten kann. Ein behördlich angeordnetes Einreiseverbot wird als sog. unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand anerkannt. Vor allem aber ist eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt entscheidend. Für den Kunden bleibt in diesem Fall der Reiserücktritt stornofrei. Hierzu gibt es bereits auch einige richterliche Urteile. Die Rechtslage kann sich durch neuere Bestimmungen zu Covid-19 und der sich stets verändernden Krisenlage jederzeit ändern. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei und Sie bekommen fachliche Beratung zu den aktuellen Bestimmungen und Änderungen.

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