Rechtsanwälte und Kanzleien für Sozialrecht in Kassel Ost finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Kassel Ost.Martin Walter Becker
Fachanwalt für ArbeitsrechtAm Enkeberg 15, 34125 Kassel
in 1.2 km Entfernung
Edgar Donath
Weserstraße 1 B, 34125 Kasselin 1.2 km Entfernung
Wilfried Joachim Frommhold
Magazinstraße 7, 34125 Kasselin 1.2 km Entfernung
Anke Malecki
Wolfsangerstraße 100, 34125 Kasselin 1.2 km Entfernung
Christopher Posch
Fachanwalt für Strafrecht|6538Hafenstraße 2, 34125 Kassel
in 1.2 km Entfernung
Joachim Rolle
Höheweg 7, 34125 Kasselin 1.2 km Entfernung
Dietrich Berding
Fachanwalt für SozialrechtFriedrichsplatz 8, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Guido Bockamp
Karthäuserstraße 7-9, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Frank-Rainer Bondzio
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Wilhelmshöher Allee 9 a, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Wilfried Bonnet
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Wilhelmsstraße 5, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Gotthard Brand
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Humboldtstraße 4, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Holger Brandl
Obere Königsstraße 1, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Axel Braunholz
Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Mark Oliver Brendel
Fachanwalt für ArbeitsrechtWilhelmshöher Allee 9 a, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Hardy Busse
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Wilhelmshöher Allee 23, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Claus Decker
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Opernstraße 11-13, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Axel Dohmann
Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Hans-Georg Duch
Wilhelmstraße 5, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Andrea Eggert
Kölnische Straße 5, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Jürgen Eichel
Friedrich-Ebert-Straße 45, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Dietmar Engel
Fachanwalt für Verkehrsrecht|3456Wilhelmstraße 6, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Jorg Estorf
Fachanwalt für Strafrecht|6538Untere Königsstraße 50 A, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Wolfgang Eysel
Friedrich-Ebert-Straße 3, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Frank Fett
Friedrich-Ebert-Straße 3, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Christian Franz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204Königstor 23, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Kathrin Fuchs
Friedrichsstraße 18, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Stefan Gillessen
Ständeplatz 2, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Thomas Glatthaar
Obere Königsstraße 19, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Gloria-Eilike Gleim
Königstor 23, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Andrea Goldschmidt
Schlangenweg 26, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Friedrich Grote
Königstor 28, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Michael Gutsch
Fachanwalt für SozialrechtObere Königsstraße 19, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Rainer Gutsche
Fachanwalt für Familienrecht|6538Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Klaus-Uwe Haake
Fachanwalt für Strafrecht|3456Königstor 2, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Daniel Haas
Opernstraße 11-13, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Bernd Hagelgans
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|6538Kleine Rosenstraße 1-3, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Katharina Heinecke
Friedrich-Engels-Straße 3, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Miriam Helmerich
Opernstraße 2, 34117 Kasselin 1.9 km Entfernung
Annika Hergesell
Fachanwalt für Versicherungsrecht|6538Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Gesa Hermsen
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Obere Königsstraße 15, 34117 Kassel
in 1.9 km Entfernung
Überblick über das Sozialrecht
Im Sozialrecht wird der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit geregelt und somit der Anspruch auf die Unterstützung eines jeden Bürgers in Not durch den Staat. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Ist im SGB I der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs zu finden, so findet man im SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Besonderheit des SGB II ist seine Nachrangigkeit gegenüber anderer sozialer Leistungen wie Kindergeld, Pflegegeld, Arbeitslosengeld u.ä. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird hier klar ersichtlich. Durch soziale Entschädigung, im wesentlichen sind damit Leistungen wie Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, oder Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und deren Angehörige gemeint, erfüllt unser sozialer Rechtsstaat auch ein Fürsorgeprinzip. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Die Grenze zwischen einer Behinderung und einer Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von mindestens 50 Grad. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. Z.B. gab es Anfang 2020 neue Regelungen zum Elternunterhalt. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Rechtsanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet etwas ausführlicher erläutern. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Hand eines blinden Kindes Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?
deprimierte Junge Frau mit Alkohol Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss für die Berechnungen der mögliche Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Für diese Fälle sorgt ein eigenes Gesetz, das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Arzt gibt ein Herz an eine ältere Person Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
junge Frau versucht mit einer Kniebandage aufzustehen Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Alzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Auch einmaliger Sonderbedarf, wie die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung, oder Bekleidung kann übernommen werden. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. So können Extras wie Schulausflüge und Klassenfahrten ebenso bezahlt werden wie eine vielleicht notwendige Lernförderung wenn die Versetzung gefährdet ist oder auch eine notwendige Schülerbeförderung.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Krankenschwester hält die Hände einer älteren Person Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Anspruch auf diese Grundsicherung haben bedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab 65 Jahren sowie dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Grundsicherung hängt von der Bedürftigkeit ab und entspricht somit in der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt. Im Erbfall wichtig ist, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht haftbar gemacht werden können, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Krankenhaus Blick in Neonatologie In diesem Kapitel findet man Leistungen für die Gesundheitsvorsorge und Behandlung bei Krankheit, aber auch Hilfe zur Familienplanung, bei Schwangerschaft und Mutterschaft bis hin zur Hilfe bei Sterilisation. Die Kosten für eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung ist auch eine Leistung, die die Sozialhilfe unter Umständen übernehmen kann. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Purple Ribbon Die Leistungen für behinderte Menschen wurden im Wesentlichen aus dem BSHG übernommen. Auch das 7. Kapitel wurde weitestgehend aus dem BSHG übernommen. Eine Neuerung ist, dass Eingliederungshilfeleistungen auch teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget ermöglicht werden. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Es kann nun auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden, was bedeutet es gibt nur einen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen, da dieser dann die weitere Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
medizinische Pflege Pulsmessen Oft wird Hilfe benötigt, weil der betroffenen Person durch äußere Umstände wie Arbeitsplatzverlust gravierende soziale Probleme entstehen können. In Kapitel Acht geht es um Leistungen, die Menschen dann gewährt werden, wenn ihnen in ihren besonderen Lebenssituationen die Kraft fehlt diese selbst zu lösen. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.Wenn guter Rat teuer ist
Wie kann man Anwaltskosten bezahlen trotz einer Notlage? verzweifelter Sozialfall Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird jedoch im Vorfeld geprüft. Prozesskostenhilfe deckt auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens ab. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Zurückzahlen muss man auch dann nicht, wenn dem Antragsteller die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Bei sozialrechtlichen Fragen zum Beispiel zum Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, oder Bescheiden, zu Themen wie Pflegeversicherungsrecht oder Krankengeld wenden Sie sich bestmöglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.