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Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek Heusenstamm
Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek
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Rechtsanwalt Jan Schulz Bad Homburg
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht

Auffahrunfall mit großem SchadenAuffahrunfall mit großem Schaden Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Ob Alkohol am Steuer ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist oder bereits eine Straftat, bestimmt vor allem der gemessene Promillewert.

Fehlverhalten während der Probezeit

Für Fahranfänger, also während der zweijährigen Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung § 24c strenger geahndet. So gilt die 0,0 Promillegrenze am Steuer. In der Probezeit wird ein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung nach schwerwiegendem A-Verstoß oder weniger schwerwiegendem B-Verstoß beurteilt. Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Das Leben und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll gewährleistet werden, deshalb wird Alkohol am Steuer, gerade in der Probezeit als schwerwiegendes Vergehen angesehen. Ein Fahranfänger hat nicht nur mit einer verlängerten Probezeit zu rechnen sondern auch mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro und er bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. So führt ein zweiter Alkoholverstoß schon bei einem relativ geringen Wert von 0,6 Promille zu 1.000 Euro Bußgeld und neben zwei Punkten in Flensburg zusätzlich ein Fahrverbot von drei Monaten. Nun wird auch eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. 1.500 Euro Bußgeld sind zu entrichten, wenn ein wiederholter Alkoholverstoß vorliegt. Zusätzlich zu zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot. Eine Alkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird als Straftat eingestuft und fällt ab nun unter das Verkehrsstrafrecht. Diese wird dann je nach Schwere der Tat mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet und mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Fahreignungsregister in Flensburg, im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt, arbeitet mit einem Punktesystem. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden Punkte und Bußgelder erhoben.

Das Fahreignungsregister in Flensburg und seine Punkte

Mit acht Punkten auf dem Konto hat man seine Fahrberechtigung eingebüßt und muss den Führerschein abgeben. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Ein Alkoholvergehen, das als Ordnungsstrafe geahndet wird, bingt z.B. zwei Punkte in Flensburg ein. Diese bleiben für fünf Jahre im Fahreignungsregister erhalten. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.

Alkohol am Steuer im Ausland

Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs istKein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Auch im EU-Ausland liegen die Promillegrenzen meist bei 0,5. Das Bußgeld ist jedoch stark unterschiedlich. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Ist das 21. Lebensjahr und die Probezeit beendet, so gelten neue Promillegrenzen.

Schadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PCSchadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PC Trotzdem gilt auch hier: Wer einen Fahrfehler begeht, oder durch Ausfallerscheinungen auffällt, macht sich auch mit wenig Promille (also auch schon mit 0,3 Promille!) im Blut strafbar. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Der zweite Verstoß führt dann bereits zu 1000 Euro Strafe, erneut zwei Punkte in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. In dringenden Einzelfällen hat das Gesetz die Möglichkeit auf ein Fahrverbot zu verzichten. Dies gilt jedoch lediglich beim ersten Verstoß. Wird eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille festgestellt, so geht man von absoluter Fahruntüchtigkeit aus, und dies auch dann, wenn kein Fahrfehler oder sonstige Anzeichen von Fahrunsicherheit festgestellt wurden. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Der betrunkene Fahrzeugführer hat nun mit einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Außerdem droht ihm eine Freiheits- oder Geldstrafe zuzüglich drei Punkten in Flensburg. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Mit einem Führerscheinentzug muss bei 1,6 Promille gerechnet werden. So entschieden die Verwaltungsgerichte in Oldenburg und Neustadt.

Die MPU

Hupender AutofahrerHupender Autofahrer Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Staatlich anerkannte Prüfstellen dürfen eine MPU durchführen, bei der die Fahreignung einer Person geprüft wird. Die Durchfallquote bei der MPU beträgt über 30%! Es wird aus diesem Grund dringend empfohlen sich schon im Vorfeld über die MPU zu informieren um gut vorbereitet zu sein. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Die kenntnisreiche Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht ist nun äußerst hilfreich.

Das Verkehrsstrafrecht

zerborstene Frontscheibe eines Autoszerborstene Frontscheibe eines Autos Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten handelt es sich hierbei um schwerwiegendere Verstöße. Autofahrten unter Alkoholeinfluss mit über 1,6 Promille zum Beispiel oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss Sinn und Zweck des Verkehrsstrafrechtes ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Straftaten werden durch ihre schwereren Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer strenger bestraft. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Oft werden beim Verkehrsstrafrecht Rechtsanwälte beauftragt.

Verkehrszivilrecht

Röntgenaufnahme einer UnterschenkelfrakturRöntgenaufnahme einer Unterschenkelfraktur Das Verkehrszivilrecht handelt vom Schadenersatz bei durch Unfall entstandenen Schäden. Neben dem Sachschaden für die Reparatur können Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Ein selbstverschuldeter Autounfall mit Schäden bei anderen Unfallbeteiligten muss der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend gemeldet werden. Ist man Vollkaskoversichert, hat man nun Glück im Unglück, denn auch der eigene Schaden wird bei Vollkasko vollständig übernommen. Ist nicht klar wer den Unfall verursacht hat, so kann die Dauer der Schadensabwicklung länger dauern. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Nur Unabwendbarkeit des Ereignisses, höhere Gewalt oder Schwarzfahren, können den Halter von seiner Haftungspflicht entlassen. Unfälle die im EU-Ausland passieren, unterliegen in erster Linie dem jeweiligen Recht in dem der Unfall geschehen ist. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen auch bei der komplizierteren Durchsetzung von Unfallschäden bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein weiterer wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts

Neben dem Fahrerlaubnisrecht findet man hier auch das Fahrzeugzulassungsrecht. Das Fahrerlaubnis- und das Fahrzeugzulassungsrecht beinhalten Regelungen die zur Erlangung der amtlichen Fahrerlaubnis dienen, und auch wann sie aberkannt wird und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen evtl. einen Ausschluss der Fahrerlaubnis vorsieht oder ob evtl. eine bedingte Eignung vorliegt. Da bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut Schadensersatz- und Regressforderungen von Versicherungen auf einen zukommen können wendet man sich am besten frühzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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