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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften

In diesem Artikel werden die Rechte Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafen, das Verkehrszivilrecht, und das Verkehrsverwaltungsrecht behandelt.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Schadensaufnahme nach einem UnfallSchadensaufnahme nach einem Unfall Das Recht für Ordnungswidrigkeiten regelt und ahndet Verstöße, wie das Parken im Halteverbot, das Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen und dergleichen. Auch Alkohol am Steuer ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, jedoch kann daraus schnell eine Straftat werden.

Während der Probezeit gelten strenge Regeln

Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Die Einstufung von Alkohol am Steuer während der Probezeit wird als schwerwiegender Verstoß bewertet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll damit verbessert werden. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Übersteigt die Alkoholkonzentration im Blut 0,49 Promille, verdoppelt sich das Bußgeld auf 500 Euro, der Eintrag in Flensburg wird mit zwei Punkten angehoben und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Ergänzend kommt man um ein Aufbauseminar nicht herum. Ein weiteres Vergehen mit Alkohol, also ein erneuter A-Verstoß, führt zu weiteren zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld, einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Dies erhöht sich beim dritten Mal auf 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und ein erneutes Fahrverbot von drei Monaten. Um eine Straftat die nach Verkehrsstrafrecht und nicht mehr nach Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet wird, handelt es sich bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg, umgangssprachlich auch gern Verkehrssünderkartei genannt, verwaltet ein Punktesystem. Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr wird nämlich nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit Punkten bestraft.

Die Punkte in Flensburg und ihre Bedeutung

Mit acht Punkten auf dem Konto hat man seine Fahrberechtigung eingebüßt und muss den Führerschein abgeben. Nach Verstreichen einer bestimmten Frist werden Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) gemäß § 29 StVG wieder getilgt. Diese Tilgungsfristen, gelten seit Mai 2014 für jeden einzelnen Delikt. Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Wohingegen Punkte wegen Straftatbestandes für zehn Jahre registriert bleiben.

Ein Überblick über die Promillegrenzwerte in den EU-Nachbarländern.

Ein KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit AlkoholEin KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit Alkohol Mit wenigen Ausnahmen liegen die Promillegrenzen auch im EU-Ausland bei 0,5. Lediglich das Bußgeld variiert stark. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Autofahrer ohne Führerschein auf Probe und älter als 20 Jahre unterliegen anderen Promillegrenzen.

Unfallfoto mit dem HandyUnfallfoto mit dem Handy Führt jedoch bereits ein geringerer Promillewert als 0,5 zur Gefährdung des Verkehrs, so ist trotzdem mit dem Entzug des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen. Neben zwei Punkten in Flensburg wird bei einer alkoholisierten Autofahrt zwischen 0,5 und 1,09 Promille auch ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es ist mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen. Der zweite Verstoß führt dann bereits zu 1000 Euro Strafe, erneut zwei Punkte in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot. Beim dritten Verstoß erhöht sich die Strafe auf 1500 Euro, zwei Punkte und drei Monaten Fahrverbot. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille festgesetzt. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. In Extremfällen ist auch der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Auch ein Radfahrer, war er an einem Unfall beteiligt oder hat er sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, muss bei über 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.

Mit der MPU zurück zum Führerschein

Nahaufnahme eines RadargerätesNahaufnahme eines Radargerätes Auch wenn die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) grundsätzlich freiwillig ist, so wird der Führerschein oft erst nach erfolgreicher Teilnahme wiedererteilt. Durchgeführt wird die MPU von staatlich anerkannten Prüfstellen wie dem TÜV mit dem Zweck, die geistige und körperliche Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr sicherzustellen. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Sie sind alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geraten? Man muss keine Aussagen machen über seinen Alkoholkonsum! Die kenntnisreiche Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht ist nun äußerst hilfreich.

Auch Teil des Verkehrsrechts – das Verkehrsstrafrecht

Fahrradhelm liegt vor einem verunfallten FahhradFahrradhelm liegt vor einem verunfallten Fahhrad Das Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit Unfallflucht, Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Oberste Priorität des Verkehrsstrafrechts ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicher zu stellen. Es wird im Verkehrsstrafrecht von einem bewussten Zuwiderhandeln ausgegangen. Einer Ordnungswidrigkeit wird eher Fahrlässigkeit angenommen. Straftaten unterliegen härteren Strafen. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht leistet in diesen Fällen wertvolle Hilfe.

Verkehrszivilrecht

Röntgenaufnahme einer UnterschenkelfrakturRöntgenaufnahme einer Unterschenkelfraktur Die Geltendmachung für Ausgaben einer Haushaltshilfe, die man als Folge eines Unfalls in Anspruch nehmen muss, oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, dies und einiges mehr wird im Verkehrszivilrecht geregelt. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Im Falle der Vollkaskoversicherung wird auch der eigene Schaden von der Versicherung gedeckt. Da die Versicherung Klarheit braucht wer für den Unfall verantwortlich ist, kann sich eine Schadensabwicklung auch in die Länge ziehen. Wer ohne Schuld an einem Autounfall beteiligt war, erhält seinen Schaden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt. Im Fall einer Teilschuld wird der Schaden nur zum Teil erstattet. Sowohl der Kfz-Halter als auch der Unfallverursacher sind haftbar. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt. Für Unfälle, die im EU-Ausland passieren gelten zuallererst die Regelungen des jeweiligen Landes. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ansprüche durchzusetzen, wenn die Versicherung diese unbotmäßig in die Länge ziehen möchte.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein weiterer wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts

Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Die Fahrerlaubnis auf Probe und das Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER) werden von hier aus geregelt und auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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