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Kategorie: Anwalt Strafrecht , 26.06.2019 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 4090 mal gelesen)

Ratgeber Strafrecht

Justitia in der Frankfurter Altstadt Justitia in der Frankfurter Altstadt © freepik - mko

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Was gehört zum Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst als Teil des öffentlichen Rechts alle gesetzlichen Regelungen, die ein menschliches Verhalten abseits der Rechtsnormen unter Strafe stellen. Es ist hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert und wird durch zahlreiche strafrechtlichen Nebengesetze und Normen in öffentlich-rechtlichen Gesetzen ergänzt. Dazu gehören zum Beispiel das Betäubungsmittelgesetz, Sprengstoffgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Waffengesetz, Gewerbeordnung, Handelsgesetzbuch, Versammlungsgesetz oder Bundesdatenschutzgesetz. Das Strafverfahrensrecht regelt wie ein Strafprozess abläuft. Das Jungendstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts. Es ist im Jugendgerichtsgesetz normiert. Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört streng genommen nicht zum Strafrecht, da Ordnungswidrigkeiten nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern mit Geldbußen geahndet werden. Es ist im Ordnungswidrigkeitengesetz verankert.

Was kostet ein Anwalt für Strafrecht?

Die Kosten für einen Strafverteidiger lassen sich nicht pauschal benennen. Es gibt für Anwälte für Strafrecht die Möglichkeit nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtanwaltsvergütungsgesetzes abzurechnen. Dann bestimmen sich die Gebühren je nachdem in welchen Verfahrensabschnitt der Strafverteidiger tätig ist und je nach Umfang der Strafsache. Daneben können Strafverteidiger auch ein Pauschal- oder Stundenhonorar mit dem Mandanten vereinbaren. Es ist üblich, dass ein Strafverteidiger die voraussichtlich entstehenden Gerichtsgebühren als Vorschuss verlangt. Bei einer Pflichtverteidigung übernimmt der Staat zunächst die Kosten für die Strafverteidigung. Kommt es zu einer Verurteilung, muss der Verurteilte die Kosten zurückzahlen. Bei einem Freispruch erhält er einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Staat, der aber in der Regel die Kosten der Strafverteidigung nicht vollständig deckt.
Unser Tipp: Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht auf. Er gibt Ihnen eine zuverlässige Einschätzung zu den Kosten Ihres Falles.

Welche Gerichte sind bei strafrechtlichen Angelegenheiten zuständig?

Die Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich bei strafrechtlichen Angelegenheiten aus dem zu erwartenden Strafmaß. Werden Vergehen mit einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe angeklagt, ist beim Amtsgericht der Strafrichter zuständig. Bei Verbrechen und Vergehen mit einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren liegt die Zuständigkeit beim Schöffengericht. Werden Verbrechen angeklagt, die nicht in die Zuständigkeit des Amtsgerichts oder Oberlandesgericht gehören, ist die Große Strafkammer beim Landgericht zuständig. Ihre Zuständigkeit umfasst auch Straftaten, bei denen voraussichtlich eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhangen wird oder eine Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zu erwarten ist. Straftaten von besonderer Bedeutung oder bei besonderer Schutzbedürftigkeit der Zeugen werden auch vor der Großen Strafkammer verhandelt. Das Oberlandesgericht ist in der ersten Instanz bei Straftaten zur Vorbereitung eines Angriffskriegs, Hochverrat oder Landesverrat sowie bei Terrorismus zuständig.

erstmals veröffentlicht am 24.05.2019, letzte Aktualisierung am 26.06.2019

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