Ihr Anwalt in Freigericht
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Wann braucht man einen Rechtsanwalt?
Es gibt viele Gründe, in denen man des fachmännischen Rates durch einen Anwalt bedarf. Hier die häufigsten Gründe: Komplizierte Rechtslage Sich um einen Anwalt zu bemühen ist besonders dann wichtig, wenn die Rechtslage für einen Laien undurchschaubar ist. Kein Anwalt in Freigericht wird einen Prozessgewinn garantieren, jedoch erhöhen sich die Chancen mit seiner professionellen Hilfe doch deutlich.
Wenn Anwaltszwang besteht
Richter spricht ein Urteil Es gibt Fälle, da besteht Anwaltszwang. Die Vertretung vor Gericht muss dann durch einen Anwalt erfolgen. Zivilsachen ab einem Wert von 5.000 Euro gehören dazu ebenso wie Fälle die in Revision gehen. Auf der sicheren Seite mit einem Rechtsberater in Freigericht Ein weiterer wichtiger Grund einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist vorausschauendes Handeln. Vergleiche, die schriftlich ausgearbeitet werden müssen, Testamente, die nicht angefochten werden sollen, all dies gibt man am besten in anwaltliche Hände. Durch seine Unterstützung können sowohl Unsicherheiten vermieden werden, wie auch unwirksame Regeln oder Lücken in Verträgen ausgeschlossen werden.
Akteneinsicht
Rechtsanwaltsgehilfin telfoniert Ohne abgeschlossenes Jurastudium darf man keine Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft nehmen. Hier gilt: Staatsanwaltliche Akten dürfen nur von Anwälten eingesehen werden. Ein Rechtsanwalt in Freigericht kann einem auch die Einholung von Melderegisterinformationen erleichtern bzw. abnehmen.
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Ein Anwalt kann wegen seiner Berufserfahrung und Spezialkenntnissen ermessen, ob eine Klage aus Mandantensicht überhaupt erfolgreich sein kann.
Vergleiche aushandeln
kompetenter Rechtsanwalt mit Mobiltelefon Eine echte Alternative zur Gerichtsverhandlung ist der Vergleich. Kann der Anwalt diesen mit dem Kontrahenten schließen und bei Gericht vollstrecken lassen, ist er rechtsgültig. Fallen keine zusätzlichen Gerichtskosten an, kann man sich viel Geld sparen. Was nicht vergessen werden sollte: Mit einem Problem nicht allein zu sein findet eigentlich jeder angenehm, wenn einem dann auch noch fachliche Hilfe an die Seite gestellt wird, so bedeutet dies für viele eine große Entlastung. Wann ist ein Anwalt unnötig?
Wenn der Gegner insolvent ist
Anwältin in Verhandlung Ist die Gegenpartei insolvent, so kann man nicht gewinnen und bliebe am Schluss auch auf den Prozess- und den Anwaltskosten sitzen. Eine Anfrage beim Insolvenzgericht kann schnell Klärung bringen. Läuft ein Insolvenzverfahren über das gegnerische Vermögen, können eigene Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden. Hohe Anwaltskosten Sind die verursachten Kosten höher als der Streitwert, so hat man keinen Vorteil. Es kann kein Rechtsschutzinteresse festgestellt werden Hat ein in seinen Rechten Beeinträchtigter ein berechtigtes Interesse daran, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen, so ist ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben. Fehlt es, weil eine Einigung einfacher, schneller oder billiger erziehlt werden könnte, so kann eine Klage abgewiesen werden.
Welche Rechtsschutzversicherung ist die richtige?
Kanzleimitarbeiterin im Telefongespräch Es gibt unter anderem den Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz, je nach Lebenssituation auch einen Mieter- oder Vermieterrechtsschutz. Benötigt man mehr als eine Versicherungsart, lohnt es sich, Kombi-Angebote zu studieren. Wegen der oft sehr hohen Streitwerte, raten Verbraucherschützer zu Versicherungsschutz im Verkehrsrecht. Wertvoll ist oft auch eine Berufsrechtsschutzversicherung Das Arbeitsrecht hat die Sonderregel, dass beide Parteien in der ersten Instanz für ihre entstandenen Kosten in einem Rechtsstreit selbst aufzukommen haben. Berufsrechtsschutz wird nur gemeinsam mit einer Privatrechtsschutzversicherung angeboten. Nicht so beim Mieter- bzw. Vermieterrechtsschutz. Da es jedoch günstige Kombipakete für beide gibt, sind sie oft beliebter. Außerdem kann man sie auch noch zusätzlich mit der Privatrechtsschutzversicherung kombinieren.
Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?
Anwältin blickt zuversichtlich Der Schadenszeitpunkt sollte klar mit dem Schadensereignis definiert sein. Der Zeitpunkt des Schadensereignisses ist dann maßgeblich, nicht irgendeine Ursache vor Vertragsbeginn. Auch Wartezeiten sind zu berücksichtigen. So gelten oft Wartezeiten von drei bis sechs Monaten nach Abschluß des Vertrages. Erst Schäden, die nach diesem Zeitpunkt entstehen, werden von der Versicherung akzeptiert. Es wird von Verbraucherschützern geraten, die Deckungssumme bei mindestens 300.000 Euro zu veranschlagen. Eine Klage, die von der Versicherung als aussichtslos eingestuft wird, wird auch nicht von ihr übernommen. Eine Rechtsschutzversicherung sollte in jedem Fall vorbeugend geschlossen werden. Denn kommt man in eine Situation, da sich ein Rechtsstreit anbahnt, so ist es wichtig, nachweisen zu können, dass die Versicherung bereits vorher abgeschlossen wurde.