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Wann braucht man einen Rechtsanwalt?
Seine Fachkompetenz und Befugnisse sind in einigen Situationen zwingend erforderlich. Nachfolgend einige Gründe: Die Rechtslage ist kompliziert Ist die Faktenlage kompliziert oder umfangreich, so kann sich ein Anwalt sich durch seine Fachkenntnis ein klares Bild des Falles machen. Die Fachkenntnisse eines Anwaltes in Freigericht sind in Situationen in denen man sich selbst unsicher vielleicht auch unwissend fühlt unentbehrlich.
Anwaltszwang vor einigen Gerichten
Jurist im Gespräch Es gibt Fällen, bei denen Anwaltszwang herrscht. Ein Kläger oder Angeklagter ohne Rechtsanwalt darf in diesem Fall keine Klage erheben, Anträge stellen oder Beweise anbieten. Anwaltszwang gilt unter anderem meist bei Streitsachen am Amtsgericht ab einem Streitwert von 5.000 Euro. Der Rechtsanwalt in Freigericht als Prävention Ein weiterer wichtiger Grund einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist vorausschauendes Handeln. Nicht nur drohende Prozesse machen einen Rechtsbeistand notwendig, auch die Formulierung wichtiger Schriftstücke können seine Hilfe notwendig machen. Nur so kann man Fehler vermeiden und Klarheit schaffen.
Recht auf Akteneinsicht
Rechtsanwaltsgehilfin telfoniert Einsicht in staatsanwaltliche Akten hat man weder als Kläger noch als Beklagter. Die Möglichkeit auf Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft hat nur ein Rechtsanwalt. Die Einholung von Melderegisterinformationen ist oft mühsam. Diese Aufgabe kann ein Anwalt in Freigericht gern für seinen Mandanten übernehmen.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Die Risiken einer Klage abwägen, das kann ein Rechtsanwalt durch seine professionelle Einschätzung.
Einen Vergleich anstreben
Fachanwältin lächelt Ein Anwalt kann einen Vergleich mit der Gegenpartei erwirken. Durch Hinterlegung bei Gericht wird er vollstreckt und ist rechtsgültig wie ein Urteil. Das Entfallen von Gerichtskosten ist eine erhebliche finanzielle Entlastung. Außerdem: Sich auf den kompetenten und verlässlichen Rat eines Rechtsbeistandes verlassen zu können ist erleichternd und beruhigend. Nicht immer ist ein Anwalt nötig.
Wenn der Gegner insolvent ist
Anwältin in Verhandlung Selbst eine erfolgreiche Gerichtsverhandlung macht keinen Sinn, wenn der Gegner insolvent ist. Ob ein Schuldner bereits für erfolglose Vollstreckungen bekannt ist, kann z. B. durch eine Schuldnerverzeichnisanfrage überprüft werden. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Gegners können eigene Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Erfahrungsgemäß wird - wenn überhaupt - jedoch nur ein geringer Teil dieser Kosten darduch erstattet. Die Kosten Berücksichtigt man das Kostenrisiko, also die Gefahr, dass der Fall verloren wird oder der Gegner Insolvenz beantragt, ist es bei geringen Streitwerten oftmals besser die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Entlastung der Gerichte Zwingende Prozessvoraussetzung einer Klage ist das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, also ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Geltendmachung des eingeklagten Rechts. Fehlt es, weil eine Einigung einfacher, schneller oder billiger erziehlt werden könnte, so kann eine Klage abgewiesen werden.
Die verschiedenen Bereiche einer Rechtsschutzversicherung
Anwalt in Kanzlei für Buchregal Versicherungsexperten der Verbraucherzentralen oder Anwälte für Versicherungsrecht helfen bei der Frage nach der richtigen Rechtsschutzversicherung. Die häufigsten sind Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Mieterrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz. Die meisten Versicherungen bieten auch kombinierten Rechtsschutz an. Wegen der oft sehr hohen Streitwerte, raten Verbraucherschützer zu Versicherungsschutz im Verkehrsrecht. Berufsrechtsschutz - Diese Police ist sehr interessant besonders für Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht hat die Sonderregel, dass beide Parteien in der ersten Instanz für ihre entstandenen Kosten in einem Rechtsstreit selbst aufzukommen haben. Diese Police ist nur als Kombination mit dem Privatrechtsschutz abschließbar. Bei Mieter- oder Vermieterrechtsschutz kann man sich auch für nur eine Police entscheiden. Jedoch sind Einzelverträge wegen oft hoher Prozesskosten meist deutlich teurer. Am billigsten wird es, wenn man diesen Rechtsschutz als Zusatz zum Privatrechtsschutz dazu nimmt.
Auf welche Vertragsbestandteile muss geachtet werden?
Nahaufnahme eines Richterhammers Das Schadensereignis muss als Schadenszeitpunkt festgelegt sein. Andernfalls könnte auch ein Umstand lange vor Vertragsabschluss als möglicher Schadenszeitpunkt bestimmt werden und wäre somit nicht von der Versicherung zu übernehmen. Zusätzlich sind die Wartezeiten von drei bis sechs Monaten zu berücksichtigen, die Versicherungsunternehmen gerne an den Vertragsbeginn knüpfen. Die Versicherung muss dann nur Schäden, die einen Schadenszeitpunkt nach Ablauf dieser Wartefrist haben, bearbeiten. Die Deckungssumme sollte wenigstens 300.000 Euro sein, so raten Verbraucherschützer. Rechtsschutzversicherungen übernehmen normalerweise nur Fälle mit Aussicht auf Erfolg. Häufig kommt der Bedarf an einer Rechtsschutzversicherung sehr spät auf, nämlich dann, wenn der Ärger schon entstanden ist. Da Versicherungen nur Fälle übernehmen, die nach Vertragsabschluss entstanden sind.