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3 Anwälte im 20 km Umkreis von Lauchhammer (Seite 1 von 1)

Rechtsanwalt Hans-Joachim Hönig Dresden
Rechtsanwalt Hans-Joachim Hönig
Rechtsanwalt
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Rechtsanwältin Claudia Wagner Hoyerswerda
Rechtsanwältin Claudia Wagner
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1 Kanzleien im 20 km Umkreis von Lauchhammer
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Anwaltssuche in Lauchhammer
Anwalt Lauchhammer In Lauchhammer findet man 9 Rechtsanwälte, davon 6 Frauen. Die Anzahl der Fachanwälte beträgt 2, wovon 1 Frauen sind. Das Arbeitsrecht bearbeiten 4 Juristen. 3 Anwälte und Anwältinnen sind im Familienrecht tätig. 4 Rechtsanwälte vertreten das Erbrecht in Lauchhammer. 3 Anwälte das Miet- und Pachtrecht. Weitere 3 Anwälte praktizieren im Verkehrsrecht.

Wann ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt zu beauftragen?

In einigen Situationen braucht man das Fachwissen und die Befugnisse eines Anwaltes. Einige Gründe im Überblick: Eine komplexe Rechtslage Ein wichtiger Grund sich einen Anwalt zu besorgen ist z.B. wenn man die komplexe Rechtslage selbst nicht richtig einschätzen kann. Die Fachkenntnisse eines Anwaltes in Lauchhammer sind in Situationen in denen man sich selbst unsicher vielleicht auch unwissend fühlt unentbehrlich.

Anwaltszwang

Richter spricht ein UrteilRichter spricht ein Urteil Nur ein Anwalt wird dann vor Gericht anerkannt werden. Ein Kläger oder Angeklagter ohne Rechtsanwalt darf in diesem Fall keine Klage erheben, Anträge stellen oder Beweise anbieten. Zu solchen Sachverhalten gehören in der Regel Zivilsachen am Amtsgericht ab einem Streitwert von 5.000 Euro. Revisionen fallen meist auch unter die Anwaltspflicht. Einen Anwalt in Lauchhammer beauftragen Ein vorsichtiger Mensch wird es als Erleichterung empfinden, sich schon im Vorfeld eines Prozesses auf die Fachkenntnis eines Rechtsberaters zu verlassen. Vergleiche, die schriftlich ausgearbeitet werden müssen, Testamente, die nicht angefochten werden sollen, all dies gibt man am besten in anwaltliche Hände. Ein Rechtsanwalt kann Fragen im Vorfeld beantworten und mögliche Rechtsfehler vermeiden.

Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft

Jurist liest in Gesetzen im Vordergrund JustitiaJurist liest in Gesetzen im Vordergrund Justitia Als Angeklagter oder auch als Opfer, hat man kein Recht auf Akteneinsicht. Hier gilt: Staatsanwaltliche Akten dürfen nur von Anwälten eingesehen werden. Die Einholung von Melderegisterinformationen ist oft mühsam. Diese Aufgabe kann ein Anwalt in Lauchhammer gern für seinen Mandanten übernehmen.

Einschätzung der Erfolgsaussichten

Oder der Anwalt weiß durch seine Fachkenntnis und Erfahrung ob es Sinn macht mit seinem Fall überhaupt vor Gericht zu gehen.

Durch den Anwalt die Möglichkeit zum Vergleich ausarbeiten

Jurist liest in Gesetzen im Vordergrund JustitiaJurist liest in Gesetzen im Vordergrund Justitia Oft ist es auch mit anwaltlicher Hilfe möglich, einen Vergleich mit der Gegenpartei zu erzielen. Dieser wird durch Hinterlegung bei Gericht vollstreckt und ist rechtsgültig. Die Kosten ohne das Gericht zu bemühen sind deutlich geringer. Überdies: Bei Problemen eine fachliche kompetente Stütze an seiner Seite zu wissen ist oft sehr erleichternd. Nicht immer ist ein Anwalt nötig.

Wenn der Gegner insolvent ist

Mandantin und Anwältin im GesprächMandantin und Anwältin im Gespräch Ist die Gegenpartei insolvent, so kann man nicht gewinnen und bliebe am Schluss auch auf den Prozess- und den Anwaltskosten sitzen. Ob ein Schuldner bereits für erfolglose Vollstreckungen bekannt ist, kann z. B. durch eine Schuldnerverzeichnisanfrage überprüft werden. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Gegners können eigene Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Erfahrungsgemäß wird - wenn überhaupt - jedoch nur ein geringer Teil dieser Kosten darduch erstattet. Hohe Anwaltskosten Berücksichtigt man das Kostenrisiko, also die Gefahr, dass der Fall verloren wird oder der Gegner Insolvenz beantragt, ist es bei geringen Streitwerten oftmals besser die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Fehlendes Rechtsschutzinteresse Hat ein in seinen Rechten Beeinträchtigter ein berechtigtes Interesse daran, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen, so ist ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben. Ist dies nicht nachzuweisen, so kann eine Klage abgewiesen werden, ebenso wenn das Gericht mutwillig oder aus unlauterer Absicht in Anspruch genommen wird.

Rechtsschutzversicherungen – auf was man achten sollte und welche Gebiete sie umfassen.

3 Juristen im Gespräch3 Juristen im Gespräch Ob der Bedarf neben Berufsrechtsschutz, Verkehrsrecht, Mieter- und Vermieterrechtsschutz auch für weitere Rechtsschutzarten gegeben ist, sollte unbedingt im Einzelfall abgeklärt werden. Die meisten Versicherungen bieten auch kombinierten Rechtsschutz an. Wegen der oft sehr hohen Streitwerte, raten Verbraucherschützer zu Versicherungsschutz im Verkehrsrecht. Auch wichtig ist der Berufsrechtsschutz. Das Arbeitsrecht hat die Sonderregel, dass beide Parteien in der ersten Instanz für ihre entstandenen Kosten in einem Rechtsstreit selbst aufzukommen haben. Berufsrechtschutz kann nicht allein sondern nur als Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. Nicht so beim Mieter- bzw. Vermieterrechtsschutz. Weil die Prozesskosten in dem Bereich schnell ausufern können, sind die Einzelverträge meist recht teuer. Noch günstiger ist es, sie in Verbindung mit der Privatrechtsschutzversicherung abzuschließen.

Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?

Juristin berät MandantschaftJuristin berät Mandantschaft Der Schadenszeitpunkt muss das Schadensereignis selbst sein. Ist dies nicht der Fall, könnte die Versicherung auf einer Schadensanbahnung vor Vertragsabschluss verweisen. Auch Wartezeiten sind zu berücksichtigen. So gelten oft Wartezeiten von drei bis sechs Monaten nach Abschluß des Vertrages. Erst nach Ablauf dieser Frist entstandene Rechtsfälle sind dann von der Versicherung abgedeckt. Unbedingt sollte auf eine ausreichende Deckungssumme geachtet werden. Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur Fälle, deren Aussicht auf Erfolg hoch eingestuft wird. Eine Rechtsschutzversicherung erst im Schadensfalle abzuschließen, wäre für diesen akuten Fall zu spät. Da Versicherungen, wie oben bereits erwähnt, nur für Fälle zahlen, deren Schadensereignis nach Vertragsabschluß liegt.

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