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Anwalt Lutherstadt Wittenberg | Rechtsanwälte in Lutherstadt Wittenberg

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Anwaltssuche in Lutherstadt Wittenberg
Anwalt Lutherstadt Wittenberg In Lutherstadt Wittenberg findet man 51 Rechtsanwälte, davon 18 Frauen. Die Anzahl der Fachanwälte beträgt 19, wovon 8 Frauen sind. Das Arbeitsrecht bearbeiten 9 Juristen. 11 Anwälte und Anwältinnen sind im Familienrecht tätig. 14 Rechtsanwälte vertreten das Erbrecht in Lutherstadt Wittenberg. 7 Anwälte das Miet- und Pachtrecht. Weitere 12 Anwälte praktizieren im Verkehrsrecht.

Wann braucht man einen Rechtsanwalt?

Es gibt viele Gründe, in denen man des fachmännischen Rates durch einen Anwalt bedarf. Einige Gründe im Überblick: Eine komplizierte Rechtslage Hier ist es äußerst sinnvoll sich auf einen Juristen zu verlassen, da man selbst nicht durch die juristischen Fallstricke fände. Die Fachkenntnisse eines Anwaltes in Lutherstadt Wittenberg sind in Situationen in denen man sich selbst unsicher vielleicht auch unwissend fühlt unentbehrlich.

Anwaltszwang

Anwalt liest Texte in KanzleiAnwalt liest Texte in Kanzlei Dann kann es sich um einen Sachverhalt handeln, bei dem Anwaltszwang besteht. Die Vertretung vor Gericht muss dann durch einen Anwalt erfolgen. Ab einem gewissen Streitwert bei Zivilsachen, oder ein Fall der in Berufung geht, unterliegt meist dem Anwaltszwang. Der Anwalt in Lutherstadt Wittenberg als vorbeugende Maßnahme Ein weiterer wichtiger Grund einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist vorausschauendes Handeln. Vergleiche, die schriftlich ausgearbeitet werden müssen, Testamente, die nicht angefochten werden sollen, all dies gibt man am besten in anwaltliche Hände. Mit seiner Hilfe können Unklarheiten in den Regelungen, unwirksame Regeln oder Rechtsfehler vermieden werden.

Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft

junger Anwalt spricht am Telefon mit Mandantjunger Anwalt spricht am Telefon mit Mandant Man hat kein Recht auf Akteneinsicht. Dafür benötigt man einen Anwalt. Der Anwalt in Lutherstadt Wittenberg hilft auch gern bei der Einholung von Informationen von Melderegistern oder des Handelsregisters.

Die Erfolgsaussichten bewerten

Der Anwalt kann die Sachlage klar und schlüssig einstufen und er kann schnell helfen indem er zu- oder von einer Klage abrät.

Durch den Anwalt die Möglichkeit zum Vergleich ausarbeiten

Jurist liest in Gesetzen im Vordergrund JustitiaJurist liest in Gesetzen im Vordergrund Justitia Eine echte Alternative zur Gerichtsverhandlung ist der Vergleich. Kann der Anwalt diesen mit dem Kontrahenten schließen und bei Gericht vollstrecken lassen, ist er rechtsgültig. So werden die eigenen Finanzen nicht mit teuren Gerichtskosten zusätzlich belastet. Überdies: Bei Problemen eine fachliche kompetente Stütze an seiner Seite zu wissen ist oft sehr erleichternd. Natürlich gibt es auch Situationen, in denen es keines Anwaltes bedarf.

Die Gegenpartei meldet Insolvenz an

Anwältin in VerhandlungAnwältin in Verhandlung Auch ein noch so guter Rechtsberater kann im Falle der Insolvenz des Prozessgegners keinen finanziellen Gewinn für seinen Mandanten erwirken. Hat der Schuldner schon mehrmals erfolglose Vollstreckungen hinter sich? Dies kann durch eine Anfrage beim Insolvenzgericht in Erfahrung gebracht werden. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Gegners können eigene Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Erfahrungsgemäß wird - wenn überhaupt - jedoch nur ein geringer Teil dieser Kosten darduch erstattet. Hohe Anwaltskosten Berücksichtigt man das Kostenrisiko, also die Gefahr, dass der Fall verloren wird oder der Gegner Insolvenz beantragt, ist es bei geringen Streitwerten oftmals besser die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Fehlende Klagebefugnis Zwingende Prozessvoraussetzung einer Klage ist das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, also ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Geltendmachung des eingeklagten Rechts. Ist dies nicht nachzuweisen, so kann eine Klage abgewiesen werden, ebenso wenn das Gericht mutwillig oder aus unlauterer Absicht in Anspruch genommen wird.

Rechtsschutzversicherungen – auf was man achten sollte und welche Gebiete sie umfassen.

Kanzleimitarbeiterin im TelefongesprächKanzleimitarbeiterin im Telefongespräch Die häufigsten Gebiete für die es Rechtsschutzversicherungen gibt sind: Der Berufsrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz sowie Mieter- und Vermieterrechtsschutz. Möchte man sich in mehreren Bereichen absichern, so gibt es auch Kombi-Pakete. Das Verkehrsrecht zu überschreiten führt sehr schnell zu sehr hohen Streitwerten. Es wird daher oft empfohlen sich für diesen Rechtsbereich um einen Versicherungsschutz zu kümmern. Wertvoll ist oft auch eine Berufsrechtsschutzversicherung Das Arbeitsrecht hat die Sonderregel, dass beide Parteien in der ersten Instanz für ihre entstandenen Kosten in einem Rechtsstreit selbst aufzukommen haben. Berufsrechtsschutz wird gemeinsam mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen. Anders der Mieter- oder Vermieterrechtsschutz. Sie gibt es durchaus einzeln oder als Kombination. Weil sie als Einzelverträge relativ teuer sind, werden sie gern auch als Kombipaket angeboten. Noch besser schließt man sie gleich gemeinsam mit einer Privatrechtsschutzversicherung gemeinsam ab.

Auf welche Details muss man bei Vertragsabschluss achten?

Mitarbeiterin einer KanzleiMitarbeiterin einer Kanzlei Das Schadensereignis sollte klar als Schadenszeitpunkt definiert sein. So ist der Zeitpunkt des Schadensereignisses wichtig und nicht ein eventuell länger (vor Vertragsbeginn) zurückliegendes Geschehen. Zusätzlich sind die Wartezeiten von drei bis sechs Monaten zu berücksichtigen, die Versicherungsunternehmen gerne an den Vertragsbeginn knüpfen. Erst nach dieser Sperrfrist wird die Versicherung neu entstandene Rechtsfälle übernehmen 300.000 Euro sollte die Deckungssumme des Rechtsschutzvertrages mindestens haben, dies raten Verbraucherschützer mit Blick auf Prozesse mit hohem Streitwert. Nicht übernommen werden von der Versicherung in aller Regel die Fälle, die wenig Aussicht auf Erfolg haben. Häufig kommt der Bedarf an einer Rechtsschutzversicherung sehr spät auf, nämlich dann, wenn der Ärger schon entstanden ist. Die Versicherung wird Schadensfälle, die sich schon vor Vertragsabschluss angebahnt haben nicht übernehmen.

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