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Wann braucht man einen Rechtsanwalt?
Es gibt viele Gründe, in denen man des fachmännischen Rates durch einen Anwalt bedarf. Einige Gründe im Überblick: Die Rechtslage erfordert rechtliches Fachwissen Die Expertise eines Rechtsanwaltes ist bei komplexen Sachverhalten oft unerlässlich. Ein Anwalt in Reute kennt potentielle Fallstricke, weiß worauf zu achten ist, kennt Fristen und hilft seinem Mandanten so zuverlässig durch diese schwierigen Zeiten.
Der Anwaltszwang vor Gericht
Richter spricht ein Urteil Es gibt Fällen, bei denen Anwaltszwang herrscht. Hier hat man keine andere Wahl als sich einem Juristen anzuvertrauen. Anwaltszwang gilt unter anderem meist bei Streitsachen am Amtsgericht ab einem Streitwert von 5.000 Euro. Der Rechtsanwalt in Reute als Prävention Ein weiterer wichtiger Grund einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist vorausschauendes Handeln. Auch wichtige rechtliche Schriftstücke sind am besten von einem Anwalt ausformuliert. Das eigene Testament zum Beispiel. Rechtsfehler können mit seiner Hilfe ausgeschlossen werden.
Die Akteneinsicht
erfahrene Juristin Das Recht auf Einsicht in staatsanwaltliche Akten haben weder Angeklagter noch Opfer. Die Möglichkeit auf Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft hat nur ein Rechtsanwalt. Der Anwalt in Reute hilft auch gern bei der Einholung von Informationen von Melderegistern oder des Handelsregisters.
Die Erfolgsaussichten einschätzen
Der Anwalt kann die Sachlage klar und schlüssig einstufen und er kann schnell helfen indem er zu- oder von einer Klage abrät.
Durch den Anwalt die Möglichkeit zum Vergleich ausarbeiten
Jurist liest in Gesetzen im Vordergrund Justitia Ein Anwalt kann einen Vergleich mit der Gegenpartei erwirken. Durch Hinterlegung bei Gericht wird er vollstreckt und ist rechtsgültig wie ein Urteil. Es bedeutet meist eine deutliche Kostenersparnis wenn man das Gericht nicht in Anspruch nehmen muss. Außerdem: Mit einem Problem nicht allein zu sein findet eigentlich jeder angenehm, wenn einem dann auch noch fachliche Hilfe an die Seite gestellt wird, so bedeutet dies für viele eine große Entlastung. Nicht immer ist ein Anwalt nötig.
Zum Beispiel wenn der Gegner insolvent ist.
Mandantin geht zuversichtich in Verfahren Selbst eine erfolgreiche Gerichtsverhandlung macht keinen Sinn, wenn der Gegner insolvent ist. Eine Anfrage beim Insolvenzgericht kann schnell Klärung bringen. Läuft ein Insolvenzverfahren über das gegnerische Vermögen, können eigene Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden. Der Kostenfaktor Berücksichtigt man das Kostenrisiko, also die Gefahr, dass der Fall verloren wird oder der Gegner Insolvenz beantragt, ist es bei geringen Streitwerten oftmals besser die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Fehlendes Rechtsschutzinteresse Als Prozessvoraussetzung gilt, dass Rechtsschutz vor Gerichten jeder erhalten soll, der schutzwürdige eigene Interessen verfolgt. Ist dies nicht nachzuweisen, so kann eine Klage abgewiesen werden, ebenso wenn das Gericht mutwillig oder aus unlauterer Absicht in Anspruch genommen wird.
Die Rechtsschutzversicherung – welche gibt es und auf was muss man achten
Mandant mit Weltkarte im Hintergrund Versicherungsexperten der Verbraucherzentralen oder Anwälte für Versicherungsrecht helfen bei der Frage nach der richtigen Rechtsschutzversicherung. Die häufigsten sind Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Mieterrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz. Möchte man sich in mehreren Bereichen absichern, so gibt es auch Kombi-Pakete. Die hohen Streitwerte des Verkehrsrechts, machen Versicherungen in dieser Rechtssparte sehr beliebt. Berufsrechtsschutz - Diese Police ist sehr interessant besonders für Arbeitnehmer. Meist weiß man nicht, dass im Arbeitsrecht sowohl Kläger als auch Verklagter in der ersten Instanz ihre Kosten selbst zu tragen haben. Diese Police ist nur als Kombination mit dem Privatrechtsschutz abschließbar. Policen für Mieter- oder Vermieterrechtsschutz kann man auch einzeln abschließen. Da es jedoch günstige Kombipakete für beide gibt, sind sie oft beliebter. Am besten schließt man sie in die Privatrechtsschutzversicherung mit ein.
Auf welche Details muss man bei Vertragsabschluss achten?
Mitarbeiterin einer Kanzlei Unbedingt sollte das Schadensereignis als Schadenszeitpunkt festgelegt sein. Ist dieser nicht klar mit dem Schadensereignis definiert, so kann auch eine Ursache, lange vor Vertragsabschluss von der Versicherung als Beginn des Schadensfalles gewertet werden. Zusätzlich sind die Wartezeiten von drei bis sechs Monaten zu berücksichtigen, die Versicherungsunternehmen gerne an den Vertragsbeginn knüpfen. Erst nach dieser Sperrfrist wird die Versicherung neu entstandene Rechtsfälle übernehmen Die Deckungssumme sollte wenigstens 300.000 Euro sein, so raten Verbraucherschützer. Rechtsschutzversicherungen übernehmen normalerweise nur Fälle mit Aussicht auf Erfolg. Häufig kommt der Bedarf an einer Rechtsschutzversicherung sehr spät auf, nämlich dann, wenn der Ärger schon entstanden ist. Kann die Versicherung nachweisen, dass ein Rechtsstreit vor Vertragsunterzeichnung quasi schon ins Haus stand, wird sie sehr wahrscheinlich nicht zahlen.