Ihr Anwalt in Zerbst/Anhalt
Wann braucht man einen Rechtsanwalt?
Es gibt viele Gründe, in denen man des fachmännischen Rates durch einen Anwalt bedarf. Hier die häufigsten Gründe: Komplizierte Rechtslage Ist die Faktenlage kompliziert oder umfangreich, so kann sich ein Anwalt sich durch seine Fachkenntnis ein klares Bild des Falles machen. Die Fachkenntnisse eines Anwaltes in Zerbst/Anhalt sind in Situationen in denen man sich selbst unsicher vielleicht auch unwissend fühlt unentbehrlich.
Der Anwaltszwang
Richter spricht ein Urteil Dann kann es sich um einen Sachverhalt handeln, bei dem Anwaltszwang besteht. Die Vertretung vor Gericht muss dann durch einen Anwalt erfolgen. Ab einem gewissen Streitwert bei Zivilsachen, oder ein Fall der in Berufung geht, unterliegt meist dem Anwaltszwang. Der Anwalt in Zerbst/Anhalt als vorbeugende Maßnahme Ein weiterer wichtiger Grund einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist vorausschauendes Handeln. Auch für die Ausarbeitung von sonstigen rechtlichen Schriftstücken wie z.B. Vergleiche, Testamente, oder Nutzungsvereinbarungen, ist die Beratung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen. Rechtsfehler können mit seiner Hilfe ausgeschlossen werden.
Die Akten der Staatsanwaltschaft einsehen
Rechtsanwältin mit Akten Das Recht auf Einsicht in staatsanwaltliche Akten haben weder Angeklagter noch Opfer. Dafür benötigt man einen Anwalt. Wenn man nicht weiß, wie man z. B. an Melderegisterauszüge kommt, so ist dies ein Dienst, den ein beauftragter Rechtsanwalt in Zerbst/Anhalt gerne übernehmen kann.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Der Anwalt kann die Sachlage klar und schlüssig einstufen und er kann schnell helfen indem er zu- oder von einer Klage abrät.
Vergleiche aushandeln
Anwalt mit juristischer Fachliteratur im Hintergrund Ein Anwalt kann einen Vergleich mit der Gegenpartei erwirken. Durch Hinterlegung bei Gericht wird er vollstreckt und ist rechtsgültig wie ein Urteil. Das Entfallen von Gerichtskosten ist eine erhebliche finanzielle Entlastung. Was nicht vergessen werden sollte: Bei Problemen eine fachliche kompetente Stütze an seiner Seite zu wissen ist oft sehr erleichternd. Natürlich gibt es auch Situationen, in denen es keines Anwaltes bedarf.
Die Insolvenz des Gegners
Mandant wird von Rechtsanwältin beraten Bei einem insolventen Prozessgegner bleibt man auch im Falle des Prozessgewinnes auf seinen Kosten sitzen. Am besten prüft man über das Insolvenzgericht, ob schon erfolglose Vollstreckungen des Kontrahenten bekannt sind. Hat man nun in Erfahrung gebracht, dass eine Insolvenz läuft, so reicht man seine eigenen Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter ein. Der Kostenfaktor Berücksichtigt man das Kostenrisiko, also die Gefahr, dass der Fall verloren wird oder der Gegner Insolvenz beantragt, ist es bei geringen Streitwerten oftmals besser die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Fehlende Klagebefugnis Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage ist das berechtigte rechtsschutzwürdige Interesse einer Person Rechtsschutz zu erhalten. Ist dies nicht nachzuweisen, so kann eine Klage abgewiesen werden, ebenso wenn das Gericht mutwillig oder aus unlauterer Absicht in Anspruch genommen wird.
Die Bereiche die eine Rechtsschutzversicherung abdecken kann
3 Juristen im Gespräch Es gibt unter anderem den Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz, je nach Lebenssituation auch einen Mieter- oder Vermieterrechtsschutz. Möchte man sich in mehreren Bereichen absichern, so gibt es auch Kombi-Pakete. Die hohen Streitwerte des Verkehrsrechts, machen Versicherungen in dieser Rechtssparte sehr beliebt. Eine weitere wichtige Rechtsschutzversicherung ist der Berufsrechtsschutz. Da die Prozesskosten des Arbeitsrechtes in der ersten Instanz immer beide Parteien selbst zu begleichen haben! Die Police ist nicht als Einzelleistung zu haben, sondern nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz. Mieter- oder Vermieterrechtsschutz: Diese Policen gibt es jeweils einzeln, aber auch als Teil eines großen Kombi-Pakets. Weil sie als Einzelverträge relativ teuer sind, werden sie gern auch als Kombipaket angeboten. Noch günstiger ist es, sie in Verbindung mit der Privatrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Auf welche Vertragsbestandteile muss geachtet werden?
Juristin berät Mandantschaft Achten Sie darauf, dass das Schadensereignis als Schadenszeitpunkt festgelegt ist. Ist dieser nicht klar mit dem Schadensereignis definiert, so kann auch eine Ursache, lange vor Vertragsabschluss von der Versicherung als Beginn des Schadensfalles gewertet werden. Meist haben Versicherungen sogenannte Wartezeiten in ihre Verträge eingebaut. Die Versicherung muss dann nur Schäden, die einen Schadenszeitpunkt nach Ablauf dieser Wartefrist haben, bearbeiten. Die Deckungssumme sollte wenigstens 300.000 Euro sein, so raten Verbraucherschützer. Nicht übernommen werden von der Versicherung in aller Regel die Fälle, die wenig Aussicht auf Erfolg haben. Warten Sie mit dem Abschluß einer Rechtsschutzversicherung nicht bis sich ein Rechtsstreit anbahnt. Kann die Versicherung nachweisen, dass ein Rechtsstreit vor Vertragsunterzeichnung quasi schon ins Haus stand, wird sie sehr wahrscheinlich nicht zahlen.