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Aktienrecht: der gesetzliche Rahmen für Aktionäre und Aktiengesellschaften

Letzte Aktualisierung am 2015-09-16 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Aktien sind seit dem Börsenboom zu Beginn der 2000er Jahre auch bei Anlegern gefragt, die früher nur das Sparbuch als Anlageform kannten. Selbst die teils heftigen Börsenbewegungen der jüngeren Vergangenheit ("Finanzkrise") und die daraus erkennbaren Risiken haben Aktien nicht weniger attraktiv gemacht. Der Gesetzgeber hat aus den Turbulenzen der Vergangenheit einige Konsequenzen gezogen und Teile des Aktienrechts verschärft. Vorstandsvergütungen (hohe Boni trotz fehlenden Erfolgs) und die Haftung von Managern (hohe Risikobereitschaft) gerieten in die öffentliche Diskussion. Die regelmäßigen vorgeschriebenen Hauptversammlungen sind häufig kein Zuckerschlecken mehr für Verantwortliche; was früher ganz selbstverständlich durchgewunken wurde, ist heute Gegenstand heftiger Diskussionen, befeuert von den Aktivitäten kritischer Aktionäre.

Das Aktienrecht verlangt einen umfassenden Überblick

Das Aktienrecht ist zu überwiegenden Teilen im Aktiengesetz geregelt. Der Anwalt für Aktienrecht berät sowohl Aktiengesellschaften und deren Vorstände, Aufsichtsräte und Manager, als auch Anleger und Investoren aller Art. Er kennt also beide Seiten - dennoch haben sich zahlreiche Kanzleien auf die Vertretung nur einer Seite spezialisiert. Das Aktienrecht hat besondere Berührungspunkte mit dem Gesellschaftsrecht, dem Steuerrecht und wirtschaftsrechtlichen Thematiken; in allen diesen Bereichen sind tiefgreifende Kenntnisse vonnöten. Das Aktienrecht macht vor Landesgrenzen nicht Halt: Große Konzerne und deren Töchtern agieren international. Die Zeiten globaler Kapitalmärkte und Wirtschaftsaktivitäten fordern eine entsprechende Orientierung von einem Anwalt für Aktienrecht.

Die Organe einer Aktiengesellschaft: Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionäre

Eine Aktiengesellschaft betreibt in der Regel ein Unternehmen. Der Vorstand führt die Geschäfte des Unternehmens - er handelt dabei in eigener Verantwortung, also ohne Weisung durch den Aufsichtsrat oder die Aktionäre. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat gewählt - für eine Zeit von maximal 5 Jahren. Das Aktienrecht schreibt vor, dass sich Aufsichtsrat, Vorstand und Aktionäre mindestens einmal im Jahr zur Hauptversammlung zu treffen haben. Dort werden Aktionäre informiert, unternehmensbezogene Vorgänge diskutiert, der Vorstand entlastet, der Jahresabschluss genehmigt etc. Die Hauptversammlung kann ordentlich (jährlich) aber auch außerordentlich (wegen eines besonderen Anlasses) stattfinden bzw. einberufen werden.

Die Gründung einer AG

Ein Anwalt für Aktienrecht berät ab der Gründung der AG. Er unterstützt dabei, die Weichen für die künftige Gestaltung der Aktiengesellschaft zu stellen. Er erstellt und überprüft das Gründungsprotokoll der AG, die danach in Handelsregister eingetragen werden kann. Die Gründung einer AG muss zwingend durch einen Notar beurkundet werden.

Ein Anwalt für Aktienrecht berät den Vorstand

Im Zuge der Turbulenzen und Gesetzesänderungen der letzten Jahre ist die Verantwortlichkeit der AG-Vorstände zunehmend ins Licht gerückt. Vorstände sind längst nicht mehr so unbeobachtet in ihren Entscheidungen wie zuvor. Ihre Haftungsrisiken sind dadurch enorm gestiegen. Jeder Vorstand ist verpflichtet, die AG-Geschäfte mit der gebotenen Sorgfalt zu führen. Bei einer Verletzung dieser Grundsätze kann die Gesellschaft den Vorstand in Haftung nehmen. Zentrale Aufgabe des Anwalts für Aktienrecht ist hier die eingehende Beratung der Vorstandschaft. Vorstände müssen sich mit den Grenzen und Möglichkeiten ihres Handelns intensiv auseinandersetzen. Eine D & O-Versicherung (eine Haftpflichtversicherung für Directors & Officers) mag einige der Risiken auffangen. Präventives Handeln ist jedoch einfacher und sinnvoller. So wird der Anwalt bereits im Vorfeld versuchen (zum Beispiel durch eine entsprechende Gestaltung des Haftungsrisikos im Dienstvertrag eines Vorstands) wirksame Haftungsvermeidung zu betreiben.

Aufsichtsräte haben Pflichten und gehen Risiken ein

Schon aus seiner Bezeichnung lässt sich seine Aufgabe innerhalb der AG herauslesen: Der Aufsichtsrat überwacht (allerdings ohne Einwirkungsmöglichkeit), bestellt und berät den Vorstand - eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der ihn ein Anwalt für Aktienrecht wirksam unterstützen kann. Grenzen und Möglichkeiten der Mitwirkung, Haftungsfragen, besondere Pflichten, Bestellung / Abberufung von Vorständen usw. sind rechtlich komplexe Themen, die ein Fachmann am besten beherrscht.

Die Hauptversammlung - das wichtigste Treffen für Aktionäre, Vorstände, Aufsichtsrat

Besonders bei den jährlichen Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften ist anwaltliche Unterstützung wichtig. Für Hauptversammlungen gelten enge Formalien; der Ablauf erfolgt nach klaren Regeln. Schon kleine Verstöße können immense Konsequenzen mit sich bringen. Ein Aktienrechtler, der die Hauptversammlung beratend begleitet, braucht eine intime Kenntnis der Rechtslage und der vorgeschriebenen Abläufe. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Aktienrecht in Ihrer Nähe!
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