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Arbeitnehmererfindungsgesetz. Oder: Wem gehört die Erfindung?
Letzte Aktualisierung am 2016-10-18 /
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Erfindet ein Arbeitnehmer in seiner Firma eine Sache, regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer damit ungehen sollten. Als Arbeitnehmererfindung wird dabei eine Erfindung bezeichnet, die gebrauchsmusterfähig oder patentfähig ist und die der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit und mit dem ihm dort zur Verfügung stehendem Wissen erfunden hat.