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Rechtsanwalt Dr. Philipp Mels
Orth Kluth Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Kaistraße 6, 40221 Düsseldorf
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Arbeitnehmererfindungsgesetz. Oder: Wem gehört die Erfindung?
Letzte Aktualisierung am 2016-10-18 /
Lesedauer ca. 1 Minute
Erfindet ein Arbeitnehmer in seiner Firma eine Sache, regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer damit ungehen sollten. Als Arbeitnehmererfindung wird dabei eine Erfindung bezeichnet, die gebrauchsmusterfähig oder patentfähig ist und die der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit und mit dem ihm dort zur Verfügung stehendem Wissen erfunden hat.