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Arztrecht - Regeln für Ärzte

Letzte Aktualisierung am 2015-09-17 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Im Arztrecht wird ein detaillierter gesetzlicher Rahmen für die Ausübung des Arztberufes gesteckt, wie das auch bei anderen freien Berufen geregelt ist. Dabei ist das Arztrecht kein eigenes Rechtsgebiet; es grenzt an mehrere andere Rechtsgebiete, davon besonders eindeutig an das Medizinrecht.

Behandlungsvertrag - Grundlage für das Arzt-Patientenverhältnis

Grundlage der Behandlung durch einen Arzt ist ein Dienstvertrag : Begibt sich ein Patient in Behandlung, kommt zwischen Arzt und Patient ein Behandlungsvertrag zustande. Hier braucht es weder eine mündliche noch eine schriftliche Vereinbarung; der Behandlungsvertrag entsteht auch stillschweigend. Einsehbar wichtig ist das z.B. in einem Notfall, in dem der Patient nicht in der Lage ist, einer Behandlung zuzustimmen. Pflichten des Arztes: Aus dem Behandlungsvertrag entsteht die Verpflichtung des Arztes, den Patienten zu behandeln; zur Behandlung gehören Untersuchung und Diagnose und natürlich Vorschläge für die Wahl einer Behandlung(smethode). Zu den Pflichtleistungen des Arztes aus dem Behandlungsvertrag gehören weiterhin Aufklärungspflicht (der Arzt muss den Patienten so eingehend aufklären, dass dieser in der Lage ist, seine Situation selbst einzuschätzen) und Dokumentationspflicht (der Arzt muss die Behandlung eingehend dokumentieren, so dass z.B. ein Kollege lückenlos weiterbehandeln könnte bzw. dass Rechenschaft ggü. den Kostenträgern abgelegt werden kann). Außerdem ist der Arzt verpflichtet, seine Patienten nach den aktuellen medizinischen Standards ("die Regeln der Kunst") und mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Die Verpflichtung einer erfolgsreichen Behandlung hat der Arzt selbstverständlich nicht. Pflichten des Patienten: Aus dem Behandlungsvertrag resultiert für den Patienten, dass er dem Arzt eine Vergütung zu zahlen hat, und, das ist wenig bekannt, dass er pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen hat.

Arztfehler / Arzthaftung: Wenn Ärzte einen Fehler machen

Wenn bei der Behandlung ein so genannter "Kunstfehler" passiert und der Patient einen Schaden erleidet, kann er möglicherweise Schadenersatz geltend machen. Details ärztlicher Haftungsfragen sind im Arzthaftungsrecht niedergelegt. Im Fall eines Behandlungsfehlers oder Verstoßes gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht muss der Patient dem Arzt diesen Fehler nachweisen - ein unter Umständen schwieriges Unterfangen. Hier braucht es nicht nur medizinisches Fachwissen zur Beurteilung der Situation, sondern auch tiefgreifende juristische Kenntnisse, für man sich auf jeden Fall kompetente Unterstützung holen sollte. Zahlreiche Rechtsanwälte haben sich auf die Arzthaftung spezialisiert. Sie vertreten Rechte von Patienten ("Patientenanwälte") und sind häufig in beiden Fachgebieten versiert.

Weitere Bereiche des Arztrechts

Für die Arbeit des Arztes gelten komplexe rechtliche Rahmenbedingungen, die im Arztrecht niedergelegt sind. Neben der Arzt-Patientenbeziehung geht es um die Rechtsverhältnisse zu den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenversicherungen ("Privatpatienten") und den Krankenkassen (gesetzliche Krankenkassen). Das Arztrecht schließt auch das Berufsrecht der Ärzte mit ein. Hierunter sind z.B. Vorschriften zu verstehen, die den allgemeinen Berufszugang betreffen (Prüfungen, Approbation) und die sich mit an den Arztberuf gebundenen Pflichten und Regeln beschäftigen. Es betriff ebenso Fragen des Transplantationsrechts und der Organspende, der Berufsaufsicht und dem (besonderen) Werberecht für Ärzte. Holen Sie sich eine gute und fachkundige Beratung für alle Rechtsprobleme im Arztrecht. Hier finden Sie kompetente Unterstützung durch einen Anwalt für Arztrecht gleich in Ihrer Nähe!
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