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Rechtliches zur Baulast

Letzte Aktualisierung am 2023-02-13 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Was bedeutet Baulast?

Baulast ist ein Begriff aus dem Bauordnungsrecht. Als Eigentümer eines Grundstückes ist man lt. Bauordnung verpflichtet Anordnungen, durch die Baubehörde zu erfüllen. Es geht bei dieser sogenannten Baulast ausschließlich um öffentlich-rechtliche Auflagen, welche ein Grundstückseigentümer mit eingetragener Baulast entweder dulden oder tun muss oder auch zu unterlassen hat. Baulasten können von Bundesland zu Bundesland variieren. Je nach Bundesland sind sie entweder im Grundbuch einzutragen oder müssen in einem Baulastenverzeichnis der zuständigen Baubehörde aufgeführt werden.

Warum braucht es manchmal eine Baulast?

Eine Baulast ist notwendig, um baurechtskonforme Zustände sicherzustellen. Dies ist z.B. der Fall, wenn es etwa um die Einhaltung der Abstandsflächen geht oder die Erschließung eines Grundstückes eine Erschließungsbaulast notwendig macht, weil das zu bebauende Grundstück die notwendigen Anschlüsse wie Strom, Wasser und Abwasser nur durch das Nachbargrundstück erschließen kann und dieses selbst auch noch nicht erschlossen ist.

Was sind typische Baulasten?

Es gibt mehrere Arten von Baulasten. Je nachdem, was erforderlich ist gibt es z.B. die Anbaubaulast, Vereinigungsbaulast, Erschließungsbaulast, Überfahrbaulast Kinderspielflächenbaulast oder auch eine Stellplatzpflichtbaulast.

Eine Abstandsflächenbaulast kann z.B. dann erfolgen, wenn das geplante Bauvorhaben die vorgeschriebenen Abstandsflächen überschreiten würde. Hierfür bedarf der Bauherr der Immobilie jedoch die Zustimmung des betroffenen Grundstücksnachbars, der sogenannte Baulastgeber, denn die Baulastübernahme bedeutet für ihn, dass er diese Abstandsflächen übernimmt und die betroffene Fläche selbst nicht bebauen darf. Es schränkt also die Bebaubarkeit seines eigenen Grundstückes ein. Ob der Nachbar sich darauf einlässt und unter welchen Bedingungen, ist offen. Die Zustimmung zu einer Baulast kann nur freiwillig erfolgen und sollte gut bedacht werden, denn eine Baulast kann den Wert des Grundstückes bzw. einer Immobilie mindern.

Wer kann Baulasten eintragen lassen?

Die Eintragung kann nur durch den Baulastgeber selbst, also dem Eigentümer auf dessen Grundstück die Baulast eingetragen werden soll, erfolgen. Wie eine Baulasteintragung zu erfolgen hat, darüber kann die jeweilige zuständige Behörde Auskunft geben. In der Regel sind neben dem Personalausweis und dem ausgefüllten Baulastantrag auch eine Einverständniserklärung, ein Grundbuchauszug sowie ein aktueller katasteramtlicher Lageplan vorzuweisen.

Baulast - Wer trägt die Kosten?

Die entstehenden Kosten für einen Eintrag der Baulast ins Grundbuch bzw. ins Baulastenverzeichnis, können sich, je nach Bundesland, Größe und wirtschaftlicher Bedeutung und Höhe des Verwaltungsaufwandes, etwa auf 50 Euro bis 1.500 Euro belaufen. Die Kosten trägt derjenige, der von diesem Eintrag profitiert, also der Käufer oder Eigentümer des „herrschenden“ Grundstücks, das von dieser Baulast profitiert.

Baulastenverzeichnis – Wer darf es einsehen?

Die Einsicht in das Baulastenverzeichnis ist nur Personen gestattet, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Berechtigtes Interesse haben die Eigentümer selbst und mögliche Kaufinteressenten. Oft müssen sie eine Vollmacht des Eigentümers vorweisen, die sie zur Einsicht berechtigt.

Was sollte man noch über Baulast wissen?

Eine Baulast kann in aller Regel nur mit freiwilliger Zustimmung des Eigentümers des „dienenden“ Grundstücks erfolgen, also dem Grundstück, auf dem die Baulast eingetragen werden soll. Eine Baulast kommt dann nicht in Betracht, wenn bereits entsprechende Vorschriften, etwa durch einen Bebauungsplan, existieren. Baulasten können keinesfalls einseitig gelöscht werden und gehen nach dem Tod des Grundstückseigners auf seine Erben über. Käufer von Grundstücken sollten vor Kauf prüfen, ob eine Baulast auf dieses Grundstück eingetragen ist. Wurde ihnen das Vorhandensein einer solchen vom Verkäufer vorenthalten, können sie zwar Ansprüche in Form von Schadensersatz geltend machen, die Baulast ist aber dennoch bindend!

Wie kann eine Baulast gelöscht werden?

Die Löschung einer Baulast ist kompliziert, da sie erst dann möglich ist, wenn das öffentliche Interesse daran nicht mehr existiert. Außerdem bedarf eine Löschung der Zustimmung der Baubehörde und aller von der Baulast betroffenen Personen. Die Löschung erfolgt erst, wenn die Behörde schriftlich auf die Baulast verzichtet.

Wie kann der Anwalt helfen?

Ein Rechtsanwalt hilft seinem Mandanten bei Streitigkeiten das Grundstücksrecht oder Immobilienrecht betreffend. Sie sollen einer Verpflichtung in Form einer Stellplatzbaulast zustimmen? Ein Anwalt für Grundstücksrecht kann Ihnen Vor- und Nachteile darlegen und eventuell auch eine Alternative aufzeigen.

Ist Wegerecht ebenfalls eine Baulast? Bei Fragen oder Streitigkeiten zum Thema Grundstücksrecht / Immobilienrecht wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Baurecht.

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