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Bauplanungsrecht: Hexenhäuschen aus Hänsel und Gretel wäre nicht mehr möglich
Letzte Aktualisierung am 2016-11-16 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Bauplanungsrecht ist für Spezialisten
- Rechtliche Klarheit für die Bebauung schaffen
- Bauplanungsrecht und Bauleitplanung
- Bauplanungsrecht und kommunale Flächen
Bauplanungsrecht ist für Spezialisten
Eine Bäckerei auf einer Waldlichtung gibt’s in Deutschland nur im Märchen - und das ist gut so. Man kann nicht einfach hinbauen, wo und was man will. Selbst Hexenhäuschen würden dem öffentlichen Baurecht unterliegen, das der Baufreiheit in Deutschland Schranken auferlegt. Eine Teilkomponente des öffentlichen Baurechts ist das Bauplanungsrecht (die andere das Bauordnungsrecht). Das Bauplanungsrecht, auch Städtebaurecht genannt, hat historische Wurzeln. Erste Reglementierungen der Baufreiheit dienten der Verhinderung von Brandkatastrophen. Die Kommune erstellte Bauregeln, die das allzu leichte Übergreifen eines Feuers auf Nachbargebäude unterbinden sollten. Inzwischen sind alle diese Regeln in Gesetze gefasst. Das Bauplanungsrecht orientiert sich im Wesentlichen am Baugesetzbuch (BauGB). Hier fließen zum Beispiel auch moderne Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz in die Bauplanung ein. Das Bauplanungsrecht ist Bundesrecht; seine Geschwisterkomponente Bauordnungsrecht liegt dagegen in der Hoheit der Bundesländer.Rechtliche Klarheit für die Bebauung schaffen
Im übertragenen Sinne wird durch das Bauplanungsrecht bestimmt, ob in einem bestimmten Gebiet / auf einem bestimmten Grund(stück) gebaut werden darf, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang dies geschehen darf. Es schafft also rechtliche Klarheit über die Bebauung und Nutzung von Grundstücken und lehnt sich dabei an verschiedene Rechtsverordnungen an, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Planzeichenverordnung, die Wertermittlungsverordnung und weitere. Damit ist das Bauplanungsrecht ein Steuerungsinstrument, mit dem Kommunen ihre künftige Bebauungsentwicklung festlegen können.Bauplanungsrecht und Bauleitplanung
Wenn Gewerbegebiete nicht mehr ausreichen, die Einwohnerzahlen steigen und Baubedarf entsteht, oder durch steigende Geburtenzahlen ein Bedarf für Schulen oder Kindergärten vorhanden ist, müssen Kommunen handeln und die kommunale Bauentwicklung an den veränderten Bedarf anpassen. Sie legen künftige Bebauungsentwicklung nach dem Bauplanungsrecht fest durch die- vorbereitende Bauleitplanung (im Flächennutzungsplan dokumentiert), die so genannte Grobplanung,
- verbindliche Bauleitplanung (im Bebauungsplan dokumentiert und idealerweise vom Flächennutzungsplan abgeleitet), die so genannte Feinplanung.
Bauplanungsrecht und kommunale Flächen
(Bau-)planungsrechtlich kann die kommunale Fläche in drei Bereiche eingeteilt werden, den durch den Bebauungsplan geregelten Bereich, den Innenbereich und den Außenbereich.- Bebauungsplan: Jegliche Bauplanung muss sich an die hier vorgegebene Festsetzung halten, z.B. überbaubare Grundstücksflächen, Verkehrsflächen, Art der baulichen Nutzung.
- Innenbereich: Hierzu zählen Flächen, die bereits im Verbund bebaut sind, oft Kernbereiche einer Stadt oder Altstädte. In der Regel besteht für sie kein Bebauungsplan (mehr). Hier sind nur solche Bauvorhaben zulässig, die sich an der bereits vorhandenen Bebauung orientieren (Einfügungsgebot).
- Außenbereich: Hierzu zählen kommunale Flächen, die sich außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile befinden. Außenbereiche sollen (eigentlich) von der Bebauung freigehalten werden.