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Behandlungsfehler: Wem obliegt die Beweispflicht?

Letzte Aktualisierung am 2023-03-06 / Lesedauer ca. 4 Minuten

Was ist ein Behandlungsfehler?

Eine ordnungsgemäße Behandlung im Sinne des Gesetzes besteht in einer sorgfältigen Erhebung der Krankengeschichte, einer sorgfältigen Untersuchung, Diagnose- und Indikationsstellung, Sorgfalt bei der Auswahl der geeigneten Therapieform sowie einer umfassenden Aufklärung des Patienten. Kann einem Arzt mangelnde Sorgfaltspflicht in diesen Bereichen nachgewiesen werden, kann dies eine Strafverfolgung im Sinne eines Behandlungsfehlers rechtfertigen. Ein ärztlicher Behandlungsfehler / Aufklärungsfehler kann nicht nur aus dem Tun, sondern auch aus dem Unterlassen des Arztes resultieren.

Wer ist in der Beweispflicht bei einer Fehlbehandlung?

Schlägt die Therapie eines Arztes nicht so an, wie sich das die Beteiligten wünschen, ist schnell von Ärztepfusch die Rede. Juristisch betrachtet gibt es jedoch klare Regelungen, ob und wann von einem Behandlungsfehler oder „Kunstfehler“ die Rede sein kann. Ein Arzt schuldet seinem Patienten zwar eine fachgerechte und fehlerfreie Behandlung zur Linderung oder Heilung der Beschwerden, bei ausbleibendem Erfolg kann er jedoch nicht in Arzthaftung genommen werden. Die Beweislast einer Fehlbehandlung obliegt in der Regel dem Patienten. Er muss beweisen können, dass sein Gesundheitsproblem einem Arztfehler zuzuschreiben ist. Nur bei groben Behandlungsfehlern kann es eine Beweislastumkehr geben und der Arzt muss beweisen, dass der eingetretene Gesundheitsschaden nicht auf seinem Fehlverhalten bzw. seiner Fehldiagnose beruht. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch § 630h Abs. 5 BGB. Welche Art von Falschbehandlung vorliegt bzw. wer in der Beweispflicht steht, ist für Laien meist nicht ohne weiteres zu ermitteln.

Die Aufgabe von Patientenanwälten und Gerichten ist es nicht, die gesundheitlichen Folgen einer Arztentscheidung zu bewerten. Es geht nur um die Feststellung, ob der Arzt schuldhaft im Sinne des Gesetzes gehandelt hat.

Was kann zu einer Fehldiagnose führen?

Die Ursachen für Fehldiagnosen sind vielfältig. Grundsätzlich können, abgesehen vom behandelnden Arzt, auch anderen Personen Fehler unterlaufen. Auch Geräte können fehlerhafte Ergebnisse produzieren. Es ist also nicht nur der behandelnde Arzt selbst als Ursache für eine Fehldiagnose zu sehen, auch das Pflegepersonal oder der Patient sogar seine Angehörigen können unter Umständen zu einer Fehldiagnose beitragen. Das macht es schwer eine einzige Ursache für einen schlechten Gesundheitszustand verantwortlich zu machen. Für einen geschädigten Patienten ist es daher nicht einfach die Beweislast zu führen und einen Arzt in Haftung zu nehmen. Er muss eindeutig beweisen können, dass sein körperlicher Zustand auf die Falschbehandlung des Arztes bzw. Facharztes zurückzuführen ist. Außerdem sind Kenntnisse in Medizinrecht, Arztrecht und Krankenhausrecht dabei unverzichtbar. Vertrauen Sie der Erfahrung eines Rechtsanwaltes / einer Rechtsanwältin für Medizinrecht und nehmen Sie die Möglichkeit zu einer Erstberatung in Anspruch.

Wie hängen Schadensersatzansprüche und Beweispflicht zusammen?

Wird dem Arzt schuldhaftes Handeln mit Sinne einer Fehldiagnose, einer falschen Medikamentengabe, einer fahrlässig missglückten OP o.ä. nachgewiesen, so kann dem Patienten durch den entstandenen Schaden ein Schadensersatzanspruch entstehen. Dabei hat der Gesetzgeber jedoch dem Patienten den Nachweis dieser Schuld übertragen. Oftmals sind jedoch Geschädigte oder deren Angehörige auch aus mangelnder Fachkenntnis oder aus psychischen bzw. physischen Gründen nicht in der Lage, dem Gericht eine entsprechende Argumentationskette vorzulegen.

Für beide Seiten, ob Geschädigter oder Arzt, gilt es möglichst frühzeitig einen Anwalt einzuschalten. Veranlassen Sie möglichst wenig auf eigene Faust, jede Aussage, jeder Schriftwechsel mag aus der Situation heraus richtig anmuten, birgt jedoch ein Risiko und kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden und Auswirkungen auf das Gerichtsurteil und auf möglichen Schadenersatz / Schmerzensgeld haben. Kontaktieren Sie jetzt einen Anwalt für Arzthaftungsrecht / Medizinrecht für Ihr Rechtsanliegen.

Wie können Anwälte mit Spezialisierung auf Behandlungsfehler Geschädigten helfen?

Ein versierter Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arzthaftungsrecht hilft seinen Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen, scheitern ohne Anwalt manchmal schon daran, dass die Einsicht in die eigene Krankenakte und die Behandlungsunterlagen erschwert oder hinausgezögert wird. Ein Patientenanwalt kann die Herausgabe der Befunde in der Regel für seine Mandanten sehr viel schneller durchsetzen.

Eine Kanzlei für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht kann meist bereits in einem Erstgespräch mit seinen Mandanten klären, wie die Erfolgsaussichten bei Diagnosefehlern oder eben dem jeweiligen Einzelfall sind. Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht kennt sich mit seinem Rechtsgebiet bestens aus. Er kennt das Patientenrecht und das Versicherungsrecht und kann in einem Arzthaftungsprozess kompetent Erkenntnisse und Sachverhalte darlegen und Ansprüche durchsetzen.

Ein spezialisierter Anwalt für Arzthaftungsrecht, der bereits viele Fälle in diesem Bereich bearbeitet hat, kennt beide Seiten. Er weiß auch um mögliche Ursachen von Behandlungsfehlern. Denn immer häufiger treten hierbei äußere Faktoren in den Fokus wie Arbeitsüberlastung oder Kosteneinsparung beim Krankenhauspersonal etwa. Ein medizinischer Gutachter bzw. medizinischer Sachverständiger kann in vielen Fällen die Argumentation des Anwalts mit seinen gewonnenen Erkenntnissen unterstützen helfen.

Wie können Anwälte mit Spezialisierung auf Behandlungsfehler beschuldigten Ärzten helfen?

Ein Anwalt für Medizinrecht vertritt selbstverständlich auch die Seite des beschuldigten Arztes, wenn dieser sich an ihn als Mandant wendet. Ärzte haben sich für ihren Beruf aus Überzeugung entschieden. Sie müssen permanent unter Zeitdruck Höchstleistungen vollbringen. Maßnahmen, die von Patienten vorschnell als Fehldiagnose oder Behandlungsfehler abgestempelt werden, können zum Zeitpunkt der Untersuchung aus fachlicher Sicht ohne Fehl und Tadel gewesen sein. Das gilt es juristisch zu beweisen. Bei entsprechenden Anschuldigungen können auch Arzt und Krankenhaus Hilfe bei einem Anwalt für Arzthaftungsrecht finden und eine Ersteinschätzung des Falles erhalten und beraten ob eventuell die Einwilligung in eine außergerichtliche Einigung sinnvoll ist und Schadensbegrenzung bedeuten kann.

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