Deinen Anwalt für Behindertenrecht findest Du hier
Behindertenrecht: Rechte für Menschen mit Behinderung
Letzte Aktualisierung am 2015-10-22 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Behinderte sind nicht krank
- Inklusion ist ein langer Weg
- Welche Möglichkeiten bietet das Behindertenrecht?
- Kennen behinderte Menschen ihre Rechte?
- Ein Anwalt kann helfen
Behinderte sind nicht krank
Behinderte gelten seit 2009 nicht mehr als "krank" und damit weniger leistungsfähig und unterstützenswert ("Defizit-Ansatz"), sondern von vornherein als gleichwertig. Es kann also nicht mehr darum gehen, Behinderte zu "integrieren". Es muss darum gehen, eine Lebensumwelt zu schaffen, die ihnen eine selbstverständliche, gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht. Integration ist zu wenig und der falsche Ansatz; richtig ist der viel weiter führenden Ansatz der Inklusion.Inklusion ist ein langer Weg
So weit so gut. Die Veränderungen, die die UN-Konvention für Deutschland mit sich bringt, kommen nicht einfach um die Ecke. Sie sind auf dem Weg, wenn man es positiv formulieren möchte. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, sie in allen Bereichen der Gesellschaft umzusetzen. Und dieser Weg ist noch weit. Menschen mit Behinderung sind aufgefordert, ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen, damit auch die Rechtsprechung sich an den notwendigen Stellen ändern kann.Welche Möglichkeiten bietet das Behindertenrecht?
Das heutige Behindertenrecht hat den Ausgleich sozialer Nachteile im Visier, die behinderte Menschen in der Gesellschaft nach wie vor erfahren. Sie müssen sich diesen Ausgleich hart erkämpfen - oft geht das nur mit der Hilfe von Freunden und Angehörigen. Niemand kennt Ämter und Behörden besser als behinderte Menschen. Niemand verbringt dort mehr Zeit. Um soziale Benachteiligungen einigermaßen auszugleichen, muss ein behinderter Mensch zahlreiche "Verfahren" über sich ergehen lassen, z.B.:- Behinderung und Grad der Behinderung feststellen lassen. Der Grad der Behinderung richtet sich nach der "Funktionsstörung" und ihrer Schwere. Er beginnt bei 20%. Ist nur auf Antrag möglich - in der Regel beim Versorgungsamt.
- Merkzeichen zuerkennen lassen. Merkzeichen haben den Stellenwert von Vergünstigungen im öffentlichen Leben ("Nachteilsausgleich"). Möglich sind steuerliche Erleichterungen, Sonderrechte am Arbeitsplatz oder finanzielle Hilfen. Merkzeichen werden als Buchstabenkürzel in den Behindertenausweis eingetragen.