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anwaltssuche Händedruck und Applaus nach einer Einigung
Händedruck und Applaus nach einer Einigung ©freepik - mko

Berufsgenossenschaft - wofür?

Letzte Aktualisierung am 2016-03-30 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Wenn Sie angestellt arbeiten (und dabei immer gesund bleiben), haben Sie mit der Berufsgenossenschaft (BG) kaum zu tun. Aber Sie sind automatisch bei der BG versichert, ob Sie dauerhaft oder vorübergehend beschäftigt sind, ob Sie normaler Arbeitnehmer oder Praktikant sind. Die Beiträge zur BG zahlt Ihr Arbeitgeber.

Berufsgenossenschaft: nicht sichtbar, aber wichtig

Auch wenn die Berufsgenossenschaft sich im Normalfall in Ihrem Leben nicht unnötig bemerkbar macht - notwendig ist sie trotzdem. Sie ist einer der Bausteine im sozialen Sicherungssystem Deutschlands und damit integraler Teil einer funktionierenden sozialpolitischen Landschaft. Aufgabenbereiche der BG sind die Arbeitsplatz-Sicherheit und der Gesundheitsschutz. Sie tritt ein bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Nicht nur abhängig Beschäftigte sind versichert. Freiwillig versichern können sich auch Selbständige und Unternehmer.

Die Berufsgenossenschaft tritt bei Berufskrankheiten ein

In manchen Berufsfeldern sind Beschäftigte erhöhten Gesundheitsrisiken ausgesetzt, die sich - bei längerer Tätigkeit in diesem Bereich - in einer (andauernden) Erkrankung niederschlagen können. Ganz oben auf der Liste der häufigsten Berufskrankheiten stehen z.B. Lärmschwerhörigkeit, Asbestose (Erkrankungen durch den Umgang mit Asbest) und Hauterkrankungen durch Chemikalien, o.ä. Berufskrankheiten gibt es einfach, auch wenn die Arbeitsplatz-Schutzbestimmungen heute strenge und strengste Richtlinien vorgeben.

Nehmen Sie unbedingt Kontakt auf

Wenn Sie also den Verdacht haben, dass Sie unter einer berufsbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigung leiden, ist Ihre Berufsgenossenschaft die richtige Adresse. Sie stellen dort einen Antrag auf Leistungen - z.B. die Gewährung einer Rente, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Ihr Antrag hat dann die größte Chance auf Anerkennung, wenn Ihre Berufskrankheit in der Liste der "anerkannten Berufskrankheiten" verzeichnet ist. Ob eine Krankheit in die Liste aufgenommen wird, entscheidet der Gesetzgeber. Recht selten werden Anträge bei Erkrankungen genehmigt, die nicht dort aufgeführt sind.

Vor Antragstellung besser zum Anwalt

BU-Anträge enden häufig streitig: In Zeiten klammer Kassen versuchen viele Sozialversicherungsträger, Leistungsrisiken zu minimieren. Man lehnt z.B. mit dem Einwand ab, die der Antrag zugrunde liegende Erkrankung sei nicht berufsbedingt sondern habe andere Ursachen. Meist wird ein Gutachter hinzugezogen - dann geht es schnell um medizinisches Fachwissen. Dringender Rat: Schon vor der Antragstellung einen Fachmann in Anspruch nehmen, der die Argumente kennt und Ihre Rechte zu vertreten weiß.

Die Berufsgenossenschaft tritt bei Wegeunfällen ein

Auf dem (direkten!) Weg vom und zum Arbeitsplatz sind Sie über die BG versichert. Erleiden Sie einen Unfall, kommt die BG für die Kosten der gesundheitlichen Wiederherstellung auf, bzw. bei bleibenden Schäden evtl. auch für eine Rente. Kitzlig mit den Leistungen kann es dann werden, wenn Sie einen "privaten" Umweg gemacht haben (Einkaufen, Kinder abholen, kurz bei einem Freund reinschauen etc.). Private Erledigungen waren früher tabu; inzwischen haben die Sozialgerichte einen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen bestimmte private Aktivitäten zum Arbeitsweg zählen und damit versichert sind.

Die Berufsgenossenschaft tritt bei Arbeitsunfällen ein

Versicherungsschutz durch die BG besteht auch bei Arbeitsunfällen: Leistungen bei Arbeitsunfällen gibt es nur dann, wenn die diagnostizierten gesundheitlichen Beeinträchtigungen direkt auf den Arbeitsunfall zurückgeführt werden können.

Setzen Sie Ihre Rechte durch

Wie in allen Bereichen der Sozialversicherung haben Sie auch der BG gegenüber definierte Rechte. Auch hier können Sie Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen und als weiteres Rechtsmittel den Weg zum Sozialgericht einschlagen. Auch hier ist die Wahrung von Fristen wichtig, müssen Formvorschriften eingehalten werden. Auch hier daher unser Tipp: Holen Sie sich Hilfe. Lassen Sie sich Fragen des Sozialversicherungsrechts von einem Fachmann beraten. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Sozialrecht in Ihrer Nähe!
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