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Betreuung aus rechtlicher Sicht

Letzte Aktualisierung am 2017-01-19 / Lesedauer ca. 1 Minute

Was ist die Betreuung?

Bei der Betreuung im Rechtssinne übernimmt eine Person den Lebensbereich eines volljährigen Menschen, wenn er diesen nicht mehr ausfüllen kann. Oberster Grundsatz einer Betreuung: Nur dort Unterstützung geben, wo es nötig ist. In allen anderen Lebensbereichen bleibt die Person solange wie möglich selbstständig, also auch vollumfänglich rechtsfähig. Regeln und Vorgehensweise sind im Betreuungsrecht festgeschrieben.

Wer ordnet sie an?

Eine rechtliche Betreuung wird vom örtlichen Vormundschaftsgericht angeordnet. Das Gericht erhält entweder einen Hinweis aus dem (familiären) Umfeld oder der Betreuende beantragt die Betreuung selbst. Möchte der Betroffene keinen Betreuer haben, kann das Vormundschaftsgericht allerdings nicht tätig werden.

Betreuer mittels Betreuungsverfügung festlegen

Das Vormundschaftsgericht wählt im Bedarfsfall einen Betreuer aus dem familiären oder sozialen Umfeld des Betroffenen aus. Mit Hilfe einer Betreuungsverfügung kann man auf die Auswahl des Betreuers selbst Einfluss nehmen. In dieser Verfügung kann man angeben, wen man sich im Bedarfsfall als Betreuer wünscht. Auch die Angabe mehrerer Personen und das Festlegen einer Reihenfolge ist möglich. Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich fixiert und leicht auffindbar sein. Sie kann gegen eine Gebühr bei der Bundesnotarkammer, in Bayern sogar direkt beim Vormundschaftsgericht, hinterlegt werden. Alternativ bietet sich das Abfassen einer Vorsorgevollmacht an. Anwälte für Betreuungsrecht können Ihnen bei der für Sie passenden Wahl einer Vorsorgeverfügung sowie bei rechtlichen Fragen im Betreuungsfall helfen. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Anwalt für Betreuungsrecht in Ihrer Nähe.
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