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Zweifel und Grade der Dienstunfähigkeit

Letzte Aktualisierung am 2017-08-01 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Was ist Dienstunfähigkeit?

Wenn Angestellte und Arbeitnehmer krank und nicht mehr in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erledigen, sind sie arbeitsunfähig. Wenn Beamte dieses Schicksal ereilt, sind sie dienstunfähig. Auch wenn man inhaltlich von der gleichen Sache spricht (jemand kann z. B. wegen einer Krankheit nicht arbeiten), so bestehen rechtlich große Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Beamten.

Vorübergehende und andauernde Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit (DU) kennt unterschiedliche Zustände. Beamte können vorübergehend dienstunfähig sein, etwa durch eine kurze Krankheit oder einen Unfall mit weniger schweren Folgen. Sie können aber auch dauerhaft dienstunfähig sein, wenn die Krankheit schwerer ist und wenn keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit wieder erreicht werden kann. Wie Angestellte oder Arbeitnehmer auch, sind Beamte verpflichtet, ihrem Dienstherrn eine Dienstunfähigkeit anzuzeigen. Wann und in welcher Form dies zu tun ist, wird durch die Landesbeamtengesetze geregelt (die Rede ist hier von "unverzüglich"). Einheitliche Regelung, wenn die Dienstunfähigkeit voraussichtlich länger als drei Kalendertage dauert: Spätestens am folgenden Tag muss der Beamte eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bestehen beim Dienstherrn Zweifel an der Dienstunfähigkeit, so ist er berechtigt und gehalten, ein amtsärztliches Attest einzuholen und den Beamten zu einer entsprechenden amtsärztlichen Untersuchung auffordern.

Kann andauernde Dienstunfähigkeit die Entlassung des Beamten bedeuten?

Ist ein Beamter wegen einer Erkrankung, eines Unfalles etc. dauerhaft nicht dazu in der Lage, seine Dienstverpflichtungen zu erfüllen, spricht man von andauernder Dienstunfähigkeit. Die ist dann gegeben, wenn der Beamte innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate dienstunfähig war und zusätzlich keine Aussicht besteht, dass dieser Zustand sich ändern wird (also die volle Dienstfähigkeit wieder erreicht werden kann). Wenn der Verdacht auf eine andauernde Dienstunfähigkeit besteht, muss der Dienstherr prüfen, ob der Beamte außerhalb seiner ursprünglichen Aufgabe eingesetzt werden könnte. Ist eine "anderweitige Verwendung" des Beamten nicht möglich, so kann der Beamte in den Ruhestand versetzt werden - das plötzliche Ende einer hoffnungsvollen Beamtenlaufbahn und einer "sicheren" Versorgung.

Kann ein Beamter auch eingeschränkt dienstfähig sein?

Viele andauernd dienstunfähige Beamte haben nur (sehr) reduzierte Pensionsansprüche, wenn sie in den Ruhestand entlassen werden. Besonders dann, wenn sie erst wenige Dienstjahre auf dem Buckel haben, kann das für die Betroffenen eine extreme soziale Härte sein. Für den Staat ist es unwirtschaftlich, von dieser Möglichkeit rigoros Gebrauch zu machen. Es gibt daher den Begriff der begrenzten Dienstfähigkeit: Die vorzeitige Entlassung oder Pensionierung von Beamten soll durch Rehabilitationsmaßnahmen, Weiterbildung und die Reduzierung des Dienstumfanges verhindert werden.

Wer entscheidet über die Dienstunfähigkeit eines Beamten

Über eine dauerhafte Dienstunfähigkeit entscheidet die Dienstbehörde. Ein Amtsarzt erstellt ein entsprechendes Gutachten. Welche konkreten Folgen ein solcher erzwungener Ruhestand für einen Beamten hat, kommt auch auf die Gesetze des Bundeslandes an, in dem der Beamte beschäftigt ist. Jede Versetzung in den Ruhestand wird für den Beamten, der von Dienstunfähigkeit betroffen ist, finanzielle Verluste mit sich bringen. Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf haben gar keine oder nur geringste Ansprüche (nur im Falle eines Dienstunfalles). Ein Neuanfang nach der Entlassung aus dem Dienst ist nicht immer möglich oder nicht einfach. Zahlreiche Tätigkeiten von Beamten lassen sich nicht ohne weiteres auf andere Berufsfelder übertragen. An finanzielle Absicherungen denken die wenigsten Beamten. Wenden Sie sich bei allen rechtlichen Problemen im Beamtenrecht an einen Anwalt Ihres Vertrauens. Bei uns finden Sie einen per einfachem Klick - ganz in Ihrer Nähe.
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