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Enteignungsrecht: Wenn die Behörde Grund und Boden möchte

Letzte Aktualisierung am 2016-11-22 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Das Enteignungsrecht

Bereits aus dem Grundgesetz geht hervor, dass die Enteignung eines Grundstücks nur zum Wohle der Allgemeinheit und nur gegen eine entsprechende (finanzielle) Entschädigung erfolgen darf. Allgemeinwohl und Entschädigungsausgleich sind also unabdingbare Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Enteignung. So sollen Eigentümer einerseits eine angemessene Kompensation erhalten. Dies kann entweder durch einen Geldbetrag oder durch einen Sachwert (Ersatzland) erfolgen. Andererseits wird die Behörde dadurch aufgefordert, die Enteignung und die damit verbundene Belastung für die öffentlichen Haushalte konkret und eindeutig zu rechtfertigen. Inhalt, Voraussetzung und Durchführung von Enteignungen finden sich in einer Vielzahl an Gesetzen, unter anderem im Bundesbaugesetz. Die einzelnen Länder haben in aller Regel eigene Gesetze bzw. Regelungen über die Handhabung von Enteignungen im jeweiligen Bundesland geschaffen, die auch der Information von Privatpersonen und Firmen dienen.

Was dient der Allgemeinheit?

Knackpunkt bei der Enteignung ist natürlich: Was dient dem Allgemeinwohl? Denn grundsätzlich sind verschiedene Enteignungszwecke zulässig. Das geht vom benötigten Bau eines neuen Flughafens bis zur Durchsetzung von Bebauungsplänen, wenn etwa ein Eigentümer sich trotz Baugebots weigert zu bauen. Meistens geht es um den Ausbau von Straßen, der Erweiterung einer Stadt oder Gemeinde oder um den Bau von Versorgungsleitungen - oder alles zusammen. Steht aber die Bevölkerung wirklich im Mittelpunkt bei einer Enteignung? Hierüber und über die Höhe der Entschädigung wird in Deutschland regelmäßig gestritten - auch vor Gericht. Übrigens geht es in einer Vielzahl an Streitigkeiten nicht unbedingt um die tatsächliche Enteignung. Denn manchmal werden lediglich die Rechte an einem Grundstück benötigt. Das aber sieht der Eigentümer vielleicht nicht ein oder es ist für ihn tatsächlich mit erheblichen Nachteilen verbunden. Was kann er dann aber tun? Was können Unternehmer tun, wenn es um ein Firmengrundstück geht?

Rechtliche Möglichkeiten

Wenn Gespräche mit den Behörden wenig bringen, kommt man nicht umhin, sich Klarheit über die rechtlichen Voraussetzungen und juristischen Möglichkeiten verschaffen und dazu auch in eine anwaltliche Beratung zu investieren. Ein Anwalt für Verwaltungsrecht mit Erfahrung im Enteignungsrecht überprüft dabei konkret:
  • ob die Voraussetzungen für eine Enteignung an sich gegeben sind
  • ob die Höhe der Entschädigung angemessen ist (wofür eventuell ein Gutachter beauftragt wird)
  • ob ein Enteignungsverfahren formal in Ordnung ist
  • ob es Möglichkeiten gibt, die Enteignung abzuwenden oder mehr Kompensation heraus zu holen
Bei der Vielzahl an unterschiedlichen Rechtsprechungen in diesem Bereich sind generelle Aussagen wie erfolgversprechend etwa der Klageweg hier ist, nicht möglich. Besprechen Sie Ihren Fall im Bereich Enteignungsrecht deshalb am besten persönlich mit einem darauf spezialisiertem Anwalt in Ihrer Nähe. Übrigens: Eigentümer, deren Grundstücke in der früheren Deutschen Demokratischen Republik zwangsenteignet wurden und die (und deren Erben) dazu Fragen haben, wenden sich bitte an einen darauf spezialisierten Anwalt, den Sie ebenfalls hier bei anwaltssuche.de finden.
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