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Entzug der Fahrerlaubnis: Nicht mit Fahrverbot verwechseln!

Letzte Aktualisierung am 2016-05-17 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Anwalt Entzug Fahrerlaubnis

Rechtliche Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis

Der Staat behält sich vor, jedem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis zu entziehen, den er für ungeeignet hält, am Straßenverkehr teilzunehmen. Gründe dafür können Drogenmissbrauch, Alkohol am Steuer, Unfallschuld / Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr (Drängeln und Ausbremsen) sein, aber auch eine Krankheit: Denn wer aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung für andere Straßenverkehrsteilnehmer eine Gefährdung darstellt, auch dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Unterschied zum Fahrverbot

Erhalten Sie Post von den Behörden, müssen Sie als Erstes prüfen, ob Sie mit einem vorübergehenden Fahrverbot belegt worden sind oder Ihnen tatsächlich die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Beides Mal ist der Führerschein weg. Aber: Beim Fahrverbot - etwa weil Sie zu schnell gefahren sind - wird der Führerschein den zuständigen Behörden übergeben. Nach Ablauf der Sperrfrist ist das Fahrverbot wieder aufgehoben, wenn Sie den Führerschein wieder in den Händen halten.

Sperrfrist, MPU, Führerscheinprüfung

Beim Entzug der Fahrerlaubnis gibt es ebenfalls eine Sperrfrist, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen kann. In der Praxis gibt es am häufigsten Sperrfristen zwischen sechs und 11 Monaten. Aber: Nach Ablauf dieser Frist muss sich der Verurteilte von sich aus um eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kümmern. Die Neuerteilung kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein, am bekanntesten ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), nach wie vor bekannt als "Idiotentest". Auch können die Behörden auferlegen, dass der ehemalige Verkehrsteilnehmer eine erneute Fahrprüfung absolvieren muss, wenn sie davon ausgehen, dass die entsprechenden Kenntnisse über die Straßenverkehrsordnung nicht oder nur noch unzureichend vorhanden sind.

Rechtliche Unterstützung

Soll Ihnen aus Ihrer Sicht zu Unrecht die Fahrerlaubnis entzogen werden, sollten Sie sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Doch auch wenn es an dem Entzug nichts mehr zu rütteln gibt, kann ein Rechtsanwalt wertvolle Hilfe bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis leisten. Sie können gerne auch unverbindlich Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen und fragen, welche (rechtlichen) Erfolgsaussichten er bei Ihrer Sachlage sieht.

Abschließender Tipp

Die Bearbeitungszeit zur Neuausstellung eines Führerscheins dauert erfahrungsgemäß lange. Eine "normale" Beantragung auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie bis zu zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Ist der Führerscheinentzug verbunden mit einer MPU, sollten Sie bereits ca. drei Monate davor selbst oder durch einen Anwalt aktiv werden.
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