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Letzte Aktualisierung am 2017-09-27 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Was ist eine Erfindervergütung?
- Wann darf der Arbeitgeber die Erfindung seines Arbeitnehmers nutzen?
- Was ist bei einer Erfindervergütung außerdem zu beachten?
- Wie hoch ist die Erfindervergütung?
Was ist eine Erfindervergütung?
Der Urheber einer Idee ist der Eigentümer der Idee - wer etwas erfindet, dem gehören auch die Rechte daran. Der Erfinder kann seine Erfindung (durch ein Patent) schützen lassen. Mit dem Patent steht dem Patentinhaber das Ausschließlichkeitsrecht zu: Er allein darf die Erfindung nun gewerblich nutzen und verwerten. Soweit der Regelfall. Zu den Ausnahmen: Erfindet ein Arbeitnehmer etwas im Rahmen seiner Arbeit ("Diensterfindung"), hat sein Arbeitgeber / Dienstherr grundsätzlich die Rechte an dieser Erfindung. Näheres dazu regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG). Es unterscheidet zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen. Voraussetzung für seine Anwendung ist allerdings immer, dass die Erfindung patent- oder gebrauchsmusterfähig ist. Erfüllt die Erfindung diese Voraussetzungen und verwertet der Arbeitgeber die Erfindung, steht dem Erfinder / Arbeitnehmer dafür eine angemessene Entschädigung zu, die Erfindervergütung. Bemerkenswert: Das Gros der beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeten Erfindungen sind Diensterfindungen. Hat ein Arbeitnehmer eine Diensterfindung gemacht, ist er verpflichtet, sie seinem Arbeitgeber zu melden.Wann darf der Arbeitgeber die Erfindung seines Arbeitnehmers nutzen?
Hat der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Erfindung gemeldet, kann dieser nun entscheiden, ob er sie in Anspruch nehmen will (also nutzen möchte). Hat er sich für eine Nutzung entschieden, muss er eine Patentanmeldung einreichen und die Erfindung auf diesem Wege schützen. Mit der Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer (der Erfinder) das Recht auf "seine" Erfindervergütung. In vielen Unternehmen werden jedoch keine Erfindervergütungen gezahlt. Sie werden schlicht "vergessen", oder zahlreiche Arbeitnehmer-Erfinder verzichten auf sie, weil sie die Gesetzeslage bzw. ihre eigenen Rechte nicht kennen. Komplexe Form- und Fristvorschriften für die Wahrung des Arbeitnehmer-Anspruches auf die Erfindervergütung machen es nicht leichter. Wer als Arbeitnehmer eine Erfindung gemacht hat, sollte sich im eigenen Interesse um Rechtsrat / eine fachlich kompetente Unterstützung bemühen.Was ist bei einer Erfindervergütung außerdem zu beachten?
Bevor überhaupt Geld für eine Erfindung vom Arbeitgeber in Richtung Arbeitnehmer fließen kann, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen:- Der Arbeitgeber muss mit der Erfindung Umsätze oder Erlöse generiert haben.
- Ein Patent oder Gebrauchsmuster muss erteilt sein.