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anwaltssuche Geschäftsführer beraten über einen Firmenverkauf
Geschäftsführer beraten über einen Firmenverkauf ©freepik - mko

Firmenverkauf

Letzte Aktualisierung am 2021-08-31 / Lesedauer ca. 4 Minuten

Firmenverkauf - eine komplexe Angelegenheit

Firmenverkäufe sind Großprojekte. Kein Verkauf ist komplexer als der einer Firma. Er muss gründlich geplant und vorbereitet werden, selbst wenn es sich um die Betriebsübertragung eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens handelt. Wechselt ein Unternehmen den Besitzer, sind unzählige Ebenen betroffen, von der Erarbeitung und Festlegung des Unternehmenswertes über den Unternehmenskaufvertrag, steuerrechtliche Fragen sowie Fragen der Rechtsform (Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft, auch Einzelgewerbetreibende). Dies reicht bis hin zu personalpolitischen Entscheidungen, die für den Betriebsübergang auf einen neuen Eigentümer zu treffen sind. Jede Ebene kann, für sich selbst genommen, einem rechtlichen Spezialgebiet angehören. Wenn es um einen Unternehmenskauf oder die Übernahme größerer Firmen geht, bedarf es deshalb vieler kompetenter Berater. Oft sind grenzüberschreitende Verhandlungen und Rechtssicherheit auch auf internationaler Ebene gefragt. Stets involviert in einen Unternehmensverkauf sind auch die Banken, wegen etwaige Finanzierungen.

Gründe für den Verkauf eines Unternehmens

Ist die Unternehmensnachfolge nicht geklärt, droht dem Unternehmen das Ende wenn der Geschäftsführer oder Firmeninhaber aufhören möchte. Um die Geschäftsaufgabe mangels geregelter Nachfolgegestaltung zu verhindern, müssen Familienunternehmen einen Käufer finden. Auch ein nicht beizulegender Streit zwischen Gründern eines gemeinsam aufgebauten Unternehmens, führt meist zur Trennung der unternehmerischen Partnerschaft und wenigstens ein Geschäftsanteil wird veräußert. In diesen Fällen geht es entweder um den Verkauf von Firmenanteilen oder auch um Abfindung des ausscheidenden Geschäftspartners. Bei Großunternehmen handelt es sich häufig um den Verkauf von Tochterunternehmen. Dann muss ein Teilangebot ausgearbeitet werden. Der Veräußerer kann also vielerlei Gründe für einen Firmenverkauf haben. Ohne das notwendige Fachwissen eines Transaktionsanwaltes drohen Fehler beim Transaktionsprozess und den Verkaufsverhandlungen.

Verkauf eines Unternehmens über das Internet

Das Internet macht auch vor Unternehmenstransaktionen nicht Halt. Ein respektabler Teil der Unternehmensverkäufe findet heute über so genannte Nachfolgebörsen statt. Dabei geht es nicht nur um die Funktion des Internets als Anbahnungs- oder Vermittlungsplattform für Verkäufer und Käufer. Hier tummeln sich zahlreiche Berater, seriös wie unseriös, mit eigenen Seiten und Portalen. Wer sein Unternehmen, seine Gesellschaft, in einer Unternehmensbörse inseriert, wird mit Sicherheit Angebote von Personen bekommen, die wegen ihrer besonders guten Kontakte sofort mit Trauminteressenten winken. Hier ist hohe Vorsicht geboten, besonders wenn man möglichst eilig einen Vermittlungsauftrag für den Firmenverkauf unterschreiben soll. Wer das Kleingedruckte überliest, zahlt unter Umständen selbst dann Gebühren, wenn die Vermittlung gar nicht zustande kommt. Achtsamkeit ist auch angebracht, wenn der Berater einen auffällig hohen Unternehmenswert ermittelt und seine Gebühren sich an diesem Unternehmenswert bemessen. Wer ein Unternehmen verkauft, muss wichtige Kennzahlen offenlegen, Auskünfte über die finanzielle Lage und die Auftragslage geben, Patent-Informationen preisgeben. Ob das Internet ein guter Ort für derlei Offenbarungen ist, sei dahin gestellt. Zeigt sich ein Interessent, sollte man möglichst früh die Ernsthaftigkeit seines Erwerbsangebotes überprüfen.

Wichtige Schritte

Natürlich möchte man für sein Unternehmen den richtigen Käufer, die perfekte Zielgesellschaft, finden und den bestmöglichen Preis erzielen. Der Verkauf einer Firma und der Veräußerungsgewinn ist aber stets von den individuellen Voraussetzungen abhängig.
  • Die Ermittlung des Unternehmenswertes. Für die Unternehmensbewertung spielen der Marktwert des Kaufobjekts, Verkaufszeitpunkt und das zukünftige Ertragspotenzial eine Rolle.
  • Frühzeitige Beratung durch Steuerberater oder Steuerrechtler. Wer seine Firma, oder Anteile davon, verkauft, will mit Sicherheit möglichst wenig davon beim Staat lassen. Passende Modelle zur Steueroptimierung können der Kern eines solchen Geschäftes sein.
  • Due Diligence. Dieser Begriff umschreibt eine eingehende und inzwischen zum Standard erhobene Risikoprüfung beim Unternehmenserwerb. Sie liegt eher im Interesse des Käufers als in dem des Verkäufers und dient der Abklärung von Risiken. Aus verständlichem Interesse will der Kaufinteressent möglichst genau über das Unternehmen erfahren. Der Verkäufer muss die notwendigen Daten dafür zur Verfügung stellen.
  • Beurteilung arbeitsrechtlicher Folgen. Welche Ansprüche haben die Angestellten, wie kann ein Betriebsübergang bzw. eine Betriebsübernahme möglichst reibungslos stattfinden?
  • Festlegen des Verkaufspreises. Ein möglicher Grund für lange und zähe Verkaufsverhandlungen.
  • Vertragsentwicklung. Vorsicht bei der Gestaltung des Kaufvertrages mit Vertragsmustern aus dem Internet. Ein Einzelvertrag genügt bei einem Firmenkauf meist sowieso nicht. Lassen Sie einen Vertrag von einem kundigen Fachmann individuell und rechtssicher entwerfen.
  • Abschluss des Firmenverkaufes. Viele Deals platzen kurz vor der Unterschrift, weil wichtige Details übersehen wurden. Bei guter Vorbereitung ist dies zu vermeiden.

Fragen Sie einen Anwalt um Rat

Bei einem Firmenverkauf tauchen zwangsläufig Fragen auf, die ohne juristische Unterstützung nicht, oder nur unzureichend, zu beantworten sind. Eine qualifizierte Ersteinschätzung verschafft Überblick über Firmenvermögen, Vermögensgegenstände sowie mögliche Rechtsprobleme oder notwendige Beurkundungen und weist erfolgversprechende Verkaufsstrategien auf. Des weiteren sind Wettbewerbsverbote zu beachten, Formerfordernisse einzuhalten, Haftungsgefahren müssen ausgeschlossen werden. Fragen über die künftige Kontrollmehrheit sind ebenso zu klären wie die Frage was mit bestehenden Arbeitsverhältnissen geschieht. Das Handelsrecht ist ein großes Rechtsgebiet. Wird die Gesellschaftsform geändert, wird evtl. eine Stammeinlage notwendig. Eine Rechtsanwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht hilft mit ihrer Rechtsberatung ihrem Mandanten sicher durch jedes sich möglicherweise ergebende Rechtsproblem, übernimmt die Vertragsgestaltung und kennt die Formvorschriften. Sowohl für die Verkäuferseite als auch für das Zielunternehmen oder mögliche Finanzinvestoren ist eine Kanzlei mit versierten Rechtsanwälten für Gesellschaftsrecht mit ihrem Sachverstand eine unverzichtbare Stütze. Finden Sie bei uns einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Ihrer Nähe.
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