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Die Gebäudeversicherung aus rechtlicher Sicht

Letzte Aktualisierung am 2015-12-11 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Gebäudeversicherung und Hausratversicherung

Mit einer Gebäudeversicherung möchte der Versicherte Schäden an seiner Immobilie absichern. Gebäudeversicherungen leisten im Schadensfall Zahlungen zur Wiederherstellung des Gebäudes an sich. Alles was sich im oder am Haus befindet, vom Fernseher bis zum Rasenmäher ist -wenn so vereinbart- über die Hausratversicherung abgedeckt. Ein Personenschaden ist generell von dieser Art von Versicherung nicht eingeschlossen.

Wann zahlen die Versicherer?

Ob eine Versicherung den Schaden am Gebäude übernimmt, hängt davon ab, was Sie genau versichert haben. Im Normalfall sind über eine Wohngebäudeversicherung neben Brand auch Rohrbruch und Sturm abgedeckt. Zusätzlich können Schäden wie Blitzschlag, Explosion, Hagel oder Hochwasser als weitere Risikobereiche abgedeckt werden – müssen aber auch explizit genannt sein. Ansonsten werden etwaige Schäden auch nicht übernommen.

Wann die Versicherer nicht zahlen

Als erstes müssen Sie also prüfen, ob Ihr Versicherungsvertrag den aufgetretenen Schaden abdeckt. Genauso wichtig ist, dass Sie nachlesen, unter welchen Bedingungen die Versicherung nicht zahlt. In quasi allen Verträge gibt es eine Klausel, dass bei grober Fahrlässigkeit keine Haftung für Schäden übernommen werden. Grob fahrlässig ist etwa das Rauchen einer Zigarette im Bett, die durch Nichtausdrücken einen Brand verursacht (so genannte Abendzigarette). Besonders ärgerlich für Versicherte ist der Fall, wenn keine Fahrlässigkeit vorhanden, somit der Schaden versichert war und auch eingetreten ist, die Versicherung die Zahlung aber dennoch verweigert. Beispiel: Ein Rohrbruch mit fatalen Schäden, der durch einen Erdrutsch verursacht wurde.

Versicherung zahlt nicht. Wann sollten Sie zum Anwalt?

Versicherungsgesellschaft und Gerichte erkennen im Vertragstext oftmals Details, auf die man als Versicherungslaie nicht gekommen wäre. Wenn Sie also die Entscheidung einer Versicherung anzweifeln, sollten Sie sich fachlichen Rat bei einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht holen. In vielen Fällen hilft ein einziges anwaltliches Schreiben, um die Schadensregulierung über die Versicherung doch zu erwirken. Und wenn nicht, dann haben Sie nicht viel Zeit: Hat die Versicherung die Übernahme der Schadenskosten verweigert, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten Klage bei Gericht einreichen. Ein Anwalt benötigt davor ausreichend Zeit, um sich in den Fall einzuarbeiten und eine entsprechende Klageschrift anzufertigen. Und bereits im Erstberatungsgespräch kann Ihnen ein Anwalt sagen, welche Chancen er in Ihrem Fall sieht und ob und wie es sich lohnt, weiterzukämpfen.

Gebäudeversicherung oder Brandschutzversicherung?

Oftmals bestehen mehrere Versicherungen nebeneinander, die ähnliches oder sogar dasselbe Risiko abdecken. Beispielsweise verlangen viele Kreditinstitute als Gegenleistung für die Finanzierung nach wie vor eine Brandschutzversicherung. Bei einem Brandschaden kann das sogar Vorteile haben, indem man die Schadensregulierung splittet. Auch hierbei kann Ihnen ein Anwalt wertvolle Dienste leisten. Kontaktieren Sie jetzt einen Anwalt für Versicherungsrecht gleich in Ihrer Nähe.
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