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Hartz 4: Rechtlicher Überblick
Letzte Aktualisierung am 2018-06-11 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II?
- Hartz IV – die Anspruchsvoraussetzungen
- Verpflichtungen für Leistungsbezieher
- Sanktionen gegen Leistungsbezieher
- Rechte trotz Hartz IV
Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II?
Hartz 4 (oder auch Hartz IV genannt) ist ein fest eingebürgerter Begriff für das Arbeitslosengeld II. Es hat streng genommen aber nichts mit Arbeitslosengeld zu tun. Das Arbeitslosengeld gehört zu den Leistungen der Sozialversicherung. Anspruch auf diese Leistungen haben nur Bürger, die in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Hartz 4 / Arbeitslosengeld II dagegen wird aus der Staatskasse, also aus Steuermitteln, finanziert. Es ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe, die bis 2004 über die Arbeitsagentur von Menschen in Anspruch genommen werden konnte, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hatten.Hartz IV – die Anspruchsvoraussetzungen
Im juristischen Klartext ist Hartz IV eigentlich das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Es soll der Grundsicherung dienen und soziale Härten abfedern: Wer, aus welchen Gründen auch immer, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (mehr) hat, darf nicht völlig mittellos dastehen. Schließlich soll er ja künftig wieder in Lohn und Brot kommen, also wieder selbst für seinen Lebensunterhalt verantwortlich sein können. In diesem Sinne ist Hartz IV als Starthilfe gedacht. Anspruch auf Hartz IV hat demnach nur, wer:- älter als 15 Jahre ist
- hilfebedürftig ist (sich in einer finanziellen Notlage befindet)
- erwerbsfähig ist
- seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" (Wohnsitz) in Deutschland hat.