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HOAI aus rechtlicher Perspektive
Letzte Aktualisierung am 2016-06-16 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- HOAI - was Architekten und Ingenieure berechnen dürfen
- Das Risiko des Bauherrn
- Vorsicht vor HOAI-Ausnahmen
- Honorarberechnung nach HOAI - nicht gerade einfach
- Wo sich unkalkulierbare Kosten verstecken
- Fazit
HOAI - was Architekten und Ingenieure berechnen dürfen
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Berechnung der Entgelte für Grundleistungen der Architekten und Ingenieure. Sie soll auf der einen Seite Bauvorhaben kalkulierbar machen. Auf der anderen Seite soll sie, durch eine klare Strukturierung der Bauplanung in Leistungsphasen und Honorarzonen, die Qualität der Ausführung von Bauvorhaben sichern.Das Risiko des Bauherrn
Bauherren brauchen Überblick - nicht nur über den Baufortschritt sondern auch über die Kosten, die durch das Bauvorhaben entstehen. Es geht von Anfang an darum, die Projektrisiken, zumal bei großen Bauvorhaben, möglichst zu minimieren und unter Kontrolle zu halten. Die reinen Baukosten sind das eine große Pfund, begleitende Dienstleistungen das andere. Planung, Baukoordination, Ausführungsüberwachung - hier lassen sich hohe Beträge versenken, wenn ein Projekt nicht richtig gesteuert wird. Der Bauherr kann sein Risiko minimieren, wenn er:- für einen rechtssicheren Architektenvertrag sorgt, in dem alle Leistungen festgehalten sind, die durch den Architekten / Bauplaner zu erbringen sind.
- einzuschätzen weiß, wie Architekten und Ingenieure ihr Honorar berechnen.
Vorsicht vor HOAI-Ausnahmen
Die HOAI gilt als bindendes Regelwerk für die Honorargestaltung. Viele Menschen sprechen ihr sogar Gesetzescharakter zu. Doch ist die HOAI eine Preisrechtsregelung ähnlich den Gebührenordnungen der Anwälte und Ärzte, die Ausnahmen zulässt. So sind z.B. bestimmte beratende Leistungen nicht in der HOAI erfasst. Hier können Honorare frei gestaltet und ausgehandelt werden. Der Bauherr hat darauf zu achten, dass auch diese Ausnahmen ("Mehrleistungen") vertraglich festgehalten werden.Honorarberechnung nach HOAI - nicht gerade einfach
Für Leistungen, die innerhalb der HOAI erbracht werden, gelten Höchst- und Mindestsätze. Die Honorarermittlung ist jedoch komplex. Die wichtigsten Parameter bei der Vergütung eines Architekten oder Ingenieurs:- Die Schwierigkeit des Bauvorhabens. Bauvorhaben sind in 5 so genannte Honorarzonen aufgeteilt (1 = einfach, 5 = schwierig). Eine Halle für einen Industriebetrieb könnte nach HOAI in Honorarzone 1 ("sehr geringe Planungsanforderungen"), ein Theater dagegen in Honorarzone 5 ("sehr hohe Planungsanforderungen") fallen.
- Die Leistungsphasen ("beauftragte Grundleistungen"). Ein Bauvorhaben lässt sich in 9 Leistungsphasen einteilen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung usw. bis hin zur Objektbetreuung & Dokumentation). Jeder dieser Phasen ist ein prozentualer Wert am Gesamtvorhaben zugeordnet (für die Entwurfsplanung gelten z.B. 15 Prozent). Betreut ein Architekt alle diese Leistungsphasen, so kann er in seiner Honorarberechnung 100 Prozent der nach HOAI festgelegten Vergütung berechnen. Dies ist allerdings nicht zwingend der Fall. In zahlreichen Bauvorhaben übernehmen Architekten nur Teilleistungen an der Gesamtprojektplanung.
- Die anrechenbaren Kosten sind der dritte erwähnenswerte Parameter. Ihre Ermittlung beinhaltet als einen Faktor die Nettobaukosten, wird aber für die die einzelnen Leistungsphasen nach unterschiedlichen Methoden ermittelt.