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Immatrikulation: Rechtlicher Überblick
Letzte Aktualisierung am 2016-08-08 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
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Wer studieren möchte, braucht einen Studienplatz. Erst wenn man eine Studienplatzzusage von der Universität bekommen hat, kann man sich dort auch immatrikulieren. Unter Immatrikulation ist der Vorgang des Einschreibens für einen bestimmten Studiengang zu verstehen. Dieser Vorgang kann sich von Universität zu Universität unterscheiden, z.B.:- danach, in welchem Bundesland die Universität liegt. Die Universitäten handeln in weiten Teilen autonom und können sich eigene (Verwaltungs-)Regeln geben.
- immer danach, ob es sich um einen zulassungsfreien oder um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Für zulassungsfreie Studiengänge ist in der Regel keine Bewerbung notwendig. Wer einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren möchte, muss sich zunächst zentral über hochschulstart.de bewerben (abgesehen von lokalen Zulassungsbeschränkungen).
- kann man sich bei machen Universitäten ausschließlich online bewerben, bei anderen dagegen muss die Immatrikulation persönlich erfolgen,