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Was bedeutet Immissionsschutz - ein Überblick
Letzte Aktualisierung am 2017-03-09 /
Lesedauer ca. 4 Minuten
- Immissionsschutz ist ein Teil des Umweltrechts
- Was als Immission zählt
- Wenn Immissionsschutz betrifft
- Was man laut Immissionsschutz nicht dulden muss
- Verstöße gegen den Immissionsschutz
Immissionsschutz ist ein Teil des Umweltrechts
Der Immissionsschutz und das Immissionsschutzrecht gehört zum Umweltrecht , jenem Rechtsgebiet, das unsere wichtigste Ressource und Lebensgrundlage schützt. Hier sind Normen codiert, die das lebendige Ökosystem vor Beeinträchtigungen und Gefährdungen bewahren sollen. Der Immissionsschutz legt im Immissionsschutzgesetz und seinen Durchführungsverordnungen (BImSchV) Regeln fest, wie der Schutz von Mensch, Tier und Natur vor schädlichen Immissionen zu gewährleisten sei.Was als Immission zählt
Umweltbewusstsein ist nicht sonderlich alt. Als die noch heute im Wesentlichen gültigen Umweltgesetze geboren wurden, waren Immissionen zwar als Problem erkannt, jedoch kaum reguliert. Autos, Privathaushalte und Industrie konnten emittieren was sie wollten. Zu Anfang ging es in erster Linie um die Luft: Sie sollte wieder atembar und sauber werden. Unter Immissionen sind jedoch nicht nur in die Luft abgegebene Schadstoffe zu verstehen sondern wesentlich mehr: Auch Lärm, Erschütterungen, Strahlen, elektromagnetische Felder und Gerüche gelten als Immissionen. Für die meisten dieser Immissionen gibt es gesetzlich festgelegte Grenzwerte, deren Einhaltung überprüft werden kann. Wichtig an dieser Stelle ist der Unterschied zwischen Emission und Immission: Emissionen werden emittiert, also ausgestoßen (Autos emittieren z.B. Lärm und Verbrennungsrückstände). Immissionen sind Verunreinigungen, die auf jemanden oder auf etwas einwirken (Lärm und Verbrennungsrückstände wirken z.B. auf Mensch und Umwelt ein). Immissionsschutz ist die Eingrenzung solcher Emissionen, wie sie zum Beispiel durch Verunreinigung von Luft, Wasser, Böden etc. durch Geräusche, durch Strahlung oder Erschütterungen stattfinden kann.Wenn Immissionsschutz betrifft
Die umweltrechtlichen Normen des Immissionsschutzes betreffen nicht etwa nur Unternehmen und Industrie. Sie wirken auch im Kleinen. Unter die Regulierungen fallen zum Beispiel Heizungsanlagen, Öfen und Kamine, die in Häusern betrieben werden. Sie müssen nach der 1. BImSchV gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen, die vom Schornsteinfeger kontrolliert werden. Gegen Belästigungen durch Immissionen jeder Art kann man sich zur Wehr setzen, zunächst durch eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde, aber auch durch das zivilrechtliche Vorgehen gegen den Verursacher. Verantwortlich für Fragen des Immissionsschutzes sind in der Regel die Landratsämter.Was man laut Immissionsschutz nicht dulden muss
Dauerhafte Belästigungen durch Immissionen können gesundheitlich problematisch sein. Es ist jedoch nicht ganz leicht, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Einerseits bestehen Grenzwerte für Immissionen, die eingehalten werden müssen (dafür sollen die Behörden sorgen). Andererseits ist die Einhaltung geltender Normen (z.B. bei Belastungen durch den Straßenverkehr) in manchen Regionen und bei manchen Wetterlagen völlig unrealistisch. Bestehen Immissions-Grenzwerte bestehen, wird darüber diskutiert, ob sie zu großzügig gefasst bzw. ausgelegt werden. Als besonders sensibel im Immissionsschutz gelten die folgenden Bereiche:- Lärm. Im Mittelpunkt steht der Verkehrslärm, wie er von Kraftfahrzeugen, Flugzeugen, Schienenfahrzeugen etc. verursacht wird. Lärmemissionen werden aber auch direkt von Menschen produziert: in Freizeitanlagen, Biergärten und Gaststätten, Schwimmbädern etc. Selbst die Kleinsten können beim Emittieren eingeschränkt werden: Beschwerden gegen Kinderspielplätze und Kindergärten sind in Deutschland an der Tagesordnung.
- Abgase. Hierzu zählen nicht nur die allgegenwärtigen, durch Autos verursachten Emissionen, sondern auch viele weitere. Es gibt eine Vielzahl von Regelungen für Hausfeuerungsanlagen, Abfallverbrennungsanlagen, Heizkraftwerke (Großfeuerungsanlagen) etc. Abgase, Qualm und Rauch, die von solchen Anlagen ausgestoßen werden, müssen nicht toleriert werden. In den Neubau bzw. in die Projektierung und Genehmigung emittierender Anlagen spielen zahlreiche immissionsschutzrechtliche Regelungen hinein. Werden sie nicht beachtet, können Genehmigungen wiederrufen bzw. angefochten werden.
- Staub / Feinstaub. Staubemissionen sind besonders stark in Verdacht geraten, Ursache für zahlreiche gefährliche Grunderkrankungen zu sein. Tatsächlich nimmt die Feinstaubbelastung des öffentlichen Raumes trotz des Einsatzes von Filtern in der Industrie und im Privatbereich (bei Pkws) weiter zu; ein Ende ist derzeit nicht in Sicht. Für die Staubbelastung bestehen zwar Grenzwerte, die sind jedoch kaum einzuhalten.
- Elektrosmog. Immissionen durch elektromagnetische Strahlung sind ein Thema, das vehement in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Auch hier bestehen Grenzwerte für Produkte und emittierende Anlagen (z.B. Mobilfunkanlagen). Fakt: Inzwischen ist kaum ein Fleckchen Erde mehr ohne Handyempfang; Strahlung ist also überall zu finden. Besonders elektrosensible Menschen fühlen sich durch elektromagnetische Strahlung beeinträchtigt. Sie können ihr Recht nur schwer geltend machen, denn Grenzwerte und Sicherheitsabstände werden von entsprechenden Anlagen in der Regel eingehalten.
- Gestank / Geruch. In der Chemieindustrie, in der Massentierhaltung, durch Mülldeponien usw. entstehen Immissionen, die nicht einfach hingenommen werden müssen. Problem: Gerüche werden subjektiv stärker oder schwächer wahrgenommen. Objektive technische Messverfahren gibt es nicht. Was also zumutbar ist und was nicht, kann nur schwer festgestellt werden.