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anwaltssuche Jugendlicher rauft sich die Haare
Jugendlicher rauft sich die Haare ©freepik - mko

Jugendstrafrecht: Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund

Letzte Aktualisierung am 2022-09-23 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Jugendliche sind weder strafunmündig, wie das bei Kindern bis 14 Jahren der Fall ist, noch gilt für sie das Erwachsenen-Strafrecht. Für Jugendliche gibt es ein eigenes Strafrecht, das Jugendstrafrecht. Die Rechtsfolgen unterscheiden sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht, denn das Strafmaß ist milder. Der Gesetzgeber behandelt Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sowie auch Heranwachsende zwischen 18 bis 21 Jahren also gesondert. Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund. Laut § 2 Jugendgerichtsgesetz (kurz JGG), soll durch die Anwendung des Jugendstrafrechts vor allem erneuten Straftaten des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden entgegengewirkt werden. Gerade als Heranwachsender probiert man viel aus - auch verbotene Sachen. Diese "Phase" ist für die allermeisten nur vorübergehend - es geht um den Kick, um die Clique, in der man sich bewegt, um das Rebellieren gegenüber den „spießigen“ Eltern. Für typische und eher harmlose Delikte Jugendlicher, wie Schmierereien, Sachbeschädigung, Schwarzfahren, Ladendiebstahl o.ä., eignet sich vor diesem Hintergrund laut Gesetzgeber das Erwachsenen-Strafrecht weniger. Ein Freifahrtschein bedeutet dies jedoch nicht. Jugendliche können sich nicht auf dem milderen Jugendstrafrecht ausruhen und alles einmal testen!

Mit welchen Sanktionen müssen Jugendliche bei Begehen einer Straftat rechnen?

Als mögliche Strafen sind z.B. soziale Arbeitsstunden, Verkehrserziehungskurse oder soziale Trainingskurse möglich. Zur Abschreckung kann auch der Besuch einer Jugendvollzugsanstalt dienen oder ein Täter-Opfer-Ausgleich. Neben Erziehungsmaßregeln lt. § 9 JGG wie Weisungen oder der Anordnung Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen, gibt es auch die Möglichkeit des Jugendarrests. Eine Jugendstrafe wird das Gericht in der Regel nur verhängen, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichend erscheinen, der Jugendliche Wiederholungstäter ist, oder die Schwere der Schuld dies notwendig macht.

Was ist das Erziehungsregister?

Das Erziehungsregister ist ein Teil des Bundeszentralregisters (BZR). Hier werden Entscheidungen und Anordnungen gegen eine Person nach Jugendstrafrecht festgehalten. Kommt es also zu einer Verhandlung vor Gericht, so wird der Ausgang, egal ob Freispruch, Einstellung oder Verurteilung sowie Strafen, Maßnahmen oder eben Anordnungen im Erziehungsregister eingetragen. Einsehbar ist das Register nur für Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden des Justizvollzugs, Familien- und Vormundschaftsgerichte sowie für Jugendämter. Die Eintragungen müssen nicht offenbart werden, was bedeutet, der Jugendliche darf die Eintragung verschweigen, wenn er danach gefragt wird. Dieses Verschweigerecht gilt jedoch nicht gegenüber Gerichten und Behörden. Die Eintragungen werden in der Regel mit Vollendung des 24. Lebensjahres automatisch gelöscht. Es sei denn, es bestehen Eintragungen im Zentralregister wie Freiheitsstrafen, Jugendstrafen, ein Strafarrest oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung.

Was versteht man unter Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe?

Die Jugendgerichtshilfe gehört zum Aufgabenbereich des Jugendamtes und ist verpflichtend vom Jugendgericht miteinzubeziehen. Sie berät und unterstützt die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht in einem laufenden Strafverfahren. Hierzu führen Fachkräfte des Jugendamtes vorab Gespräche mit dem betroffenen Jugendlichen. Durch eine mündliche Stellungnahme oder ein schriftliches Gutachten geben sie dann ihre Einschätzung des Jugendlichen ab indem u.a. die aktuelle Lebenssituation sowie die Entwicklung und Persönlichkeit des Jugendlichen geschildert wird. Diese Einschätzung der Täterpersönlichkeit durch das Jugendamt wird dann vom Gericht im Urteil berücksichtigt. Die Hauptaufgabe der Jugendhilfe ist jedoch die Beratung der straffälligen Jugendlichen selbst. Der jugendliche Straftäter wird durch die Jugendhilfe betreut und während des Verfahrens begleitet bis zu einem möglichen Hauptverfahren. Auch betroffene Eltern und Lehrer eines jugendlichen Beschuldigten können sich Beratung bei diesem Dienst des Jugendamtes holen. Eine Rechtsberatung ist dies jedoch nicht, hierzu bedarf es des Beistandes eines Jugendstrafverteidigers einer Jugendstrafrechtskanzlei.

Was tun, wenn Ihr Teenager etwas angestellt hat?

Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht. Obwohl grundsätzlich auch hier die StPO (Strafprozessordnung) gilt, so sind doch wichtige Punkte durch das JGG ersetzt. Was tun, wenn das eigene Kind eine Strafanzeige wegen Diebstahl, Bedrohung, Körperverletzung oder einer anderen Tat zugestellt bekommt? Die Empfehlung ist, sich immer Rat und eine Ersteinschätzung der Situation bei einem erfahrenen Jugendstrafverteidiger bzw. Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht einzuholen. Je nach Straftat wird vom Gericht auch ein Pflichtverteidiger angeordnet, wenn Sie noch keinen Anwalt engagiert haben. Egal wie die Umstände sind, sollte der Jugendliche / die Jugendliche keine Aussage der Polizei gegenüber machen, bevor er und die Eltern sich mit einem Anwalt beraten haben! Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, kann der Anwalt sich durch Akteneinsicht am schnellsten und umfassendsten einen Überblick über die ihm bzw. ihr vorgeworfene Straftat machen und die möglicherweise drohenden Strafen darlegen. Je nach Fall kann der Strafverteidiger entscheidend Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen. Die Jugendverfehlung Ihres Kindes muss durch seine Unterstützung und Beratung nicht zwangsläufig in einer Verurteilung münden, sondern kann u.U. auch durch Sozialarbeit / Sozialstunden bereinigt werden. Dadurch hat der Fehltritt keine schwereren Auswirkungen für den weiteren Lebensweg Ihres Kindes wie eine drohende Kündigung oder einen Eintrag ins Führungszeugnis. Kontaktieren Sie hier unverbindlich Ihren Anwalt für Strafrecht und lassen sich die Möglichkeiten in Ihrem Fall erklären.
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