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Rechtshilfe im Kapitalanlagerecht

Letzte Aktualisierung am 2023-02-02 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Was behandelt das Kapitalanlagerecht?

Das Kapitalanlagerecht / Kapitalanlagenrecht, fachlich eigentlich Bank- und Kapitalmarktrecht, wird gern einfach Anlegerrecht oder Anlagerecht genannt. Es regelt den Schutz und die Ansprüche bzw. Rechte und Pflichten zwischen Anlageberater und Anleger, z.B. bei Falschberatung beim Kauf / Verkauf von Investmentfonds, Fonds, Immobilienfonds, Aktien, Kauf einer Immobilie etc.

Auch wenn das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erst seit Juli 2013 in Kraft getreten ist, so ist es doch inzwischen durch die Vielzahl und der Komplexität der am Markt existierenden Anlageprodukte bereits unentbehrlich geworden.

Viele Kapitalanlageprodukte, die vormals dem Grauen Kapitalmarkt zugeordnet waren, unterliegen nun den aufsichtsrechtlichen Regelungen des Bundesaufsichtsamtes für Finanzdienstleistungen, kurz BaFin. Durch diese stärkere Kontrolle sollen unseriöse Anlageprodukte und Betrug zurückgedrängt werden und damit der Anlegerschutz erhöht werden.

Wie kann der Rechtsanwalt helfen?

Ein Anwalt / eine Anwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht ist überwiegend mit der Haftung von Finanzdienstleistungsunternehmen beschäftigt. Zu klären ist u. a. auch, ob eine ausreichende Risikoaufklärung stattgefunden hat. Ob also der Verkäufer der Geldanlage bei seiner Anlageberatung ausreichend, durch eine gezielte Risikoaufklärung, auf die Risiken eines Finanzproduktes hingewiesen hat.

Da einem Anleger in der Regel erst nach geraumer Zeit bewusst wird, dass mit seiner Anlage etwas nicht stimmt, etwa weil keine Ausschüttungen ausgezahlt werden, dauert es leider meist länger bis man merkt, dass etwas nicht stimmt mit seiner Anlage. Ob auf Schadenersatz geklagt werden kann, das kann am besten nach eingehender Prüfung der jeweiligen Sachlage ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten / seine Mandantin klären.

Eine wichtige Frage, die ein Rechtsanwalt einer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht stellen wird, ist die Frage, ob der Kapitalanleger vor Kauf einen Prospekt des Emittenten ausgehändigt bekommen hat. Ist dies der Fall, so wird dieser Prospekt u.a. auf seine Vollständigkeit hin geprüft. Wichtig ist auch, wie bereits erwähnt, ob der Kunde, egal ob Privatanleger oder ein Unternehmen, bei seiner Beratung ausreichend auf die Risiken der Anlage hingewiesen wurde, denn es besteht Aufklärungspflicht für Vermittler und Emittenten. Unzureichende Angaben im Verkaufsprospekt einer Kapitalanlage können ein Grund für eine berechtigte Schadensersatzforderung sein (Prospekthaftung z.B. bei sog. Schrottimmobilien).

Eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Rechtsgebiet Anlegerschutz wird ihre Mandanten unterstützen und sie bei offenkundigen Beratungsfehlern gegen die vermutlich als übermächtig empfundenen großen Banken, Anlagevermittler oder anderen Finanzdienstleister, gegebenenfalls auch vor Gericht vertreten. Als Opfer einer Fehlberatung sollte man sich jedoch nicht zu lange Zeit lassen denn es gilt Verjährungsfristen zu beachten!

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