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Kindergeld im rechtlichen Überblick
Letzte Aktualisierung am 2017-03-20 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Kindergeld berührt mehrere Rechtsgebiete
- Kindergeld gibt’s nur auf Antrag
- Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
- Kindergeld - Höhe und Einkommensgrenzen
- Kindergeld - Höhe und Einkommensgrenzen
Kindergeld berührt mehrere Rechtsgebiete
Unter Juristen wird gerne darüber diskutiert, ob das Kindergeld zu den Sozialleistungen zu zählen sei oder nicht. Die Bezieher von Kindergeld dürfte das kaum stören. Sie freuen sich meist über diese familienpolitisch sinnvolle Transferleistung des Staates, die es etwas einfacher und attraktiver machen soll, Kinder zu haben und zu erziehen. Fakt ist, dass Regelungen zum Kindergeld mehrere Rechtsgebiete berühren, etwa das Sozialrecht, das Familienrecht und das Steuerrecht. Anlaufstelle und verantwortlich ist die zuständige Familienkasse, meist beheimatet bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Adressen der zuständigen Stellen sind im Internet zu finden.Kindergeld gibt’s nur auf Antrag
Kindergeld muss immer schriftlich beantragt werden. Der Kindergeldantrag ist online zu haben; auch die Beantragung kann praktischerweise über das Internet erfolgen. Zwingend notwendig für die Beantragung ist eine Geburtsurkunde des Kindes. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Personen, die in Deutschland (unbeschränkt) steuerpflichtig sind. Für Personen, die ihren Wohnsitz nicht ständig in Deutschland haben, können abweichende Regelungen gelten. Anrecht auf Kindergeld haben nicht nur die leiblichen Eltern sondern auch die Adoptiv- oder Pflegeeltern eines Kindes. Haben Großeltern oder Stiefeltern ein Kind in ihren Haushalt aufgenommen, können auch sie für das Kind Kindergeld beantragen und erhalten. Ausgezahlt wird das Kindergeld an einen Elternteil - meist ist das die Mutter des Kindes. Bei einer Trennung der Eltern bzw. bei Alleinerziehenden erhält der Elternteil das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind (vorwiegend) lebt. Beim so genannten Wechselmodell (das Kind lebt im Haushalt beider Eltern zu annähernd gleichen Teilen) sollten sich Eltern darüber einig werden, wer von beiden das Kindergeld bezieht.Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
Kindergeld wird gezahlt ab der Geburt des Kindes; ab diesem Zeitpunkt kann es auch beantragt werden. Doch Stress brauchen sich frisch gebackene Eltern in dieser wichtigen Zeit nicht zu machen: Kindergeld kann rückwirkend bis zu 4 Jahre nach der Geburt beantragt werden. Man verpasst also nichts, wenn man sich damit zunächst Zeit lässt. Nach erfolgreichem Antrag wird es monatlich per Kontoüberweisung ausgezahlt, in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn das Kind sich über seinen 18. Geburtstag hinaus in Ausbildung befindet, zur Schule geht oder studiert, kann das Kindergeld weiter gezahlt werden bis zum 25. Geburtstag. Als ein weiterer Grund für eine Kindergeldleistung über den 18. Geburtstag hinaus zählen auch Wehrdienst, Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr usw.) oder Übergangszeiten. Die früher vorhandene Möglichkeit der Gewährung bis zum 27. Geburtstag gibt es nicht mehr. Bei einer Verlängerung der Kindergeldzahlung über das 18. Lebensjahr hinaus wegen einer Ausbildung oder eines Studiums schmälert ein eigenes Einkommen des Kindes den Anspruch auf Kindergeld nicht. Absolvieren Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit jedoch eine weitere Ausbildung oder ein weiteres Studium und haben dabei eigene Einkünfte, gibt es Kindergeld nur noch unter bestimmten Voraussetzungen:- wenn die Einkünfte aus einem Ausbildungsverhältnis stammen, oder
- wenn sie aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stammen bzw.
- eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Std. nicht überschritten wird.