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Klage vor dem Arbeitsgericht, ein Anwalt für Kündigungsschutzrecht hilft
- Was ist eine Kündigungsschutzklage?
- Wann kann man eine Kündigungsschutzklage einreichen?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Kündigungsschutzklage erfüllt sein?
- Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
- Welche Erfolgschancen hat eine Kündigungsschutzklage?
- Was passiert im Kündigungsschutzprozess?
- Was ist ein Vergleich im Kündigungsschutzverfahren?
- Kann man bei einer Kündigungsschutzklage auf eine Abfindung hoffen?
- Was passiert, wenn die Kündigungsschutzklage erfolgreich ist?
- Benötige ich einen Anwalt für die Kündigungsschutzklage?
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Diskussion am ArbeitsplatzDie Kündigungsschutzklage ist ein Rechtsmittel, mit dem die Rechtmäßigkeit einer Kündigung gerichtlich überprüft werden kann. Der Arbeitnehmer wendet sich an das Arbeitsgericht mit dem Ziel, seinen Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu erhalten, wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt ist.
Wann kann man eine Kündigungsschutzklage einreichen?
Anwalt und Mandant vor KündigungsschutzklageWill der Arbeitnehmer die Kündigung nicht hinnehmen, muss er spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Da es nur wenige Ausnahmen gibt, empfiehlt es sich, sofort nach Erhalt des Kündigungsschreibens rechtliche Schritte einzuleiten. Nach Ablauf der Dreiwochenfrist gilt die Kündigung automatisch als wirksam, so dass eine nachträgliche Anfechtung in der Regel nicht mehr möglich ist.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Kündigungsschutzklage erfüllt sein?
Anwalt reicht Kündigungsschutzklage einFür eine Kündigungsschutzklage muss das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar sein. Dies ist in Betrieben der Fall, in denen regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist das KSchG als inhaltlicher Maßstab für die Rechtfertigung der Kündigung nicht anwendbar. Auch bei Kündigungen in Kleinbetrieben ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht möglich. Das Kündigungsschutzgesetz gilt hier jedoch nicht als Prüfungsmaßstab.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Verzweifelter Arbeitnehmer nach erhaltener KündigungBei einer Kündigungsschutzklage fallen - sofern beauftragt - Anwalts- und Gerichtskosten an. Letztere werden grundsätzlich erst nach einem Urteil fällig. Kommt es vorher zu einer Einigung (Vergleich) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, fallen in der Regel keine Gerichtskosten an - dafür aber die Anwaltskosten. Wichtig: Die Anwaltskosten sind in der ersten Instanz von jeder Partei selbst zu tragen, daher sollte bereits vor Klageerhebung geprüft werden, ob sich eine Klage lohnt.
Welche Erfolgschancen hat eine Kündigungsschutzklage?
Angestellter sucht RechtssicherheitDer Erfolg einer Klage hängt immer von den konkreten Umständen der Kündigung ab. Je nach Kündigungsgrund (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt) muss der Arbeitgeber das Vorliegen der Voraussetzungen im Einzelnen darlegen. So muss er z.B. bei einer betriebsbedingten Kündigung nachweisen, dass keine andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht und eine ordnungsgemäße Sozialauswahl stattgefunden hat. Auch formelle Fehler bei der Kündigung, wie z.B. die fehlende Beteiligung des Betriebsrats, können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Was passiert im Kündigungsschutzprozess?
Auszubildende bei Anwältin für ArbeitsrechtUm festzustellen, ob ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt, prüft das Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess, ob die Voraussetzungen des vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgrundes vorliegen und ob alle Formalien eingehalten wurden. Zunächst versucht das Gericht, in der so genannten Güteverhandlung eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Gericht in der Hauptverhandlung.
Was ist ein Vergleich im Kündigungsschutzverfahren?
Anwältin und Anwalt im KündigungsprozeßKommt es zu einer gütlichen Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der Regel bereits in der Güteverhandlung, spricht man von einem Vergleich. Ergebnis ist entweder der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder die Zahlung einer Abfindung. Viele Kündigungsschutzprozesse werden durch einen Vergleich beendet, da dieser schnell und kostengünstig ist und gleichzeitig die gewünschte Rechtssicherheit bietet.
Kann man bei einer Kündigungsschutzklage auf eine Abfindung hoffen?
Angestellte nach erhaltener KündigungIn Deutschland gibt es zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In der Regel einigen sich die Parteien jedoch im Rahmen eines Vergleichs auf eine Abfindung. Grund dafür ist, dass der Arbeitgeber zwar das Arbeitsverhältnis beenden möchte, andererseits aber keine Niederlage im Prozess riskieren will. Meist wird die Abfindung nach der Regel „ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“ vereinbart.
Was passiert, wenn die Kündigungsschutzklage erfolgreich ist?
Anwalt für Arbeitsrecht und MandantKommt es zu keinem Vergleich und entscheidet das Arbeitsgericht durch Urteil zugunsten des Arbeitnehmers, ist die Kündigungsschutzklage erfolgreich. Die Kündigung ist dann unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht fort. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer wie bisher weiterbeschäftigen und entlohnen.
Benötige ich einen Anwalt für die Kündigungsschutzklage?
Angestellter KündigungIn der ersten Instanz besteht vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang. Fachanwälte für Arbeitsrecht können jedoch die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage durch ihr Fachwissen deutlich erhöhen und auch bei Abfindungsverhandlungen von großem Nutzen sein. Dennoch sollte die Entscheidung für einen Anwalt gut überlegt sein, da vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss.