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Das Delikt der Körperverletzung

Letzte Aktualisierung am 2022-10-17 / Lesedauer ca. 6 Minuten
Der Straftatbestand der Körperverletzung ist im Strafgesetzbuch, kurz StGB, geregelt. Das Strafrechtsdelikt ist ein Delikt gegen die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person. Durch den Übergriff mit oder ohne Tatwerkzeug, wird das körperliche Wohlbefinden des Opfers nicht unwesentlich beeinträchtigt. Der Täter hat mit seinem Angriff das Opfer körperlich misshandelt oder dessen Gesundheit geschädigt. Dies kann auch ohne direkte körperliche Einwirkung der Fall sein, etwa wenn das Opfer aufgrund andauernder, verbaler Misshandlung Panikattacken oder Schlafstörungen entwickelt hat. Bereits der Versuch der Körperverletzung ist lt. § 223 Absatz 2 StGB strafbar. Belästigung oder die Androhung einer Körperverletzung allein erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung nicht, vielmehr muss die Tat zu sichtbaren, äußeren Verletzungen wie Blutergüssen, Kratzern oder Wunden geführt haben, oder sich im gesundheitlichen Zustand des Opfers widerspiegeln. Neben der "klassischen" Körperverletzung - der Täter bricht seinem Opfer einen Arm – gilt, wie eingangs erwähnt, auch die seelische Verletzung als Körperverletzung, d.h. es muss nicht unbedingt äußerlich ein Schaden zu sehen sein. Dieser Umstand macht Beweisführung und Strafbemessung gleichermaßen schwierig. Viele Menschen bringen aus diesem Grund die Körperverletzung gar nicht erst zur Anzeige. Doch auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis nicht unüblich und schnell steht der Vorwurf einer Körperverletzung im Raum, obwohl dies gar nicht zutrifft. Ähnliche Schwierigkeiten, vor allem in der Beweisführung, gibt es auch beim Vorwurf der Beleidigung, Mobbing, Nötigung oder Stalking. Nichtsdestotrotz ist Körperverletzung eine Straftat und die verhängte Strafe kann für den Täter durchaus schmerzhaft sein.

Wie ist das Strafmaß bei Körperverletzung?

Grundsätzlich bemisst sich die Höhe der Strafe bei einer Körperverletzung nach der Schwere der Verletzung sowie der Schwere der ausgeführten Handlung. Auch das Aussageverhalten sowie das Verhalten nach der Tat, Reue und der Versuch den Schaden wieder gutzumachen, oder das Vorstrafenregister spielen eine erhebliche Rolle für das Strafmaß. Es kann von drei Monaten bis zu zehn Jahren reichen.

Arten und Strafbemessung der Körperverletzung

Das Gesetz unterscheidet zwischen einfacher, gefährlicher, schwerer, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Körperverletzung. Allen gemein ist, dass eine körperliche Misshandlung, oder die Schädigung einer anderen Person vorliegt. Die Schwere des Deliktes bestimmt den Strafrahmen. Die verschiedenen Arten im Überblick:
  • einfache oder vorsätzliche Körperverletzung: Es liegt eine körperliche Misshandlung oder eine Schädigung der Gesundheit vor. Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
  • gefährliche Körperverletzung: Verwendung einer Waffe, hinterlistiger Überfall, gemeinschaftliche Tat in der Gruppe oder lebensbedrohende Behandlung (ungeschützter Geschlechtsverkehr eines HIV-Infizierten z.B.). Strafmaß: sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe
  • schwere Körperverletzung: Schwerer Schaden beim Opfer, etwa Verlust eines oder mehrerer Sinnesorgane oder Körperglieder, entstelltes Äußeres oder Verursachen einer Behinderung. Strafmaß: ein Jahr bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Je nach Ausführung eines Schlages und der Schwere der Verletzung des Opfers kann ein Schlag auf den Kopf mit Hilfe eines schweren Gegenstandes (Eisenstange, Maßkrug) auch als versuchter Mord oder versuchter Totschlag gewertet werden!
  • fahrlässige Körperverletzung: meist beim Autounfall im Straßenverkehr der Fall. Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre

Wie wird Körperverletzung im Jugendstrafrecht geahndet?

Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren fallen, ebenso wie Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, unter das Jugendstrafrecht. Für diese Altersgruppen soll eine Bestrafung vor allem von erzieherischem Nutzen sein. Je nach Schwere des begangenen Delikts wird das Gericht entweder eine Erziehungsmaßregel anordnen wie z.B. Arbeitsstunden für einen gemeinnützigen Zweck, oder die Tat mit einem Zuchtmittel wie einer Verwarnung und eine Art der Wiedergutmachung oder auch Jugendarrest ahnden. Eine Jugendstrafe wird nur bei schweren Verbrechen verhängt. In diesem Fall ist mit einem Freiheitsentzug von sechs Monaten bis fünf Jahre zu rechnen.

Wann verjährt eine Körperverletzung?

Körperverletzung verjährt lt. § 195 BGB nach drei Jahren. Bei vorsätzlicher Körperverletzung greift § 197 BGB. Eine Verjährung der Tat tritt dann erst nach 30 Jahren ein.

Hat man Anspruch auf Schmerzensgeld bei erlittener Körperverletzung?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht dann, wenn eine psychische oder physische Misshandlung vorliegt, die dem Opfer erhebliche gesundheitliche Schäden zugefügt hat. Um diesen Anspruch durchsetzen zu können, unterliegt das Opfer der Beweispflicht. Es muss also beweisen können, dass die Schäden unmittelbar mit der Tat in Zusammenhang stehen. Das Schmerzensgeld soll dann, sowohl für erlittene Schäden als auch für Folgeschäden und bleibenden Beeinträchtigungen, für einen Ausgleich sorgen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 253 BGB.

Ärzte und Körperverletzung

Begeht ein Arzt Körperverletzung, wenn er z.B. einen Patienten operiert? Um sich als Arzt vor einer möglichen Anzeige wegen Körperverletzung zu schützen, müssen Patienten vor einer OP schriftlich in diesen Eingriff einwilligen. Dazu gehört auch eine ordnungsgemäße Aufklärung des Arztes über Risiken und Folgeerscheinungen, um sicherzustellen, dass der Patient mit Wissen und Wollen dem Eingriff bzw. der Behandlung zustimmt.

Haben Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten?

Grundsätzlich kann es nach einem Körperverletzungsdelikt zu einer Strafanzeige, zur Anklage mit Anklageschrift, zur Hauptverhandlung und zu einem Urteil kommen. Die einfache und die fahrlässige Körperverletzung sind Antragsdelikte. Es muss innerhalb von drei Monaten eine Anzeige bei der Polizei erfolgen damit die Strafverfolgungsbehörden ermitteln. Bei einer schweren oder gefährlichen Körperverletzung ist dies nicht der Fall. Hier handelt es sich um Offizialdelikte und eine Strafverfolgung wird auch ohne Tätigwerden des Opfers eingeleitet. Je nach Tatvorwurf kann die Staatsanwaltschaft auch die Einstellung des Verfahrens beschließen. Dies kann auch ohne Auflage passieren, z.B. mangels Anfangsverdacht, mangels hinreichendem Tatverdachts oder auch wegen geringer Schuld. Wird das Verfahren mit Folgen eingestellt, so erstellt die Staatsanwaltschaft ohne Gerichtsverfahren einen Strafbefehl über eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dagegen kann der Angeklagte mit Hilfe seines Rechtsanwaltes Einspruch erheben. Erst dann wird die Hauptverhandlung eröffnet. Auch ein gerichtliches Strafverfahren kann noch eingestellt werden, zumeist endet es in einem Urteil, welches entweder aus einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe besteht.

Bei Strafanzeige zum Anwalt

Spätestens, wenn Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift wegen Körperverletzung vorliegt, sollten Sie sich sofort mit einem Anwalt für Strafrecht in Verbindung setzen und sich von ihm eine Ersteinschätzung Ihrer Situation einholen. Als Ihr Strafverteidiger wird der Rechtsanwalt dazu umgehend Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde verlangen. Danach bespricht er mit Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und auch mögliche, drohende Strafen bei einer Verurteilung u.a. auch, ob dem Opfer eventuell Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen werden kann. Gemeinsam arbeiten Sie gegebenenfalls eine Verteidigungsstrategie aus. Wichtig ist zu klären, ob für den Beschuldigten das Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Beim Strafbefehl wegen Körperverletzung ist insbesondere zu prüfen, ob die angesetzte Geldstrafe in Höhe und Anzahl an Tagessätzen angemessen ist. Auch fälschlicherweise kann man leider der Körperverletzung bezichtigt werden. Schnell kommt man unvermutet in die Mühlen des Gesetzes und es droht eine Bestrafung ohne Straftat! Um in diesem Fall möglichst zügig intervenieren zu können und um überhaupt zu erfahren, was genau, und von wem es Ihnen vorgeworfen wird, suchen Sie sich bestmöglich sofort einen Anwalt. Er wird für Sie Akteneinsicht beantragen. Möglicherweise wird das Gericht auch einen Pflichtverteidiger anordnen. Wenn Sie bereits einen Strafverteidiger ihres Vertrauens gefunden haben, kann dieser Ihre Pflichtverteidigung übernehmen. Der Weg kann ein langer sein, aber mit einem versierten und erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite können die rechtlichen Konsequenzen minimiert werden und bestmöglich wird das Verfahren auch ohne Folgen eingestellt. In diesem Fall haben Sie lediglich entstandene Kosten, wie die Anwaltskosten, selbst zu tragen, sind aber von den Vorwürfen freigesprochen und müssen sich in der Regel keine Gedanken mehr machen wegen möglicher Eintragungen in Ihr Führungszeugnis im Bundeszentralregister. Wenn Sie sich anschließend gegen die falsch erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen wollen, so ist Ihnen der Rechtsanwalt auch in dieser Hinsicht ein wichtiger und vertrauensvoller Partner.

Wie hilft der Anwalt dem Opfer?

Als Opfer einer Gewalttat sollten Sie oder Ihre Angehörigen möglichst rasch handeln. Für eine Strafanzeige, bzw. Strafantrag bei der Polizei hat man max. drei Monate Zeit. Suchen Sie sich für Ihre Unterstützung einen Rechtsanwalt, der sie berät und gegebenenfalls vor Gericht in einem Strafverfahren vertritt. Ein Strafrechtsexperte kann Ihnen, als Geschädigtem / Geschädigter, einen fachlich versierten Gutachter empfehlen. Um in einem Zivilverfahren eine Entschädigung in Form von Schadensersatz, Schmerzensgeld bzw. für den Täter-Opfer-Ausgleich zu erhalten für entstandene Tatfolgen, ist ein offizielles Gutachten wichtig. Es wird auch bei einer Anklage wegen Körperverletzung für die Bemessung der Strafe benötigt. In aller Regel geben Gutachten und Glaubwürdigkeit der Sachverständigen in einem Strafprozess den Ausschlag für die Strafbemessung. Ist Ihnen als Opfer z.B. bei einer Schlägerei, eine Gesundheitsschädigung entstanden, müssen Sie vielleicht durch die Körperverletzungshandlung mit Dauerfolgen leben, so hat dies Auswirkung auf die Bestrafung des Täters. Kanzleien und Anwälte für Strafrecht mit viel Erfahrung bei der Anklage und Verteidigung von Körperverletzungs-Delikten finden Sie gleich hier, bei anwaltssuche.de.
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