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Lebenspartnerschaft – Kompetente Unterstützung vom Anwalt für Familienrecht!

Letzte Aktualisierung am 2018-12-19 / Lesedauer ca. 1 Minute

Lebenspartnerschaft – Das sollten Sie wissen!

Homosexuelle Paare können erst seit Oktober 2017 in Deutschland heiraten. Vorher konnten sie seit 2001 eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, die der Ehe in vielen Belangen gleichgestellt war. Im Bereich des Steuerrechts wurden eingetragene Lebenspartnerschaften und Eheleute oft noch unterschiedlich behandelt. Dies wurde aber im Laufe der Jahre angepasst. Ein wichtiger Unterschied zu Eheleuten bestand aber darin, dass es eingetragenen Lebenspartnern nicht möglich war ein Kind zu adoptieren. Seit dem 1.Oktober 2017 gilt in Deutschland die sog. „Ehe-für-alle“ mit der Konsequenz, dass es seit dem keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr gibt.

Die Einführung der "Ehe-für-alle" bedeutet aber nicht, dass eingetragene Lebenspartnerschaften automatisch in eine Ehe umgewandelt werden. Dies muss entsprechend beantragt werden.

Die "Ehe-für-alle" führt dazu, dass homosexuelle Paare die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare haben. Verheiratete homosexuelle Paare dürfen jetzt auch gemeinsam ein Kind adoptieren.

Fragen zur Lebenspartnerschaft? Anwalt für Familienrecht hilft!

Von der Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bis zur gemeinsamen Adoption eines Kindes stellen sich für homosexuelle Partnerschaften viele rechtliche Fragen. Vertrauen Sie auf die kompetente und erfahrene Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht. Er hilft Ihnen bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema eingetragene Lebenspartnerschaft weiter.

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