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Das Markenrecht schützt unverwechselbare Kennzeichen
Letzte Aktualisierung am 2016-06-01 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Markenschutz braucht Kennzeichnungskraft
- Welche Markenarten eingetragen werden können
- Geltungsbereich und Geltungsdauer für den Markenschutz
- Internationaler Markenschutz
- Markenschutz benötigt juristische Unterstützung
Markenschutz braucht Kennzeichnungskraft
Als Marke geschützt werden können zum Beispiel Namen, Wörter, Logos, Bezeichnungen, Bilder, Gestaltungen, Slogans, Melodien und sogar bestimmte Kombinationen von Farben. "Schutzfähig" nach dem Markenrecht ist ein Name / Produkt allerdings nur dann, wenn es Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft besitzt. Es muss sich von anderen Namen / Produkten deutlich unterscheiden.Welche Markenarten eingetragen werden können
Markenschutz entsteht nicht automatisch. Ein Marke muss beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen werden. Die häufigsten Marken, die hier eingetragen und geschützt werden können:- Wortmarken: Marken / Namen, die aus Wörtern / reinem Text bestehen (After Eight)
- Bildmarken: Nur Bilder / Grafiken ohne Wortbestandteile (Mercedes-Stern, Twitter-Vogel)
- Kombinationen aus Wort- und Bildmarke: Hier werden Text und Bild kombiniert (Logos wie z.B. das Coca Cola-Zeichen)
- Dreidimensionale Marken: 3D-Marken müssen gegenständlich sein, z.B. Verpackungen (Toblerone-Schokolade, Coca Cola-Flasche), Produkte (Lego-Stein)
- Farbmarken: Manche Unternehmen lassen eine bestimmte Farbe (oder Farbkombinationen schützen, die ein Produkt von anderen unterscheidet (Milka, Nivea)
- Hörmarken: Melodien oder Klänge, die die Wiedererkennung eine Marke stützen (Radio-Jingles, die Tagesschau-Erkennungsmelodie)