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Maut aus rechtlicher Sicht

Letzte Aktualisierung am 2016-08-04 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Die Maut soll Straßenbaukosten decken helfen

Deutschland pumpt jährlich viele Milliarden in den Straßenbau - doch leider viel zu wenig. Die Kosten für notwendigen Neubau und Erhalt lägen, so Experten, bei ungefähr dem Doppelten der derzeit aufgewendeten Summe. Aus dieser (Not-)Lage entstanden Überlegungen zur Erschließung von Kapital, das zweckgebunden in den Straßenbau fließen könnte. Im Jahr 2005 wurde die Lkw-Maut in Deutschland eingeführt. Sie soll exakt diesem Zweck dienen. Sie soll auch der Tatsache Rechnung tragen, dass Deutschland, als Verkehrsdrehscheibe und Transitland im Herzen Europas, auch ausländische Fahrzeuge angemessen an den Verkehrs-Infrastrukturkosten beteiligen möchte. Es wurden mehrere Versuche unternommen, die Maut auf deutschen Straßen auch auf Pkw auszudehnen, bisher aber ohne Erfolg. Es bleibt also vorläufig bei der Straßenbenutzungsgebühr für Lkw ("schwere Nutzfahrzeuge"). Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen (z.B. Busse) sind nicht mautpflichtig, obwohl sie ähnlich schwer sind wie Lkw.

Für wen die Mautpflicht gilt

Die Mautpflicht galt bis zum 30. September 2015 für Fahrzeuge ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht; seit dem 1.Oktober 2015 sind alle Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen mautpflichtig. Details der Maut regelt das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG). Die Lkw-Maut wird pro Fahrzeug nach der Strecke, dem Schadstoffausstoß und den so genannten Infrastrukturkosten berechnet. Die Infrastrukturkosten berücksichtigen die Anzahl der Lkw-Achsen, mit denen ein Fahrzeug die bundesdeutschen Straßen beansprucht, der Mautanteil für den Schadstoffausstoß orientiert sich an 5 Schadstoffklassen (A bis F), in die Lkw eingeteilt sind. Für Fahrzeuge der modernsten Schadstoffklasse (A) entfällt der Kostenanteil für den Schadstoffausstoß.

So wird die Lkw-Maut abgerechnet

Betreiber des deutschen Mautsystems ist das private Unternehmen Toll Collect. Die Abrechnung der Lkw-Maut wird durch eine aufwändige, eigens dafür entwickelte automatische Abrechnungstechnik unterstützt, die in betroffenen Fahrzeugen fest installiert ist. Parallel dazu existiert das manuelle Abrechnungsverfahren. Hier muss der fällige Betrag an einem der 3.600 Mautterminals vor Fahrtbeginn entrichtet werden. Der Fahrer erhält eine Art "Fahrkarte" für das Straßennetz, auf der auch die vorgesehene Strecke verzeichnet ist und die nur begrenzte Gültigkeit besitzt. Auch die Einbuchung über das Internet ist möglich (allerdings nur für Benutzer, die sich zuvor bei Toll Collect registriert haben). Es liegt allein in der Verantwortung des Fahrers, die notwendigen Daten korrekt in das Mautsystem einzugeben. Er ist ebenso verpflichtet, gültige Dokumente für die entsprechenden Nachweise (z.B. die Schadstoffklasse) mitzuführen. Zuwiderhandlungen lösen Bußgelder aus, die in ihrer Höhe beachtlich sein können (bis zu 20.000 EUR).

Auf welchen Straßen gilt die Mautpflicht

Ursprünglich war die Mautpflicht / Mauterhebung auf Autobahnen beschränkt. Natürlich versuchten die Fahrer, jeweils möglichst kostengünstig an ihr Ziel zu kommen. Dadurch wurden auch Bundesstraßen und Strecken zwischen Autobahnen mit einem erheblichen Ausweichverkehr belastet. Die Folge: Auch bestimmte, besonders stark durch Lkw frequentierte Abschnitte von Bundesstraßen wurden mit der Mautpflicht belegt.

Überwachung der Mautpflicht

Die laufende Kontrolle des Mautsystems erfolgt nicht durch den Betreiber Toll Collect. Sie ist hoheitlich geregelt und liegt in der Zuständigkeit des BAG (Bundesamt für Güterverkehr). Weite Teile des Mautsystems werden allerdings automatisch durch die so genannten Mautbrücken kontrolliert. Sie überwachen mautpflichtige Straßenabschnitte mit Kamera- und Computertechnologie. Lkw werden durch das BAG daraufhin überprüft, ob für sie eine (korrekte) Buchung im System vorliegt. Bei Kontrollen sind die Fahrer verpflichtet, sich entsprechend den Anordnungen der Kontrolleure zu verhalten, die geforderten Auskünfte zu erteilen, die geforderten Nachweise zur Mauterhebung und zur Mautentrichtung mit sich zu führen. Vorsätzliche oder fahrlässige Nichtentrichtungen der Maut gelten als Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen gegen das Mautgesetz (z.B. Nichtentrichtung der Maut) kann der geschuldete Betrag unmittelbar vor Ort eingezogen werden. Ist das nicht möglich, kann die Weiterfahrt untersagt werden. Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Maut fallen in den Bereich des Transportrechts, einer überaus komplexen Materie, die in Teilen auch über das deutsche Recht hinausreicht. Ein Anwalt kann Sie hier kompetent und umsichtig beraten, wenn Sie einem Problem mit dem Mautsystem gegenüberstehen. Einen guten Anwalt für Transport- und Speditionsrecht finden Sie ganz einfach hier.
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