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Mediation im Arbeitsrecht: die Möglichkeit außergerichtlicher Einigung im Konfliktfall

Letzte Aktualisierung am 2015-11-24 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Definition von Mediation

Mediation ist eine gesetzlich normierte, außergerichtliche Form der Streitschlichtung. Sie ist inzwischen in zahlreichen Rechtsbereichen an der Tagesordnung und ermöglicht schnellere (und auch nachhaltigere) Lösungen und Entscheidungen in strittigen Angelegenheiten als der herkömmliche Rechtsweg. Mediationen entlasten zudem die Gerichte erheblich - im Arbeitsrecht, im Familienrecht, im Wirtschaftsrecht, im Baurecht, im Erbrecht etc.

Mediation im Arbeitsrecht: eine Lösung ohne Sieger und Verlierer

Grundlage für ein Mediationsverfahren im Arbeitsrecht (wie auch in allen anderen Rechtsgebieten) ist der erklärte Wille der Parteien, ihren Konflikt durch eine einvernehmliche, gemeinsam erarbeitete Lösung aus der Welt zu schaffen. Das ist nicht immer einfach, denn um einen für beide Parteien tragbaren Kompromiss muss bisweilen zäh gerungen werden. Eine Gerichtsentscheidung ist mit weniger Aufwand verbunden; sie schreibt eine Lösung einfach vor. Ob damit allerdings Zufriedenheit erreicht wird, ist fraglich. Und es gibt, im Gegensatz zu einem erfolgreichen Mediationsverfahren, immer Sieger und Verlierer.

Mediationen können Rechtsgültigkeit erlangen

Das Mediationsverfahren an sich ist gesetzlich normiert. Das Mediationsgesetz gibt die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für das Verfahren vor und sichert damit einen geregelten Ablauf. Steht am Ende eine gemeinsam erarbeitete Lösung der Konfliktparteien und wird das Verfahren ordentlich durchgeführt, so ist das gemeinsam erzielte Ergebnis rechtsgültig. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Rechtsberatung. Eventuell bereits laufende Gerichtsverfahren ruhen während der Mediation. Scheitert die Mediation, können sie wieder aufgenommen werden.

Der Mediationsvertrag regelt die wesentlichen Abläufe

Einen vorgeschriebenen Ablauf für eine Arbeitsrechts-Mediation gibt es nicht. Was immer im Verfahren passiert oder passieren soll, handeln die Konfliktparteien vorab miteinander aus und gießen es in einen Mediationsvertrag. Der enthält in der Regel weitere gemeinsam getroffene Vereinbarungen, z.B. zu wesentlichen Verhaltens- und Verfahrensregeln, zur Vergütung des Mediators, zur Schweigepflicht im laufenden Verfahren etc. Für die Gestaltung des Vertrages sind Erfahrung und Expertise eines Mediators unabdingbar. Auch das steht üblicherweise im Mediationsvertrag: Jede Mediation ist freiwillig. Jede der Parteien kann den gemeinsamen Konsens aufkündigen und das Verfahren unterbrechen oder aussteigen. Besonders wichtig für die Mediation im Arbeitsrecht: Sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer die streitenden Parteien, hebt das Verfahren die Kräfteverhältnisse von Über- bzw. Unterordnung auf. Ohne diese Aufhebung ist eine arbeitsrechtliche Mediation schlicht nicht denkbar.

Ein in der Mediation erfahrener Anwalt ist eine sehr gute Wahl

Zahlreiche Anwältinnen und Anwälte haben sich auf Rechtsgebiete spezialisiert, in denen Mediation sinnvoll und möglich sind und eine zusätzliche Qualifikation als Mediator/in erworben. Sie sind damit in der Lage, sowohl die rechtliche Situation fachlich zu beurteilen, als auch die Seite der Mediation abzudecken. Wenn Sie eine arbeitsrechtliche Mediation anstreben, finden Sie gleich hier kompetente Unterstützung!
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