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Mediation im Familienrecht - friedliche Lösungen für einen Konflikt

Letzte Aktualisierung am 2015-11-24 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Mit dem Mediationsverfahren im Familienrecht steht für Trennung und Scheidung eine außergerichtliche, einvernehmliche Lösung zur Verfügung. Sofern sich die Ehepartner gemeinsam auf diesen Weg begeben und in ein solches Verfahren einwilligen, können Ehescheidungen in der Regel friedlich und unproblematisch ablaufen. Gute Voraussetzungen dafür, dass der häufig übliche Rosenkrieg mit seinen für alle Beteiligten nervigen, kräftezehrenden Kollateralschäden ausfällt. Mediation ist eine (inzwischen gesetzlich normierte), außergerichtliche Form der Streitschlichtung, die nicht nur in Familienrechts-Angelegenheiten Anwendung findet. So werden häufig im Arbeitsrecht (zur Schlichtung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei Mobbing), im Baurecht (zwischen den Vertragsparteien des Bauvertrages) bei Nachbarschafts-Streitigkeiten oder in Erbangelegenheiten Mediationsverfahren eingesetzt.

So funktioniert eine Familienrechts-Mediation

Eine gute Mediation braucht einen noch besseren Mediator: Hier zahlt es sich aus, eine erfahrene, sachkundige Fachfrau oder einen Fachmann zu engagieren, der das Vertrauen beider Parteien genießt. Die Person des Mediators ist und handelt "allparteilich": Sie behält während des gesamten Verfahrens ihre Position der Neutralität bei. Sie ist verantwortlich für den Prozess der Mediation, den sie anleitet und lenkt. Die Konfliktparteien dagegen sind verantwortlich für die Inhalte.

Das Mediationsverfahren - handeln im gemeinsamen Interesse

Einsichtig, dass eine Mediation nur dann klappen kann, wenn sie freiwillig und im gemeinsamen Interesse durchgeführt wird. Der Mediator wird die Parteien zunächst über das Verfahren, seinen Ablauf und seine Regeln aufklären. Stimmen die Parteien zu, schließen sie einen Mediationsvertrag ab. Hier sind typischerweise Verhaltens- und Verfahrensregeln, Vereinbarungen zum Honorar des Mediators und zur Schweigepflicht niedergelegt. Der Vertrag enthält in der Regel auch Informationen über die rechtliche Tragweite der Mediation. Stets enthalten ist eine Klausel, nach der die Mediation jederzeit unterbrochen oder beendet werden kann.

Das Mediationsgesetz

Seit dem Jahr 2012 gibt es ein Mediationsgesetz. Es schreibt die Rahmenbedingungen fest, unter denen ein Mediationsverfahren abläuft. Das Gesetz bietet Rechtssicherheit: Wird das Verfahren ordentlich durchgeführt und kommen die Parteien am Schluss zu einer Vereinbarung, so ist diese Vereinbarung rechtswirksam. Eine Einschränkung: Die Rechtswirksamkeit der Mediationsvereinbarung wird nur in Verbindung mit einer Rechtsberatung erreicht. Das eventuell bereits laufende Gerichtsverfahren wird für die Dauer der Mediation ausgesetzt.

Der Ablauf der Mediation obliegt den Parteien

Das Mediationsgesetz schreibt keinen zwingenden Ablauf des Verfahrens vor. Seine Regeln und sein Ablauf werden allein von den Parteien verhandelt und vereinbart. Damit sind die Parteien frei in der Wahl ihrer Mittel; auch solche Techniken und Werkzeuge können zur Anwendung kommen, die (zum Beispiel aus Sicht und Erfahrung des Mediators) sicher und schnell zum Ziel führen. Es sind lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Zahlreiche unserer Rechtsanwälte sind zu Mediatoren ausgebildet und haben sich auf Mediation im Familienrecht spezialisiert. Der entscheidende Vorteil: Sie kennen beide Seiten, sowohl das Recht mit seinen Hürden, als auch die Besonderheiten der Mediation als erfolgreiches außergerichtliches Lösungsverfahren. Es gibt einfache, aber auch schwierige Scheidungssituationen, die eine solche Qualifikation unbedingt erfordern. Erarbeiten Sie eine familienrechtliche Lösung mit einem erfahrenen Anwalt, der auch ein erfahrener Mediator ist. Hier finden Sie kompetente Unterstützung gleich in Ihrer Nähe!
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