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Mobbing am Arbeitsplatz – Hilfe für Opfer vom Anwalt für Arbeitsrecht
- Was ist Mobbing am Arbeitsplatz und was nicht?
- Welche Recht haben Mobbing-Opfer?
- Ist Mobbing strafbar?
- Mobbing – Ein Fall für den Anwalt für Arbeitsrecht!
Was ist Mobbing am Arbeitsplatz und was nicht?
Nach einer Definition des Bundesarbeitsgerichts ist unter Mobbing jedes systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte zu verstehen. Mobbing kennzeichnet sich durch seine gezielte, systematische und über eine längere zeitliche Distanz betriebene Ausgrenzung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz aus.
Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinem Arbeitnehmer verpflichtet diesen vor Mobbing zu schützen. Kommt er dieser Fürsorgepflicht nicht nach, muss er dem Mobbingopfer auch dann Schadensersatz leisten, wenn er selbst nicht der Mobbing-Täter war.
Als Mobbing werden häufig aber auch Maßnahmen oder Konflikte im Arbeitsumfeld empfunden, die diesen Tatbestand nicht erfüllen. So sind sachbezogene Kritik des Arbeitgebers oder eines Kollegen ohne Schädigungsabsicht kein Mobbing. Nicht jede Auseinandersetzung mit dem Chef oder Kollegen ist als Mobbing-Attacke zu werten, wenn dahinter keine zielgerichtete Ausgrenzungsabsicht steht. Auch Abmahnungen sind an sich kein Mobbing, wenn sie berechtigt auf das Einhalten bestimmter arbeitsrechtlicher Pflichten hinweisen.
Welche Recht haben Mobbing-Opfer?
Wann ist eine Mediation im Arbeitsrecht sinnvoll? Arbeitnehmer, die sich benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlen, haben ein Beschwerderecht. Dies steht Mobbing-Opfer naturgemäß auch zu. Daneben können sie beim Arbeitgeber Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend machen. Sie haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass dem Mobbing-Täter gekündigt wird. Bemüht sich der Arbeitgeber nicht darum, die Mobbing-Situation aufzulösen, hat der betroffene Arbeitnehmer die Möglichkeit seine Arbeitsleistung zu verweigern und Schadensersatz geltend zu machen.
Ist Mobbing strafbar?
Mobbing ist kein Straftatbestand. Lediglich einzelne Mobbing-Handlungen, etwa Beleidigung, sexuelle Belästigung, Körperverletzung oder auch Diebstahl oder Sachbeschädigung sind Strafdelikte und können zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt werden.
Mobbing – Ein Fall für den Anwalt für Arbeitsrecht!
Mobbing am Arbeitsplatz kann gravierende Folgen für die Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers haben. Zögern Sie nicht zu lange und nehmen Sie die Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht in Anspruch. Er weiß wie man Mobbing am Arbeitsplatz schnell und effektiv ein Ende setzen kann. Vertrauen Sie dem Experten für Arbeitsrecht.