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Online Handel: Welche Rechte gelten im World Wide Web?
- Online Handel - bequemer Einkauf, einfacher Absatz
- Die Verbraucherseite beim Online Handel
- Die Händlerseite beim Online Handel
- Kaufvertrag beim Online Handel
- Informationspflichten im Online Handel
- Widerrufsrecht beim Online Handel
- Absicherung ist die erste Pflicht des Online Händlers
Online Handel - bequemer Einkauf, einfacher Absatz
Die Verbraucherseite beim Online Handel
Internethandel ist praktisch. Bequem vom Sessel aus einkaufen, mit dem Tablet auf den Knien und einem Glas Rotwein in der Hand – das klingt beinahe zu schön, um wahr zu sein. Innerhalb ein oder zwei Tagen kommt die Ware an, ohne dass man einen Finger rühren muss. Es besteht die Möglichkeit, die Ware in Ruhe zu prüfen. Falls sie nicht zusagt oder passt, kann sie problemlos zurückgeschickt werden – das geschieht auf Kosten des Anbieters oder Versenders. Schließlich gelten im Internethandel spezielle Gesetze für Kauf und Verkauf.
Die Händlerseite beim Online Handel
Was für Kunden bequem und einfach erscheint, kann für Internet-Händler ein höchst komplexes Geschäft sein. Betreiber eines Online-Shops benötigen umfassendes rechtliches Know-how. Es gelten besondere Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher und eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Zudem müssen die Besonderheiten des Fernabsatzgesetzes mit eigenem Widerrufsrecht beachtet werden sowie spezielle Aspekte der Preisangabenverordnung. Nicht nur auf nationaler Ebene sind die Rechtsvorschriften oft undurchsichtig und voller Tücken. Der Internethandel kennt keine Grenzen, sodass Händler, die ins Ausland verkaufen, sich auch mit europäischen und internationalen Gesetzen auseinandersetzen müssen. Selbst kleine Fehler können teuer sein – ohne eine gründliche rechtliche Überprüfung seines Shops geht der Betreiber ein hohes Risiko ein.
Kaufvertrag beim Online Handel
Der Kaufvertrag im Internet kommt ähnlich zustande wie an einer Ladentheke. Voraussetzung für beide ist das Vorliegen von Angebot und Annahme. An der Ladentheke wählt der Kunde die Ware aus und nimmt sie nach dem Bezahlvorgang mit – der Vertrag ist geschlossen. Online wählt der Kunde die Ware aus dem Online-Angebot aus und bestellt sie verbindlich mit einem Klick auf den Bestellbutton. Hier gibt der Kunde das Angebot ab; der Vertrag wird für den Verkäufer erst verbindlich, wenn er den Bestelleingang bestätigt und die Versandbestätigung an den Kunden geschickt hat (Annahme).
Informationspflichten im Online Handel
Ein Verkauf ist nur dann rechtswirksam, wenn der Kunde vor dem Klick auf den Bestellbutton umfassend über die Bedingungen des Kaufs informiert wird. Diese Bedingungen umfassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Regelungen zu Haftung und Gewährleistung sowie das Widerrufsrecht. Der Kunde muss die Kenntnisnahme dieser Bedingungen bestätigen, meist durch das Setzen eines Häkchens. Erst dann kann der Bestellbutton betätigt werden.
Widerrufsrecht beim Online Handel
Das Widerrufsrecht markiert den vielleicht wichtigsten Unterschied zwischen Onlinekauf und Kauf an der Ladentheke. Beim Internethandel hat der Verbraucher 14 Tage Zeit, vom Kauf zurückzutreten. Dies ist beim Kauf im Geschäft nicht der Fall, auch wenn viele Verbraucher das fälschlicherweise annehmen. Beim Kauf im Geschäft liegt es im Ermessen des Händlers, ob ein Umtausch möglich ist.
Absicherung ist die erste Pflicht des Online Händlers
Onlinehändler müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten im Internethandel rechtssicher sind. Ohne entsprechende Kenntnisse oder Unterstützung ist dies schwierig bis unmöglich. Besonders im Verbraucherschutz ändern sich die gesetzlichen Bestimmungen ständig – sowohl auf nationaler, europäischer als auch internationaler Ebene. Wer hier nicht vorausschauend handelt, setzt sein Geschäft einem hohen Risiko aus. Es ist ratsam, die Rechtskonformität der Handelsaktivitäten und des Online-Shops regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf mit einem spezialisierten Anwalt zusammenzuarbeiten.