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anwaltssuche Trauriger alter Mann sitzt am Bett seiner kranken Ehefrau
Trauriger alter Mann sitzt am Bett seiner kranken Ehefrau ©freepik - mko

Warum eine Patientenverfügung erstellen und muss diese auch aktualisiert werden?

Letzte Aktualisierung am 2021-10-13 / Lesedauer ca. 6 Minuten
Das Sterben blenden wir gerne aus und Entscheidungen darüber, was nach dem Tod zu geschehen hat oder auf dem Weg dorthin ebenso. Nur wenige, etwa 30 Prozent, sorgen vor und verfassen ein Testament zur Regelung ihres Nachlasses. Noch weniger, nur etwa 10 Prozent, kümmern sich um eine so genannte Patientenverfügung, in der sie festlegen, wie sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn sie nicht mehr selbst in der Lage sind zu entscheiden. Es ist Fakt, dass in unserer technisierten Welt immer mehr Menschen im Krankenhaus sterben. Dort wird man mit all jenen Errungenschaften, zu denen die Medizin heute in der Lage ist versorgt. Zuallererst ist dies ein Segen, denn dadurch werden unzählige Leben gerettet. Unter Umständen kann dies jedoch auch ein wochen- und monatelanges Dahindämmern bedeuten. Eine Patientenverfügung ist die ausdrückliche Erklärung einer Person über die gewünschte medizinische Versorgung, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist ihren eigenen Willen zu äußern. Das schriftlich verfasste Dokument ermöglicht es also, den Patientenwunsch auch in einer Notfallsituation zu achten und danach zu handeln. Sie ist die Möglichkeit, keine Zweifel am eigenen Willen zu lassen und die beste Möglichkeit sich dem verantwortlichen Arzt mitzuteilen, wenn man als betroffener Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann. Der Inhalt einer Patientenverfügung ist für Ärzte, Pfleger und medizinisches Personal sowie für Angehörige und Bevollmächtigte verbindlich! Der Verfasser behält somit seine Selbstbestimmung selbst in kritischen Lebenssituationen, in denen er selbst entscheidungsunfähig ist, wie z.B. nach einem Unfall mit schwersten Verletzungen oder einem Wachkoma. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem durch einen derartigen Eventualfall eine akute Behandlungssituation eintritt, kann diese Vollmacht jederzeit vom Verfasser geändert oder zurückgenommen werden.

Was steht in einer Patientenverfügung?

Möglichst konkrete Bestimmungen und Aussagen sind unumgänglich, wenn es um eine solche Willensäußerung geht. Formulierungsvorschläge sind leicht zu finden. Es ist jedoch problematisch, wenn man ihnen unkritisch vertraut oder sie ungeprüft übernimmt. Generell gilt, je konkreter eine Patientenverfügung formuliert ist, desto weniger Interpretationsspielraum bleibt offen. Das erleichtert nicht nur den Ärzten ihre Behandlungsentscheidungen, sondern gibt auch den Angehörigen Sicherheit. Zu ungenau sind deshalb pauschale Formulierungen wie „keine lebenserhaltende Maßnahmen“. Genaue Formulierungen über persönliche und individuelle Wünsche, welchen Behandlungen man im Notfall zustimmt, bzw. welche man sich keinesfalls vorstellen kann, machen deutlich, dass sich der Verfasser der Patientenverfügung mit der Thematik gründlich auseinandergesetzt hat. Behandlungen über die man sich konkrete Gedanken gemacht haben sollte sind z.B. welche lebenserhaltende Maßnahmen man sich genau vorstellen kann oder eben nicht wünscht. Auch die Themen künstliche Ernährung und Beatmung gehören dazu, ebenso ob Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgen sollen, ob man der Gabe von Blutspenden zustimmt u.ä. Es gibt Vordrucke von Patientenverfügungen im Internet. Falsche Formulierungen können eine Patientenverfügung auch ungültig machen. Eine sichere Möglichkeit, eine rechtlich aktuelle, vollständige und individuelle Patientenverfügung für sich zu erstellen, ist natürlich die Beratung eines Vorsorgeanwalts in Anspruch zu nehmen. Möglicherweise übernimmt eine bereits abgeschlossene Rechtsschutzversicherung hierfür die Kosten.

Welche Formvorschriften muss eine Patientenverfügung erfüllen?

Eine Patientenverfügung kann nur von volljährigen und einwilligungsfähigen Personen erstellt werden. Sie muss schriftlich verfasst und persönlich mit dem eigenen Namen unterschrieben sein. Patientenerklärungen oder Verfügungen, die mündlich geäußert wurden („Lasst mich doch sterben“), sind keinesfalls als solche zu werten. Wie jedes Schriftstück bedarf auch die Patientenverfügung persönlicher Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum und am Ende des Dokumentes das aktuelle Datum und die Unterschrift des Vollmachtgebers. Zusätzlich wird geraten, eine Art Aufsatz zu schreiben über die eigenen Interessen und was einem wichtig ist im Leben. Etwa die Selbstbestimmung, oder religiöser Beistand, was man erreicht hat oder noch erreichen möchte, wie man bereits durchstandene Krankheiten erlebt hat, usw. All dies hilft Ärzten und Vertrauenspersonen wenn es zu einer Situation kommt, in der über Ihre ärztliche Versorgung entschieden werden muss. Es gibt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auch eine Broschüre mit Mustertexten, wie eine Patientenverfügung geschrieben werden kann.

Die Patientenverfügung hilft auch dem Arzt und den Angehörigen

Ohne gültige Patientenverfügung ist ein Arzt dazu verpflichtet, den mutmaßlichen Willen seines Patienten herauszufinden. Hierfür orientiert er sich an vorherigen Behandlungen und Aufzeichnungen. Außerdem spricht er mit Angehörigen, Ehepartnern und Freunden. So versucht er über frühere Äußerungen oder Wertvorstellungen seines Patienten dessen Willen zu ermitteln. Für die Ehegatten und die Familie wird diese ohnehin schmerzliche Situation dadurch noch belastender. Selbst wenn sie sich ganz sicher wären, wie der Patient für sich selbst entscheiden würde, dürfen sie Behandlungen nicht rechtsverbindlich zustimmen oder ablehnen. Unterschiedliche Meinungen der Angehörigen könnten in dieser angespannten Situation zusätzlich zu Unstimmigkeiten führen. Kann der Arzt auf diesem Weg keinen eindeutigen Willen des Patienten ermitteln, so wird durch das Gericht ein unabhängiger Betreuer bestellt. Ist es auch ihm nicht möglich eine Entscheidung zu treffen, gilt der Schutz des Lebens. Dies bedeutet, sämtliche verfügbaren lebenserhaltenden Maßnahmen müssen unternommen werden.

Wann wird eine Patientenverfügung angewandt?

Jeder, der eine Notfallvorsorge trifft, hofft natürlich, dass dieser Notfall nie eintritt. Dies gilt auch für jeden, der eine Patientenverfügung erstellt. Wann ist also dieser Notfall, welche Erfordernisse müssen eingetreten sein damit die Patientenverfügung zur Anwendung kommt? Natürlich wird vorausgesetzt, dass der Vollmachtgeber selbst in dieser Situation nicht mehr einwilligungsfähig ist. Dann wird geprüft, ob die Grundvoraussetzungen der Patientenvollmacht erfüllt wurden, nämlich die Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Erstellung. Des Weiteren muss die Verfügung klar den Willen des Vollmachtgebers für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen darstellen. Schließlich muss die geplante Maßnahme zwingend notwendig sein.

Unterschied von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Generalvollmacht

Eine Patientenverfügung kommt nur und ausschließlich dann zur Anwendung wenn sich der Verfasser in einer ärztlichen Notlage befindet und selbst nicht entscheidungs- und einwilligungsfähig ist. Die Vorsorgevollmacht räumt einer Person das Recht ein, stellvertretend in seinem Namen zu handeln. Dies erfordert uneingeschränktes Vertrauen und die Person sollte gut gewählt werden, meist ist es daher ein naher Angehöriger. Dies kann eine Generalvollmacht sein oder auch nur für einzelne Aspekte des Lebens gelten. Auch der Zeitpunkt des Gebrauchs kann festgelegt werden auf den Moment, an dem man nicht selbst in der Lage ist seine Angelegenheiten zu regeln, etwa aus Krankheits- oder Demenzgründen. Durch diese Vollmacht kann man vermeiden, dass man in dieser Situation einen fremden Betreuer durch das Betreuungsgericht zur Seite gestellt bekommt. Auch eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert oder zurückgenommen werden, die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers vorausgesetzt. Die Betreuungsverfügung ist eine Alternative zur Vorsorgevollmacht. Wie erwähnt prüft das Gericht, ob eine Betreuung für die Regelung der rechtlichen Angelegenheiten angeordnet werden muss. Ist dies der Fall und gibt es keine Vorsorgevollmacht, so bestellt das Gericht einen Betreuer. Die Betreuungsverfügung bietet hier die Gelegenheit, im Voraus festzulegen, wer als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll, oder umgekehrt, wer auf keinen Fall dazu bestimmt werden soll. Auch in dieser Verfügung können Vorgaben und Wünsche eingebracht werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine praktische oder persönliche Hilfestellung im Alltag. Vielmehr dient sie dazu z.B. die Teilhabe am öffentlichen Leben weiterhin zu ermöglichen oder auch Rehabilitationsmöglichkeiten aufzuweisen, um dadurch wieder mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen. Die Generalvollmacht ist die umfassendste aller Vollmachten. Entgegen aller anderen Vollmachten erlischt sie nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebenden. Die rechtmäßigen Erben können sie aber nach dem Tod des Vollmachtgebers widerrufen, wenn gewünscht. Natürlich kann der Aussteller selbst seine gegebene Vollmacht jederzeit widerrufen. Da die Generalvollmacht in der Regel einer notariellen Beurkundung bedarf, muss bei Widerruf der Vollmacht unbedingt der Notar über diesen Widerruf informiert werden, damit er die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVG) mit einem Vermerk über den Widerruf aktualisiert oder, wenn gewünscht, auch löschen lässt.

Aktualisieren Sie Ihre Patientenverfügung!

Wie ein Testament auch, sollte man eine Patientenverfügung so aufbewahren, dass Angehörige bzw. Betreuer oder Bevollmächtigte sie im Ernstfall ohne weiteres finden können. Einstellungen gegenüber Behandlungen, Beziehungen zu als Betreuer benannten Personen und medizinische Behandlungsmöglichkeiten können sich ändern. Die regelmäßige Durchsicht und Aktualisierung im Hinblick auf persönliche Änderungen ist deshalb sehr zu empfehlen. Vorsorge ist wichtig, möchten Sie Ihre Angelegenheiten sicher geregelt wissen, dann wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei für Medizinrecht. Kontaktieren Sie jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Medizinrecht in Ihrer Nähe!
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