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Das private Baurecht - Regeln für Bauvorhaben

Letzte Aktualisierung am 2015-11-26 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Anwalt Privates Baurecht

Bauen ist teuer. Ein Bautraum sollte juristisch auf sicheren Füßen stehen

In aller Regel ist der Bauherr so klug, einen Bauvertrag mit seinen Auftragnehmern abzuschließen. Hier wird detailliert beschrieben, welcher Auftragnehmer exakt welche Leistung zu erbringen hat (und bis wann, denn Termine sind das A und O beim Bau, weil die verschiedenen Gewerke sich miteinander abstimmen müssen). Der Bauvertrag verzeichnet präzise alle Leistungen und Kosten, die für die Durchführung des Bauvorhabens veranschlagt werden. Tipp: Der Bauvertrag ist der Grundstein des Hausbaus. Wer selbst kein Fachmann ist, sollte sich bereits hier fachliche Unterstützung holen (z.B. bei einem Anwalt für Baurecht). In Bauverträgen werden allzu gerne Kosten unterschlagen, die für die Baudurchführung absolut notwendig sind. Zur großen Verwunderung des Bauherrn tauchen sie dann später als Extra-Kosten mit Aufschlag auf der Rechnung auf. Der Bauvertrag ist außerdem auch wichtig, weil er gegen Baupfusch / Baumängel schützen kann. Das Baurecht betrifft auch andere Verträge wie zum Beispiel den Architektenvertrag.

Baumängel: Verlangen Sie Qualität!

Wenn die Qualität der Arbeit oder die Beschaffenheit der verwendeten Materialien von der Vereinbarung abweicht (Bauvertrag!), kann ein Baumangel vorliegen. Prinzipiell haftet das ausführende Unternehmen für aufgetretene Baumängel. Mit anderen Worten: Selbstverständlich muss das Dach dicht sein und der Pitch Pine-Boden im Wohnzimmer darf kein Lärchenfußboden sein. Oft entbrennt allerdings bereits darüber Streit, ob überhaupt ein Baumangel vorliegt. Im Zweifel empfiehlt sich dann der Rat eines Anwalts für Baurecht oder eines Bausachverständigen, die Klarheit in die Angelegenheit bringen können.

Der Baumangel ist offensichtlich - das sollten Sie tun

Bei einem offensichtlichen Baumangel muss der Bauherr/Auftraggeber dem Bauunternehmen / Auftragnehmer die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Die richtigen Schritte sind in dieser Reihenfolge einzuleiten: 1. Mangel feststellen und dokumentieren 2. Den Auftragnehmer schriftlich zur Nachbesserung auffordern. 3. Eine Frist setzen, bis zu der die Nachbesserung zu erledigen ist. Erst nach Ablauf dieser Frist können sie weitere Schritte unternehmen, also z.B. Schadenersatz geltend machen. Haben die Handwerker derart böse gepfuscht, dass Nachbesserungen nicht möglich sind (z.B. Mauerrisse, schiefe Wände, unvollständige Isolierungen), sollten Sie sich als Bauherr externe Hilfe holen. Denn in diesem Fall gelten andere Rechte als zuvor.

Wenn Nachbarn einander die Suppe versalzen

Das Baurecht greift auch in wichtige Grenzen und Freiheiten nachbarlichen Handelns ein, ob es um die Hausisolierung, den Carport oder den Bau eines Wintergartens geht. Wer zum Beispiel bauliche Veränderungen an seinem Haus vornimmt, sollte sich mit seinem Nachbarn ins Benehmen setzen, auch dann, wenn es sich um eine nicht genehmigungspflichtige Grenzbebauung handelt. Streitlustige Nachbarn finden immer einen Grund, ein Bauvorhaben zu torpedieren. Dann wird es wahrscheinlich anstrengend: das Bauprojekt liegt auf Eis oder wird niemals verwirklicht. Reden ist deshalb die beste Idee, streiten kann man danach immer noch. Eine weitere gute Idee ist es, von Anfang an einen Anwalt für Baurecht beratend mit in die Planungen einzubeziehen. Sein Einsatz zahlt sich immer aus, weil er mit Sicherheit kostspielige Auseinandersetzungen vermeiden hilft. Bei allen Fragen des Baurechts sind Sie bei einem Anwalt für Baurecht in guten Händen. Hier finden Sie einen gleich in Ihrer Nähe.
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