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Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz
- Verbraucherinsolvenz, was ist das?
- Welche Personengruppen sind am häufigsten von einer Privatinsolvenz betroffen?
- Welche Schritte sind vor der Anmeldung der Privatinsolvenz notwendig?
- Wer kann eine Verbraucherinsolvenz beantragen?
- Wo beantragt man Privatinsolvenz?
- Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
- Wie läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren ab?
- Wie errechnet sich der pfändbare Teil des Einkommens?
- Wie funktioniert die Restschuldbefreiung?
- Was ist die Wohlverhaltensphase?
- Was passiert, wenn das Gericht die Restschuldbefreiung nicht gewährt?
- Privatinsolvenz, wer erfährt alles davon?
- Was ist die Schufa eigentlich?
- Was speichert die Schufa?
- Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag erhalten?
- Privatinsolvenzverfahren, wer bezahlt die Schulden?
- Privatinsolvenz, wer bezahlt den Anwalt?
- Wieviel darf ich dazuverdienen?
- Kann man Verbraucherinsolvenz öfter beantragen?
- Welche Fristen können für eine erneute Anmeldung einer Verbraucherinsolvenz gelten?
- Was ist bei einer Privatinsolvenz pfändbar?
- Was ist nicht pfändbar?
- Warum zum Anwalt?
Verbraucherinsolvenz, was ist das?
Eine Verbraucherinsolvenz ist für alle Verbraucher. Mit Verbraucher sind alle Privatpersonen bzw. „natürlichen Personen“ gemeint, die sich so verschuldet haben, dass sie ohne ein Insolvenzverfahren keine Möglichkeit sehen ihren Schuldenberg jetzt oder in der Zukunft abzutragen. Aus diesem Grund wird die Verbraucherinsolvenz umgangssprachlich gern auch Privatinsolvenz genannt. In manchen Fällen können auch ehemalige Selbständige, statt der vorgegebenen Regelinsolvenz für Unternehmer, den Weg der Privatinsolvenz gehen. Dafür müssen sie jedoch einige Bedingungen erfüllen. So dürfen z.B. insgesamt nur weniger als 20 Gläubiger vorhanden sein. Außerdem darf der Selbständige, seinen Angestellten gegenüber, keine offenen Verbindlichkeiten wie nicht ausbezahlte Löhne oder nicht überwiesene Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer, haben. Einen Mindestbetrag an Schulden der erreicht werden müsste gibt es für eine Insolvenz nicht. Ausschlaggebend ist nicht die Höhe der Schulden, sondern die Zahlungsunfähigkeit bzw. die drohende Zahlungsunfähigkeit und die ist, je nach Vermögensverhältnissen des Schuldners, individuell.
Welche Personengruppen sind am häufigsten von einer Privatinsolvenz betroffen?
Am häufigsten von einer Privatinsolvenz sind junge Erwachsene zwischen 25 und 34 Jahren betroffen, gefolgt von den 35- bis 44-Jährigen. Auch Familien, Menschen mit niedrigem Einkommen und ältere Menschen wie Rentner geraten öfter in eine Überschuldung. Generell kann jedoch jeden eine Privatinsolvenz treffen, wenn er seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Auslöser können z.B. der Verlust des Arbeitsplatzes sein, eine schwere Krankheit oder auch eine unüberlegte Finanzentscheidung.
Welche Schritte sind vor der Anmeldung der Privatinsolvenz notwendig?
Vor einer Anmeldung der Privatinsolvenz muss der Schuldner in einer Schuldnerberatung klären, ob die Insolvenz für ihn sinnvoll und machbar ist. Eine seriöse Schuldnerberatung erhält man z.B. durch Rechtsanwälte oder durch Wohltätigkeitsorganisationen wie die Caritas, das DRK oder die Diakonie. Gemeinsam wird in der Schuldnerberatung ein Plan für die Entschuldung erarbeitet. Dazu gehört auch der Versuch einer möglichen außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Schuldnerberatung dem Hilfesuchenden eine sogenannte „Erfolglosbescheinigung“ ausstellen darf. Sie ist die Voraussetzung einer Insolvenzantragstellung. Diese Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch dürfen nur anerkannte Stellen im Sinne des § 305 Insolvenzordnung (InsO) ausstellen. Sie belegt, dass ein Einigungsversuch, trotz ernsthaften Bemühens, mit den Gläubigern zwar unternommen wurde, aber nicht geglückt ist.
Wer kann eine Verbraucherinsolvenz beantragen?
Verbraucherinsolvenz kann der Schuldner selbst oder einer seiner Gläubiger beantragen. Der Schuldner, der eine Verbraucherinsolvenz beantragen will, muss eine natürliche Person sein, darf also keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Dies trifft auf Angestellte, Beamte, Arbeitslose, Rentner und Hausfrauen zu. Allerdings dürfen lt. InsO auch ehemalige Selbständige, deren „Vermögensverhältnisse überschaubar sind“, d.h. weniger als 20 Gläubiger, ebenfalls Verbraucherinsolvenz beantragen, wenn „gegen sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen“. Erfüllt der ehemalige Selbständige eine dieser Anforderungen nicht, so muss er Regelinsolvenz beantragen wie verschuldete Unternehmen.
Wo beantragt man Privatinsolvenz?
Ist die außergerichtliche Entschuldung, die jedem Antrag auf Verbraucherinsolvenz vorausgehen muss, fehlgeschlagen, stellt man einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Das Insolvenzgericht ist einem Amtsgericht zugeordnet. Gemäß § 2 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO)fungiert das Amtsgericht als Insolvenzgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat.
Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
Der Weg zur Schuldenfreiheit über das Insolvenzverfahren dauert von Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung nur noch drei Jahre. Diese Regelung ist noch relativ neu und gilt rückwirkend für Verbraucherinsolvenzanträge ab dem 01. Oktober 2020.
Wie läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren ab?
Anders als bei einer Regelinsolvenz muss vor einem Verbraucherinsolvenzverfahren ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch erfolgen.
Die außergerichtliche Entschuldung
Der Ablauf einer Entschuldung durch Insolvenz unterliegt klaren Regeln. Zuoberst steht immer der außergerichtliche Versuch der Schuldenregulierung. Das bedeutet, der Schuldner versucht durch Gespräche mit seinen Gläubigern den Schuldenabbau selbst zu erreichen. Hierfür kann sich der Schuldner, wie bereits erwähnt, Hilfe bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, oder natürlich auch immer bei einem Anwalt für Insolvenzrecht holen. Es wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dafür werden in einem Gläubiger- und Forderungsverzeichnis alle Schulden und alle Gläubiger aufgelistet. Kann bei den Verhandlungen mit den Gläubigern keine Einigung erzielt werden, weil ein Gläubiger den Bedingungen nicht zustimmt, oder er bereits eine Zwangsvollstreckung betreibt, oder der Schuldner sich nicht an die vereinbarten Abmachungen hält, gilt die außergerichtliche Schuldenbereinigung als gescheitert.
Der Schuldner kann nun, innerhalb der nächsten sechs Monate, einen Insolvenzantrag stellen. Dafür reicht er, beim zuständigen Insolvenzgericht, zusammen mit dem Schuldenbereinigungsplan, der Bescheinigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch, auch das erarbeitete Gläubiger- und Forderungsverzeichnis, das Vermögensverzeichnis sowie die Vermögensübersicht ein. Außerdem muss er eine schriftliche Erklärung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben beilegen. Zu beachten ist in diesem Zuge unbedingt, dass, wenn ein Restschuldbefreiungsverfahren angestrebt werden soll, der Restschuldbefreiungsantrag, wie auch ein eventuell gewünschter Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten, ebenfalls diesen Unterlagen beizufügen ist!
Das Gericht wird bei einem zulässigen Eröffnungsantrag entscheiden, ob ein weiterer Einigungsversuch in einem Schuldenbereinigungsplanverfahren angestrebt werden soll, wenn nicht, dann eröffnet es nun das Insolvenzverfahren.
Das gerichtliche Entschuldungsverfahren
Hat das Gericht die Insolvenz eröffnet, beginnt für den Schuldner die sogenannte Wohlverhaltensphase. Mit der Eröffnung wird auch ein Treuhänder, vom Gericht bestimmt und eingesetzt. Er verwaltet ab nun das pfändbare Vermögen, die Insolvenzmasse, des Schuldners. Der Schuldner muss seinen Verpflichtungen den Gläubigern gegenüber nachkommen. Nur unpfändbares Einkommen darf der Schuldner behalten. Erfüllt er alle an ihn gestellten Pflichten, so kann das Insolvenzverfahren nach drei Jahren eingestellt werden. Dem Schuldner werden seine Restschulden erlassen. Von dieser Restschuldbefreiung sind lediglich Forderungen aus Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten ausgenommen. Sie werden nicht erlassen.
Wie errechnet sich der pfändbare Teil des Einkommens?
Die Höhe des pfändbaren Anteils wird anhand der Pfändungstabelle gem. § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) ermittelt.
Wie funktioniert die Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung in einem Verbraucherinsolvenzverfahren, lt. § 1 Insolvenzordnung, kann nun bereits nach drei Jahren erfolgen. Insolvenzverfahren deren Anträge vor dem 01.10.2020 gestellt wurden, müssen noch mit einer längeren Frist rechnen. Da früher eine Restschuldbefreiung mitunter erst nach sechs Jahren möglich war. Dies wird nun für ältere Insolvenzanträge gestaffelt angepasst.
Die Restschuldbefreiung soll dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen. Das Insolvenzrecht setzt als Bedingung jedoch eine Wohlverhaltensperiode voraus. Lt. § 290 InsO kann eine Restschuldbefreiung auf Antrag eines Gläubigers auch versagt werden. Ein Gläubiger kann, wenn der Schuldner ihm gegenüber seine ihm auferlegten Pflichten nicht erfüllt hat, einer Restschuldbefreiung widersprechen. Mögliche nicht erfüllte Pflichten können z.B. ein schlechter Zahlungsverlauf sein oder auch das eigenmächtige Tilgen der Schulden, denn dies ist alleinige Aufgabe des eingesetzten Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders.
Was ist die Wohlverhaltensphase?
Mit der Wohlverhaltensphase ist der Zeitraum gemeint, in welchem sich der Schuldner nachweislich und glaubhaft um den Interessenausgleich mit seinen Gläubigern kümmern muss. Eine Mindestquote ist jedoch durch die neuen Regelungen nun nicht mehr erforderlich.
Was passiert, wenn das Gericht die Restschuldbefreiung nicht gewährt?
Das Gericht kann die Restschuldbefreiung verwehren, wenn der Schuldner seinen ihm auferlegten Pflichten, wie seiner Erwerbsobliegenheit oder seinen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, nicht nachkommt.
Privatinsolvenz, wer erfährt alles davon?
Mit einer Privatinsolvenz geht man in der Regel nicht hausieren. Man möchte es so gut wie möglich für sich behalten. Trotzdem ist es unvermeidlich, dass einige Personen davon erfahren werden. Neben den betroffenen Gläubigern wird auch der Arbeitgeber eine Mitteilung über das Insolvenzverfahren erhalten. Dies ist notwendig, weil das Gericht die Einkommensverhältnisse des Schuldners überprüfen wird. Es ist zu empfehlen, den Arbeitgeber aus diesem Grund selbst über die Situation zu informieren. Auch der Vermieter wird vermutlich informiert. Denn eine hinterlegte Mietkaution gehört zum pfändbaren Vermögen. Letztendlich wird auch die Bank des Schuldners irgendwann Kenntnis von der Insolvenz erhalten, denn alle zwei Jahre überprüfen Banken die Schufa ihrer Kunden. Auch bei einem Umzug kann der neue Vermieter sich über eventuelle Schufa-Einträge informieren.
Was ist die Schufa eigentlich?
Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Wirtschaftsauskunftei, welche Daten über die individuelle Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt und verkauft. Dies soll Geschäftsbeziehungen sicherer gestalten, indem man durch die erkaufte Auskunft über die Bonität potentieller Kunden bzw. Geschäftspartner mehr Zahlungssicherheit erlangt bzw. vielleicht das geplante Geschäft besser nicht abschließt. Ihre Informationen bezieht die Schufa unter anderem durch Einwilligung der Kunden selbst, oder die Weitergabe unterliegt der Zulässigkeit nach Bundesdatenschutzgesetz gem. § 28a BDSG.
Was speichert die Schufa?
Die Schufa speichert neben den persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort auch Informationen zu finanziellen Angelegenheiten. Darunter z.B. Bankkonten, Mobilfunkverträge, Kreditkartenverträge, Bürgschaften, aufgenommene Kredite. Außerdem werden eben jene Daten gespeichert zu Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder die Beantragung und Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens.
Nicht gespeichert werden der Familienstand, der Arbeitgeber oder das Einkommen sowie vorhandenes Vermögen.
Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag erhalten?
Der Eintrag über die Verbraucherinsolvenz bleibt bis zum Ende der Wohlverhaltensphase bestehen, also drei Jahre. Der Eintrag über die Restschuldbefreiung erlischt dann nach sechs Monaten. Dies entschied das Schufa Management kürzlich, nachdem ein diesbezügliches Urteil des Bundesgerichtshofes aufgeschoben wurde, um wiederum ein für Sommer 2023 erwartetes EuGH Urteil abzuwarten.
Privatinsolvenzverfahren, wer bezahlt die Schulden?
Tatsächlich ist es im Insolvenzverfahren so, dass es nur wenige bestimmte Schulden gibt, die der Schuldner auch nach einem abgeschlossenen Verfahren und nach Restschuldbefreiung trotzdem noch zu begleichen hat. Dazu gehören z.B. Schulden aus einer vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlung, rückständige Unterhaltszahlungen, die vorsätzlich und pflichtwidrig nicht geleistet wurden, Steuerschulden aus einer rechtskräftig verurteilten Steuerstraftat, Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder u. ä. sowie Schulden aus zinsfreien Darlehen, die zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens selbst dienten.
Für alle anderen Schulden gilt, die Gläubiger müssen hoffen, dass nach Begleichung der vorrangig zu behandelnden Verfahrenskosten, noch etwas aus der Insolvenzmasse übrig ist, das dann, gleichmäßig nach Quoten, ausbezahlt wird. Oft ist dies jedoch nicht der Fall. Die offenen Forderungen sind dann sogenannte „unvollkommene Verbindlichkeiten“, die der Schuldner zwar theoretisch immer noch bezahlen, die der Gläubiger jedoch nicht mehr einfordern kann.
Privatinsolvenz, wer bezahlt den Anwalt?
Die Kosten trägt der Schuldner. Das Honorar des Anwalts richtet sich nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung. Für die Tätigkeit der Schuldnerberatung kann der Schuldner bzw. Mandant unter Umständen auch einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht beantragen. Dies ist für Mandanten mit geringem Einkommen, Sozialhilfeempfänger oder für Menschen die Arbeitslosengeld II beziehen, gedacht. Beratung und Entschuldungsverfahren sind dann bis auf eine Gebühr von 15 Euro kostenfrei.
Wieviel darf ich dazuverdienen?
Kommt es zu einer Pfändung, so kann auch das Arbeitseinkommen betroffen sein. Die Pfändung des Einkommens erfolgt auf Gläubigerantrag. Das zuständige Amtsgericht verfügt in diesem Fall einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den der Arbeitgeber zugestellt bekommt. Dieser hat somit die sofortige Pflicht, den pfändbaren Anteil festzustellen und dem Gläubiger diesen Anteil so lange zu überweisen, bis die Verbindlichkeit des Arbeitnehmers dem Gläubiger gegenüber getilgt ist. Die Rechtsgrundlage für Lohnpfändungen finden sich in den §§ 828 ff. Zivilprozessordnung (ZPO)
Es gibt eine Pfändungstabelle nach § 850c ZPO. Ihr kann man den Pfändungsfreibetrag entnehmen, der einem Schuldner bei einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung zusteht. Die Pfändungsfreigrenze richtet sich nach dem jeweiligen Nettoeinkommen und der Anzahl an Personen, denen der Schuldner gegenüber unterhaltspflichtig ist.
Kann man Verbraucherinsolvenz öfter beantragen?
Verbraucherinsolvenz kann auch öfter gestellt werden. Es gibt jedoch Fristen einzuhalten. Eine weitere Restschuldbefreiung kann jedoch erst nach 11 Jahren erneut beantragt werden. Die erneute Insolvenz dauert dann fünf Jahre. Eine Privatinsolvenz, ohne der Möglichkeit der Restschuldbefreiung, bedeutet, dass die Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen können.
Welche Fristen können für eine erneute Anmeldung einer Verbraucherinsolvenz gelten?
Der Schuldner kann auch einer Frist von drei Jahren unterliegen, bevor er einen neuen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen darf. Dies ist dann der Fall, wenn dem Schuldner in seinem vorausgehenden Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung verwehrt wurde, weil er z.B. seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt hat oder falsche bzw. unvollständige Angaben über sein Vermögen angegeben hat.
Eine fünfjährige Sperrfrist kann dem Schuldner dann drohen, wenn er wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wurde oder zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen.
Was ist bei einer Privatinsolvenz pfändbar?
Neben dem pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens dürfen auch Sach- und Vermögenswerte gepfändet werden. Dies sind nicht lebensnotwendige Gegenstände und Geldanlagen wie u.a. auch Bausparverträge. Auch das Auto kann dazugehören, ebenso teure Antiquitäten oder andere Wertgegenstände.
Was ist nicht pfändbar?
Dem Schuldner muss trotz Insolvenz eine angemessene und bescheidene Lebensführung möglich sein. Alles, was dazu, oder für die Ausübung des Berufes notwendig ist, darf nicht gepfändet werden.
In § 811 ZPO werden unpfändbare Sachen aufgelistet. Dazu gehören u.a. Dinge des persönlichen Gebrauchs (solange sie einer bescheidenen Lebensführung unterfallen) wie Kleidung, Bett, Haushalts- und Küchengeräte, notwendige Hilfsmittel wie Brillen oder Prothesen, Haustiere, PC, Fernseher und Radio, auch Berufsbekleidung, Werkzeuge oder der PKW zur Ausübung des Berufes.
Auch bei einer Pfändung des Lohnes bzw. Gehaltes gibt es unpfändbare Teile. Sie sind in § 850a ZPO gelistet. Dazu gehören u.a. Erziehungsgelder, 50 % der Mehrarbeitsvergütung und auch das Urlaubsgeld.
Warum zum Anwalt?
Ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht hilft seinem Mandanten einen Überblick über seine finanzielle Lage zu erhalten und kann eine gute, erste Einschätzung der Situation geben. Als Schuldenberater hat er deutlich kürzere Wartezeiten als andere Schuldnerberatungsstellen und spätestens wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren unumgänglich ist, wird ein Anwalt zwingend gebraucht.
Während das Regelinsolvenzverfahren ohne vorhergehenden Einigungsversuch beantragt werden kann, ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung Pflicht und muss zwingend einem Antrag auf Verbraucherinsolvenz vorausgehen. Diese Möglichkeit des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens hat für den Schuldner durchaus einige Vorteile. Gelingt eine Einigung, so erlangt er Schuldbefreiung ohne langwieriges gerichtliches Insolvenzverfahren. Dem Schuldner bleiben Gerichtskosten erspart und überdies ist der außergerichtliche Vergleich deutlich diskreter.
Mit einer Kanzlei für Insolvenzrecht werden Sie von Anfang an bestmöglich beraten und vertreten. Als Ihr Rechtsbeistand wird der Anwalt Sie bei außergerichtlichen Einigungsgesprächen mit Gläubigern vertreten und versuchen Ratenzahlung oder eine Stundung der Schulden zu erreichen. Zu bedenken ist auch, dass spätestens bei einem gerichtlichen Insolvenzverfahren ein Anwalt unumgänglich ist. Informieren Sie sich gerne in einer Erstberatung über alle offenen Fragen.