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anwaltssuche Symbolbild Produktpiraterie mit Turnschuhen und eine Piratenflagge Jolly Roger
Symbolbild Produktpiraterie mit Turnschuhen und eine Piratenflagge Jolly Roger ©freepik - mko

Produktpiraterie ist mitnichten ein Kavaliersdelikt

Letzte Aktualisierung am 2022-02-02 / Lesedauer ca. 5 Minuten

Produktpiraterie ist kein Kavaliersdelikt!

Mit Produktpiraterie ist die Fälschung von Produkten sowie der Verkauf dieser Nachahmungen, bzw. der Diebstahl urheberrechtlich geschützter Materialien, gemeint. Geschädigt werden dabei die Hersteller der Originalprodukte bzw. die Urheber. Für die Geschädigten führt dies nicht nur zu Umsatzverlusten sondern unter Umständen auch zu einem schwerwiegenden Imageverlust, besonders wenn es sich um Markenfälschung handelt. Es gibt verschiedene Arten der Fälschung. Wird das gefälschte Produkt dem Original täuschend echt nachempfunden durch Verpackung, Produktname sowie Inhaltsstoffen die mitunter identisch sein können, nennt man es auch sklavische Fälschung. Die Fälschung im klassischen Sinn ist eine Nachahmung durch originalgetreue Verpackung, die Qualität des kopierten Produktes und seine Verarbeitung ist jedoch in der Regel mangelhaft, die angegebenen Inhaltsstoffe sind mitunter gar nicht enthalten, minderwertig oder sogar gesundheitsschädlich. Um ein Plagiat handelt es sich, wenn der Markenname auf einer Ware sich nur geringfügig von dem eines Markenherstellers unterscheidet. Oft wird dabei nur ein Buchstabe ausgetauscht. Das plagiierte Erzeugnis selbst muss dabei gar nicht unbedingt in der Produktpalette des imitierten Herstellers existieren.

Die Raubkopie – eine Verletzung des Urheberrechtsgesetzes

Das Thema Raubkopie ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Eine Raubkopie, oder auch Schwarzkopie, ist die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials ohne ausdrücklichem Einverständnis des Urhebers und gehört in den Bereich der Produktpiraterie. Der Musik- und Filmbranche sowie auch Unternehmen aus dem Softwarebereich gehen durch illegale Raubkopien von Produktpiraten jedes Jahr Millionenbeträge verloren. Die entgangenen Lizenzgebühren durch rechtswidrige Kopien verursachen mitunter erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Bei Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Umfang drohen deshalb empfindliche Sanktionen durch Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren. Auch zivilrechtliche Ansprüche in Form einer Abmahnung können geltend gemacht werden, in der Regel durch Forderung eines Schadensersatzes. Nicht jede Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist unbedingt gleich als Raubkopie einzustufen. Auch wenn es grundsätzlich des Einverständnisses des Urhebers bedarf, so erlaubt das Gesetz Privatkopien solange die Bestimmungen gem. § 53 UrhG eingehalten werden. Nach aktueller Rechtsprechung ist demnach ein Weitergeben in kleiner Stückzahl, bis zu max. sieben Exemplaren, für den privaten Gebrauch an Freunde und Familie erlaubt. Arbeitskollegen oder flüchtige Bekannte gehören jedoch bereits nicht mehr in diesen kleinen Kreis. Bereits um eine widerrechtliche Vervielfältigung handelt es sich jedoch auch in diesem Fall, wenn das Produkt z.B. eine CD oder DVD mit einem Kopierschutz versehen ist welcher für eine Vervielfältigung erst umgangen werden müsste.

Wie kann man sich gegen Produktpiraterie schützen?

Vor Produktfälschung und Produktpiraterie sicher ist kein Unternehmer. Uhren, Medikamente, Taschen, Ersatzteile von Maschinen oder Autoteile, Kosmetik, Software, Handys usw., die Liste ist lang. Nahezu alle Warenbereiche können betroffen sein. Der Schaden, der einem Unternehmen durch Produkt- und Markenpiraterie entsteht ist immens. Unerlässlich sind deshalb Produktschutz und Produktsicherung im Englischen auch Anti Counterfeiting genannt. Produktpiraterie wird dabei vom Originalhersteller durch Erkennungsmerkmale und Sicherheitsmerkmale wie z.B. Hologramme so verkompliziert, dass sich das Kopieren für Fälscher nicht mehr rentiert. Bei Erkennungsmerkmalen handelt es sich um eingetragene Designs oder andere Markenrechte aus dem gewerblichen Rechtsschutz. Die illegale Kopie eines markenrechtlich eingetragenen Schutzgegenstandes bedeutet eine Markenverletzung nach dem Markengesetz. Das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bietet hier mit seinen Regeln die Möglichkeit, das eigene Produkt durch gewerbliche Schutzrechte wie Markenschutz oder Patentschutz zu schützen. Begehen Fälscher und Imitatoren eine Schutzrechtsverletzung gegen diese Markenrechte wie z.B. Designschutz (früher Geschmacksmusterschutz), Gebrauchsmusterschutz, Patentschutz etc. so können sie für diese Verstöße rechtlich belangt werden. Ein Anwalt hilft die Interessen seines Mandanten bei einer erlittenen Rechtsverletzung auch strafrechtlich durchzusetzen, er verfasst Abmahnungen und setzt den Auskunftsanspruch und wenn notwendig auch den Vernichtungsanspruch seines Mandanten durch, um gegen Produktpiraterie und Markenpiraterie vorzugehen. Auch im Falle einer Falschverdächtigung wegen Plagiatsvorwürfen kann ein Anwalt seinem Mandanten mit seiner Rechtsberatung helfen. Er kann gegen Abmahnungen sowie Unterlassungsansprüchen vorgehen und weiß wie man gegen Schadensersatzansprüche oder Vernichtungsansprüche vorgeht und sie wenn möglich abwehrt.

Produktschutz und Produktsicherung - Ein Anwalt kann helfen

Man braucht Hilfe um sein Produkt vor Nachahmung zu schützen und zu verhindern, dass Kopien davon auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden. Das Wissen und die Erfahrung die ein Rechtsanwalt auf seinem Rechtsgebiet hat, bietet seinen Mandanten als Schutzrechtsinhaber die Möglichkeit, die eigenen Produkte vor Nachahmerprodukten zu schützen. Er hilft seinem Mandanten bei der Umsetzung von Produktschutz und Produktsicherung und kann Rechte gerichtlich wie außergerichtlich effizient durchsetzen. Wurden Schutzrechte verletzt, kommt neben den unmittelbaren, rechtlichen Sanktionen u.U. auch die Einschaltung der Behörden und des Zolls in Frage. Ein fachlich versierter Anwalt kann außerdem im Fall von Produktpiraterie feststellen, welche Art von Ansprüchen seinem Mandanten zustehen und welche der zur Verfügung stehenden Maßnahmen in welcher Reihenfolge einzuleiten sind. Ein Rechtsverstoß muss nachgewiesen werden. Dazu werden zwingend Beweise benötigt. Ein Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz weiß außerdem was zu tun ist, wenn die Fälscher aus dem Ausland kommen und deshalb nur schwer zu belangen sind. Überwiegend kommen Plagiate und Nachahmerprodukte aus dem asiatischen Raum wie China oder Thailand oft auch aus Osteuropa und werden dann breit gestreut.

Produktschutz auch über die Grenzen hinaus

Es geht auch darum Verantwortliche wie Händler und Importeure zu ermitteln und die Fortsetzung ihrer illegalen Handlungen zu unterbinden. Es kann ein Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörde gestellt werden. Dadurch ist eine Beschlagnahmung der Plagiate bei Import oder Export durch den Zoll möglich. Diese Grenzbeschlagnahme an EU-Außengrenzen sowie an Häfen und Flughäfen ist ebenfalls ein Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Ein Anwalt hilft Ihnen auch in dieser Situation. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Ihrer Nähe!

Was sagt der Zoll zur privaten Einfuhr gefälschter Waren?

Produktpiraterie hat auch eine Verbraucherseite. Denn gefälschte Waren brauchen Abnehmer. Gerne im Urlaub, z.B. eine offensichtlich gefälschte, schicke Markenuhr günstig auf einem Markt im Ausland erstanden, oder trendige Marken-T-Shirts, ebenfalls offensichtlich gefälscht usw. Wurde ein Plagiat, wie die Uhr oder das T-Shirt zu privaten Zwecken gekauft, so wird es nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Zollgrenze für typische Urlaubssouvenirs liegt bei Flug- oder Seereisen bei 430 Euro pro Person, bei Einreise mit der Bahn oder dem Auto bei 300 Euro pro Person. Übersteigen die Mitbringsel diesen Betrag allerdings, so sind 19 Prozent Einfuhr-Umsatzsteuer auf den die Reisefreigrenze überschreitenden Betrag zu entrichten. Zusätzlich fallen Steuern je nach Produkt an. Bei mehreren gleichen Artikeln die man nach Deutschland einführen will wird es jedoch ernst. Die Zollbehörde vermutet dann eine Weiterverkaufsabsicht mit dieser Ware in Deutschland und kann, wenn sie also vermutet, dass man selbst Handel mit der illegal eingeführten Ware treiben möchte, diese beschlagnahmen und sogar vernichten. Für den Urlauber kann das richtig teuer werden. Obendrein kann auch ein Steuerstrafverfahren drohen und eine mögliche Unkenntnis der Sachlage hilft dem Betroffenen in diesem Fall nicht weiter. Als Privatperson sollte man überdies besonders vorsichtig sein mit Fälschungen und Plagiaten bei Medikamenten und Kosmetik. Die Inhaltsstoffe sind nicht immer identisch mit den Originalen und können ernste gesundheitliche Folgen für den Konsumenten bedeuten.
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