anwaltssuche
Suche

Deinen Anwalt für Provision findest Du hier

Rechtsanwalt Nils Holger Bayer Berlin
Rechtsanwalt Nils Holger Bayer
N.H. BAYER Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt · Avocat à la Cour (Paris)
Wolliner Straße 1, 10435 Berlin
Zu meinem Profil
Rechtsanwalt Dr. rer. pol. Wolfgang Habel Erfurt
Rechtsanwalt Dr. rer. pol. Wolfgang Habel
Kanzlei Dr. Habel & Coll. Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Walkmühlstraße 1a, 99084 Erfurt
Zu meinem Profil
Rechtsanwalt Jens-Bodo Meyer Berlin
Rechtsanwalt Jens-Bodo Meyer
RECHTSANWALTSKANZLEI MEYER
Rechtsanwalt
Sperberstraße 32A, 13505 Berlin
Zu meinem Profil
Rechtsanwalt Maximilian Schöhl-von Norman München
Rechtsanwalt Maximilian Schöhl-von Norman
Rechtsanwalt
Destouchesstraße 18, 80803 München
Zu meinem Profil
Rechtsanwalt Oliver H. Röck, LL.M. Konstanz
Rechtsanwalt Oliver H. Röck, LL.M.
Röck & Recht Rechtsanwaltskanzlei
Bodanstraße 23, 78462 Konstanz
Zu meinem Profil

Provision im Handelsrecht aus rechtlicher Sicht

Letzte Aktualisierung am 2016-06-13 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Wo fließen Provisionen?

Der Begriff "Provision" ist im allgemeinen Sprachgebrauch aus dem Mietrecht / Maklerrecht geläufig; hier wird eine Provision gezahlt, wenn einem Mieter erfolgreich eine Wohnung vermittelt wurde. Aber auch in anderen Geschäften fließt Provision - bisweilen reichlich. Dass und ob Provisionen gezahlt werden, ist den an einem Geschäft Beteiligten nicht immer unbedingt bekannt. Neue Verbraucherschutzvorschriften, z.B. bei der Vermittlung von Anlagegeschäften, sehen vor, dass Beteiligte über die Höhe der für ein Geschäft gezahlten Provisionen informiert werden müssen. Der Verbraucher soll also wissen, was der Vermittler für die Vermittlung oder den Verkauf einer Anlage einstreicht. Generell versteht man unter einer Provision eine Vergütung, die für die Vermittlung oder den Abschluss eines Geschäftes, oder eines Vertrages gezahlt wird. Beispiele neben der oben erwähnten Wohnungsvermittlung können klassische Handelsvertretergeschäfte sein, wie sie z.B. von der heute nahezu ausgestorbene Spezies der Staubsaugervertreter betrieben wurden. Auch für die Vermittlung einer Dienstleistung oder eines Versicherungsvertrages wird Provision gezahlt, sofern das so vereinbart ist. Der Anspruch auf die Zahlung von Provision für derlei Vermittlungstätigkeiten ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und damit Teil des Handelsrechts.

Handelsvertreter und Kaufleute haben einen Provisionsanspruch

Provision kann dann fließen, wenn zwischen dem Vermittler und dem beauftragenden Unternehmen ein Vertragsverhältnis besteht. Hier werden Provisionsdetails (Höhe der Provision, Kundenkreis oder regionaler Bezirk der Tätigkeit des Vermittlers usw.) festgelegt. Der Vermittler / Handelsvertreter ("selbständiger Gewerbetreibender") hat dann einen gesetzlichen Provisionsanspruch, wenn ein abgeschlossenes Geschäft auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist. Seine Aktivitäten müssen also die Ursache für den Abschluss des Geschäftes gewesen sein. Ausnahme: Ein Provisionsanspruch kann auch ohne direkte Mitwirkung des Handelsvertreters entstehen, und zwar dann, wenn ihm vertraglich ein bestimmter Kundenkreis oder Bezirk zugewiesen ist, in dem das Geschäft zustande kommt. Provisionspflichtige Geschäfte gibt es auch ohne Vertrag. Das Gesetz gestattet Kaufleuten, ohne Vereinbarung / Vertrag Provision für den Abschluss eines Geschäftes oder einer Dienstleistung zu verlangen. Die Höhe wird durch "ortsübliche" Regeln bestimmt.

Provision nur im Erfolgsfall

Eine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung. Gute Verkäufer oder Vermittler sind gesuchte Leute: Wer viele Staubsauger / Versicherungsverträge verkauft oder vermittelt, verdient gut. Wer das nicht fertig bringt, verdient kaum. Für so genannte "freie" Handelsvertreter sind Provisionen das einzige Einkommen. Sie arbeiten "frei", sind also nicht angestellt sondern selbständig. Sie arbeiten daher auch wann und so viel sie wollen. Es gibt allerdings Mischformen: Manche Unternehmen stellen Vertriebsmitarbeiter an, deren Einkommen zum einen Teil aus Provisionen für die vermittelten Geschäfte besteht, zum anderen aus einem so genannten "Fixum", einem festen, meist monatlich ausbezahlten Gehaltsanteil, der provisionsunabhängig gezahlt wird. Diese Vertriebsangestellten sind Arbeitnehmer; arbeitsrechtlich gesehen sind sie völlig anders gestellt als freie Handelsvertreter. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf Urlaub und ähnliche Rechte im Krankheitsfall wie normale Arbeitnehmer.

Anwalt für Handelsrecht für Ihre Rechtsfragen

Wenn in Ihrem (Berufs-)Leben juristische Fragen zum Thema Provision auftauchen, sind Sie bei einem Anwalt für Handelsrecht in besten Händen. Das Handelsrecht (auch das "Sonderrecht der Kaufleute" genannt) enthält zahlreiche kniffelige Fragestellungen, die nur ein fachlich versierter Anwalt beantworten kann. Bei uns finden Sie einen Anwalt für Handelsrecht mit einem einfachen Klick.
Hilfe zu Ihrer Anwaltsuche?
Hilfe zur Anwaltssuche
Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.